Hallo mein Name ist Peggy und habe durch Zufall im Forum erfahren, dass man als Träger eines Defi einen Schwerbehindertenantrag stellen kann.
Da sind jetzt natürlich noch ein paar Fragen offen.
Über die Vorteile bin ich mir im Klaren. Aber wo Vorteile sind, gibt es auch Nachteile!
Und eben diese Nachteile interessieren mich!!!
Danke schon im Voraus.
Re: Antragstellung
#2- Zitat: Peggy 2007
Über die Vorteile bin ich mir im Klaren. Aber wo Vorteile sind, gibt es auch Nachteile! Und eben diese Nachteile interessieren mich!!! |
Für viele ist es schwer damit rational umzugehen und ich schliesse mich davon nicht aus. Für mich war es ein sehr schwieriger Lernprozess diesen Zustand zu akzeptieren.
Aber der Defi und die damit verbundene Behinderung ist ja für die Umwelt nicht sichtbar. Es ist Dir überlassen ob Du Deinen 'Behindertenausweis geltend machst - wozu ich Dir sehr raten würde.
Re: Antragstellung
#3Hallo Peggy,
das Du die Vorteile kennst, heißt ja das du dich mit dem Thema schon auseinander gesetzt hast und dabei anscheinend auf nichts Negatives gestoßen bist?! Mir fällt auch nichts nachteiliges ein !
Gruß
das Du die Vorteile kennst, heißt ja das du dich mit dem Thema schon auseinander gesetzt hast und dabei anscheinend auf nichts Negatives gestoßen bist?! Mir fällt auch nichts nachteiliges ein !
Gruß
Re: Antragstellung
#4Hi Peggy,
den wohl einzigen Nachteil sehe ich im Arbeitsleben.
Wie Brigitte schon sagte ist es in dem Wort "Behinderung".
Du hast auch damit einen besonderen Kündigungsschutz.
Das ist nicht jedem Arbeitgeber genehm.
Gruß
Mike
Ich habe vor, ewig zu leben - so weit, so gut
____________________
Langfristig gesehen-sind wir alle tot
den wohl einzigen Nachteil sehe ich im Arbeitsleben.
Wie Brigitte schon sagte ist es in dem Wort "Behinderung".
Du hast auch damit einen besonderen Kündigungsschutz.
Das ist nicht jedem Arbeitgeber genehm.
Gruß
Mike
Ich habe vor, ewig zu leben - so weit, so gut
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Langfristig gesehen-sind wir alle tot
Re: Antragstellung
#5Hallo den Schwerbehindertenantrag musst du stellen das du eine Behinderung hast daran kannst du eh nichts dran ändern.
Die Vorteile kennst du ja schon ,
der Nachteil ist das du Arbeiten machst die du eventuell dar nicht ausüben darfst.
mfg Josef
____________________
mfg Josef
Defi 23.01.2013 , Biotronik Lumax 640 DR-T
http://www.inkontinenz-selbsthilfe.com/themenportale/schwerbehinderung/gdb-nachteilsausgleich-grad-der-behinderung.html
Die Vorteile kennst du ja schon ,
der Nachteil ist das du Arbeiten machst die du eventuell dar nicht ausüben darfst.
mfg Josef
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mfg Josef
Defi 23.01.2013 , Biotronik Lumax 640 DR-T
http://www.inkontinenz-selbsthilfe.com/themenportale/schwerbehinderung/gdb-nachteilsausgleich-grad-der-behinderung.html
Re: Antragstellung
#6Hallo Josef,
das man den Schwerbehindertenantrag stellen muss,
stimmt so gleich garnicht.
Man kann, muss aber eben nicht.
Was sollten sonst die Menschen machen, die einen stellen könnten und es garnicht wissen?
Gruß
Mike
____________________
Langfristig gesehen-sind wir alle tot
das man den Schwerbehindertenantrag stellen muss,
stimmt so gleich garnicht.
Man kann, muss aber eben nicht.
Was sollten sonst die Menschen machen, die einen stellen könnten und es garnicht wissen?
Gruß
Mike
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Langfristig gesehen-sind wir alle tot
Re: Antragstellung
#7Hallo,
ich bin neu hier und bin beim durchforsten des Forums auf eure Beiträge gestoßen.
Ich bin erst seit Oktober letzten Jahres Defi-Trägerin aufgrund eines Long-QT-Syndroms.
Mich würde interessieren, an wen ich mich für einen Antrag auf Behinderung wenden muss und was ich dafür benötige.
Ich bin noch nicht erwerbsätig, daher auch die Frage, ob das für mich überhaupt in Frage kommt, befinde mich noch in der Ausbildung.
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
Lg Marianne
ich bin neu hier und bin beim durchforsten des Forums auf eure Beiträge gestoßen.
Ich bin erst seit Oktober letzten Jahres Defi-Trägerin aufgrund eines Long-QT-Syndroms.
Mich würde interessieren, an wen ich mich für einen Antrag auf Behinderung wenden muss und was ich dafür benötige.
Ich bin noch nicht erwerbsätig, daher auch die Frage, ob das für mich überhaupt in Frage kommt, befinde mich noch in der Ausbildung.
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
Lg Marianne
Re: Antragstellung
#8zur Ergänzung...
ich wollte nur nochmal konkret fragen, ob mir als Defi-Trägerin aufgrund eines LQT-Syndroms ein 50% Grad der Behinderung zusteht.
Danke :-)
ich wollte nur nochmal konkret fragen, ob mir als Defi-Trägerin aufgrund eines LQT-Syndroms ein 50% Grad der Behinderung zusteht.
Danke :-)
Re: Antragstellung
#9Hallo Marianne,
alleine fuer den Defi steht dir schon ein GdB von 50 zu, auch ich habe das Long Qt Syndrom und seit 2009 einen Defi. Hier ist ein link der dir helfen koennte einen Behindertenausweis zu beantragen: http://www.schwerbehinderung-aktuell.de/include.php?path=faq/faq.php&catid=1
Rede einfach mal mit deinem Hausarzt oder Kardiologen.
Und wenn du noch mehr Fragen hast zum Long Qt, schick mir einfach eine Nachricht.
LG Wibke
____________________
Long Qt Syndrom,
Defi, St. Jude Medical
www.juniesheart.wordpress.com
alleine fuer den Defi steht dir schon ein GdB von 50 zu, auch ich habe das Long Qt Syndrom und seit 2009 einen Defi. Hier ist ein link der dir helfen koennte einen Behindertenausweis zu beantragen: http://www.schwerbehinderung-aktuell.de/include.php?path=faq/faq.php&catid=1
Rede einfach mal mit deinem Hausarzt oder Kardiologen.
Und wenn du noch mehr Fragen hast zum Long Qt, schick mir einfach eine Nachricht.
LG Wibke
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Long Qt Syndrom,
Defi, St. Jude Medical
www.juniesheart.wordpress.com
Re: Antragstellung
#10Habe auch das Long QT und stehe natürlich auch für alle Fragen gerne bereit....
LG Dani
LG Dani