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vonBirgitt
du musst bei der DRV (von der die Reha warscheinlich genehmigt ist) Übergangsgeld beantragen. Es wird gezahlt, wenn Du keinen Anspruch mehr auf auf Entgeltfortzahlungen (z.B. Krankengeld) hast.
Informationen dazu müssten in der REHAbewilligung sein (auf einer der vielen Seiten) !! Ansonsten da anrufen !!
Die REHAklinik kann dich am Ende arbeitsunfähig entlassen, dann besteht weiterhin Anspruch auf Krankengeld.
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Myokarditis im Kindesalter, ICD Implantation in den 90'ern+ 5 Reanimationen + 4 ReImplantation, 1x Sonden- & TaschenRevision, EF 45%, NYHA II, Herzinsuffiziens II°, Mitralklappeninsuffiziens I°,Trikuspidalklappeninsuffiziens I°, Amiodaron/Bisoprolol=ß-Blocker-Unverträglichkeit
Herztod am 29.04.96 + 02.03.16
Manchmal klingt es hart & tut weh, aber danach weißt Du warum !