Berufsberatung? Die müßten sich ja auskennen mit Kunden, die nicht alles machen können - und mit den übriggebliebenen Möglichkeiten.
Wirklich berufsunfähig sind nicht so viele unter uns. Die meisten haben mehr oder weniger schwere Grunderkrankungen und müssen - dürfen! trotzdem arbeiten.
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Pulmonalatresie mit Ventrikelseptumdefekt, 4xOP am offenen Herzen, Herzinsuffizienz 2. Grades, Z.n. überlebtem Plötzlichem Herztod 2007, anschließend Defibrillatorimplantation, 2011 und 2012 Ballondilatation mit Stentimplantation in den Pulmonalarterien, 2012 Kammerflimmern
Re: Arbeiten mit Merkzeichen G
#52Wenn das Arbeitsamt (wer von denen auch immer) der Meinung ist, man könne trotz der Einschränkungen dieses oder jenes tun, dann kann man sagen "Nee, das mach ich nicht, das darf ich nicht, das will ich nicht!" und dann steht man dumm da … ODER … man nimmt einfach so einen Vermittlungsvorschlag an, geht zum Bewerbungsgespräch und sagt dann dort "Ich darf das nicht, das nicht, das nicht, das nicht …"
Dann gibts wieder zwei Möglichkeiten. Entweder der Personalchef sagt "Super, wir suchen jemanden für leichte Tätigkeiten und brauchen sowieso einen "Quotenbehinderten" (was er nicht wörtlich sagen wird) und man hat einen lockeren Job oder man bekommt eine Absage, weil man ungeeignet ist. Hat man dann 30 Absagen wegen Uneignung (hört sich viel an, geht aber schnell) DANN hat man aber ein Argument für den Berater vom Arbeitsamt, dass der erlente Beruf mit den Einschränkungen vielleicht doch nicht so ganz das Richtige ist.
St. Jude, don't make it bad. Take a sad song and make it better. Remember to let her into your heart. Then you can start to make it better...
Dann gibts wieder zwei Möglichkeiten. Entweder der Personalchef sagt "Super, wir suchen jemanden für leichte Tätigkeiten und brauchen sowieso einen "Quotenbehinderten" (was er nicht wörtlich sagen wird) und man hat einen lockeren Job oder man bekommt eine Absage, weil man ungeeignet ist. Hat man dann 30 Absagen wegen Uneignung (hört sich viel an, geht aber schnell) DANN hat man aber ein Argument für den Berater vom Arbeitsamt, dass der erlente Beruf mit den Einschränkungen vielleicht doch nicht so ganz das Richtige ist.
St. Jude, don't make it bad. Take a sad song and make it better. Remember to let her into your heart. Then you can start to make it better...
Re: Arbeiten mit Merkzeichen G
#53In der Reha gabs ja einzelgesprächem it so einer Sozial Rechts Beraterin.
Die hat auch gemeint,das weil ich ja nen Behindertenausweis habe darf ich auch Lügen und sagen das ich keinen habe,um eventuell,je nach Firma,meine Chancen um eine einstellung zu erhöhen.
Mag ja gut und schön sein das ich das Darf.
Nur ich würde mir dabei aber dennoch Blöd vorkommen wenn das ganze dann hinterher rauskommen würde.
Vor allem finde ich das dann auch irgentwie nicht plausiebel,da ich ja dadurch ansich mehr Urlaub hätte,den aber ja nicht bekomme wenn ich es nicht sagen würde.
Klar könnte ich jetzt auch hergehen und bei den Vorstellungsgesprächen das sagen das ich nur bedingt den Beruf ausüben darf.
Aber wäre es nicht Sinnvoller gleich mit offenen Karten zu spielen anstatt hinterher irgendein hickhack zu haben.
Ich finde dieses"Darf ich es sagen oder soll ich es sagen oder soll ich lieber nichts sagen" Situation irgendwie blöd.
Wenn dann würde ich lieber ehrlich bleiben.
Naja heutzutage wird die Ehrlichkeit zum teil auch bestraft.
Die hat auch gemeint,das weil ich ja nen Behindertenausweis habe darf ich auch Lügen und sagen das ich keinen habe,um eventuell,je nach Firma,meine Chancen um eine einstellung zu erhöhen.
Mag ja gut und schön sein das ich das Darf.
Nur ich würde mir dabei aber dennoch Blöd vorkommen wenn das ganze dann hinterher rauskommen würde.
Vor allem finde ich das dann auch irgentwie nicht plausiebel,da ich ja dadurch ansich mehr Urlaub hätte,den aber ja nicht bekomme wenn ich es nicht sagen würde.
Klar könnte ich jetzt auch hergehen und bei den Vorstellungsgesprächen das sagen das ich nur bedingt den Beruf ausüben darf.
Aber wäre es nicht Sinnvoller gleich mit offenen Karten zu spielen anstatt hinterher irgendein hickhack zu haben.
Ich finde dieses"Darf ich es sagen oder soll ich es sagen oder soll ich lieber nichts sagen" Situation irgendwie blöd.
Wenn dann würde ich lieber ehrlich bleiben.
Naja heutzutage wird die Ehrlichkeit zum teil auch bestraft.
Re: Arbeiten mit Merkzeichen G
#54Moin Rick,
Nach meinem Rechtsverständnis darfst Du nicht lügen. Du musst Dir allerdings auch kein Schild um den Hals hängen, das Du die und die Krankheit mit den und den Einschränkungen hast. Wirst Du allerdings nach einer Behinderung gefragt musst Du ehrlich darauf antworten - sonst ist es Vospiegelung falscher Tatsachen und ein Grund zur späteren fristlosen Kündigung!
