Gutachten nicht nochmal beim selben Artz

#1
Ich habe die Weiterzahlung der Rente beantragt.jetzt habe ich post bekommen von der Rentenversicherung mit einer Einladung zu einem Gutachter.

Allerdings meinte die Rentenversicherung bei einem Telefongespräch das dieses Gutachten nicht mehr beim selben Artz gemacht werden darf wegen angeblicher Bewfangenheit und daher müsste es jetzt ein anderer Artz sein.

Hat die Rentenversicherung damit Recht oder ist das ansich egal.
Der Arzt bekommt ja nur den Auftrag von der Rentenversicherung und wenn er das nochmal macht ist es doch ein Vorteil,da er ja sehen kann wie es davor war und jetzt.

ich kenne zwar die mitwirkungspflicht bei der Rentenversicherung was diese Dinge angeht,ich will es ihnen aber auch nicht einfach machen das ich hoppse und tanze wie die das wollen.

Hat hier jemand Erfahrung mit dieser Situation und kann mir sagen ob das recht ist was die Rentenversicherung meint oder doch eher unsinn.

Re: Gutachten nicht nochmal beim selben Artz

#2
Moin Rick,
mit hoppsen und tanzen hat das nichts zu tun, eine Mitbestimmung über die Wahl des Gutachters hast Du meiner Meinung nach sowieso nicht, es sei denn, Du hast triftige Gründe dafür, dass Du den Arzt für befangen hälst.

Der Arzt soll Dich so objektiv wie möglich beurteilen können, und das geht am Besten, wenn er Dich nicht kennt.

In der Realität wird es sicher zig Beispiele geben, welche dafür und welche dagegen sprechen, aber der Gesetzgeber muss immer einen Mittelweg für beide Interessengruppen (also Rentenempfänger vs. Rentengeber) finden.

Re: Gutachten nicht nochmal beim selben Artz

#3
Es mag stimmen was du sagst.Das ein gutachter einen am besten bewerten kann wenn er denjenigen nicht kennt.

Doch ist es nicht ein vorteil wenn der gleiche Gutachter nun schaut wie sehr die Unterschiede sind in der Zeit.

Man stelle sich mal vor das der Zustand sich verschlechtert hat,nicht so schlimm und der neue gutachter dann auf einmal meint man könnte Arbeiten gehen und wiederspricht einer Rente.

Klar kann man dagegen dann Wiederspruch einlegen,womit sich das ganze dann auch verzögert usw.

Bei einem patienten mit einer schwierigen OP in mehreren teilen kommt ja auch nicht jedes mal ein neuer Arzt und macht weiter,weil der erste genau weiß worum es doch geht.

Ich habe gegen den Gutachter keine befangenheit.
Anfangs war ich auch Skeptisch und hatte meine Bedenken gehabt.
Doch die Untersuchung ansich war gründlicher und Umfangreicher als beim ersten Versuch bei der Rentenversicherung.