Du KANNST dabei die Eine oder Andere Einschränkung anführen, Du musst Dich aber nicht schlechter machen als Du bist. Und die Einschränkungen, die Dir die Ärzte erzählen, sind allgemein betrachtet, die wirklichen Einschränkungen kannst nur Du selbst beurteilen.
Wie, Enigmo richtig schreibt: Nur das, was auf dem Papier mit Brief und Siegel steht hat Bestand. Meinungen sind wertlos.
Gruss
Thorsten
- Zitat: Rick77
... Die hat auch gemeint,das weil ich ja nen Behindertenausweis habe darf ich auch Lügen und sagen das ich keinen habe,um eventuell,je nach Firma,meine Chancen um eine einstellung zu erhöhen. ... |
Nach meinem Rechtsverständnis darfst Du nicht lügen. Du musst Dir allerdings auch kein Schild um den Hals hängen, das Du die und die Krankheit mit den und den Einschränkungen hast. Wirst Du allerdings nach einer Behinderung gefragt musst Du ehrlich darauf antworten - sonst ist es Vospiegelung falscher Tatsachen und ein Grund zur späteren fristlosen Kündigung!
Du KANNST dabei die Eine oder Andere Einschränkung anführen, Du musst Dich aber nicht schlechter machen als Du bist. Und die Einschränkungen, die Dir die Ärzte erzählen, sind allgemein betrachtet, die wirklichen Einschränkungen kannst nur Du selbst beurteilen.
Wie, Enigmo richtig schreibt: Nur das, was auf dem Papier mit Brief und Siegel steht hat Bestand. Meinungen sind wertlos.
Gruss
Thorsten
Re: Arbeiten mit Merkzeichen G
#55Die Frage nach der Schwerbehinderung ist meines Wissens nicht immer zulässig. Die Behinderung kann nach meinem Kenntnisstand auch verschwiegen werden. Natürlich nicht wenn die Behinderung im Widerspruch zum angestrebten Beruf steht.
Wurde die Schwerbehinderung verschwiegen, besteht allerdings auch keinerlei Anspruch auf die aus dem GdB resultierenden Sonderrechte
Wurde die Schwerbehinderung verschwiegen, besteht allerdings auch keinerlei Anspruch auf die aus dem GdB resultierenden Sonderrechte
Re: Arbeiten mit Merkzeichen G
#56Da ich so oder so ein ehrlicher Mensch bin werde ich auch so Fair sein und sowas nicht verschweigen.
Weil alleine wenn dann doch irgendwas pasiert ist und entsprechend folgen oder Nachteile entstehe,dann ist mir das zu Riskant.
Auch wenn das dan bedeuten sollte das ich mal nicht wo eingestellt werde oder sonst irgendwas,so brauche ich mir dann nicht vorsagen lassen das ich etwas verheimlicht habe.
Weil alleine wenn dann doch irgendwas pasiert ist und entsprechend folgen oder Nachteile entstehe,dann ist mir das zu Riskant.
Auch wenn das dan bedeuten sollte das ich mal nicht wo eingestellt werde oder sonst irgendwas,so brauche ich mir dann nicht vorsagen lassen das ich etwas verheimlicht habe.
Re: Arbeiten mit Merkzeichen G
#57Meine guten Neuigkeiten sind übrigens, daß ich mein Arbeitspensum um eine Stunde erhöhen konnte, nachdem ich nach dem letzten Kammerflimmern ziemlich zurückschrauben mußte.
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Pulmonalatresie mit Ventrikelseptumdefekt, 4xOP am offenen Herzen, Herzinsuffizienz 2. Grades, Z.n. überlebtem Plötzlichem Herztod 2007, anschließend Defibrillatorimplantation, 2011 und 2012 Ballondilatation mit Stentimplantation in den Pulmonalarterien, 2012 Kammerflimmern
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Pulmonalatresie mit Ventrikelseptumdefekt, 4xOP am offenen Herzen, Herzinsuffizienz 2. Grades, Z.n. überlebtem Plötzlichem Herztod 2007, anschließend Defibrillatorimplantation, 2011 und 2012 Ballondilatation mit Stentimplantation in den Pulmonalarterien, 2012 Kammerflimmern
Re: Arbeiten mit Merkzeichen G
#58- Zitat: Rick77
Da ich so oder so ein ehrlicher Mensch bin werde ich auch so Fair sein und sowas nicht verschweigen. Weil alleine wenn dann doch irgendwas pasiert ist und entsprechend folgen oder Nachteile entstehe,dann ist mir das zu Riskant. Auch wenn das dan bedeuten sollte das ich mal nicht wo eingestellt werde oder sonst irgendwas,so brauche ich mir dann nicht vorsagen lassen das ich etwas verheimlicht habe. |
Eher mit nicht ganz dumm sein!
Re: Arbeiten mit Merkzeichen G
#60- Zitat: sweetheart
Die Frage nach der Schwerbehinderung ist meines Wissens nicht immer zulässig. Die Behinderung kann nach meinem Kenntnisstand auch verschwiegen werden. Natürlich nicht wenn die Behinderung im Widerspruch zum angestrebten Beruf steht. Wurde die Schwerbehinderung verschwiegen, besteht allerdings auch keinerlei Anspruch auf die aus dem GdB resultierenden Sonderrechte |
Gruß
Thorsten