Re: Antragstellung

#71
Ja, habe bereits mehrere Klagen "begleitet"- für Verwandte und ehemals beruflich. Dies geht relativ einfach. Wenn es soweit ist - kurze Notiz ins Forum, dann kann auch ausführlicher geschrieben werden (stand aber auch schon an anderer Stelle in diesem Forum).
Also immer eine Klage erwägen - die Versotgungsämter sind leider sehr restriktiv.
Schönes Wochenende
Dirk



Dirk

Re: Antragstellung

#73
Habe jetzt schon 70 %, die ich 2002 hatte, dazu kommen noch:

Schlafapnoe, Beatmungsgerät seit Ende 2002, Defibrillator - implantiert 2011, geschockt 2012, dadurch erhebliche Luftnot, zusätzlich zwei Knieprothesen, 2003, musste ausgetauscht werden in 2012, zweite Knieprothese in 2006,



ich werde versuchen, ein ag. zu bekommen und mindestens 80 %, Kann mir jemand raten?
LG Jutta


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Jutta43

Re: Antragstellung

#74
    Zitat: dibo
    Ja, habe bereits mehrere Klagen "begleitet"- für Verwandte und ehemals beruflich. Dies geht relativ einfach. Wenn es soweit ist - kurze Notiz ins Forum, dann kann auch ausführlicher geschrieben werden (stand aber auch schon an anderer Stelle in diesem Forum).
    Also immer eine Klage erwägen - die Versotgungsämter sind leider sehr restriktiv.
    Schönes Wochenende
    Dirk



    Dirk
Danke Dirk ich melde mich wenn es soweit is
Gruss Oli



Gruß Oli


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Gruß Oli

Re: Antragstellung

#75
Zu Jutta43:
Siehe die zahlreichen Hinweise hier im Forum - auf jeden Fall immer alle Unterlagen sichern in Kopie von den Ärzten/Versorgungsamt und dann auf jeden Fall das Merkmal "G" ankreuzen.
Wichtig ist auch die Information deinerseits an die behandelnden Ärzte: Kläre die bitte eindringlich auf was du beantragt hast und welches Ziel du hast (hohe % und "G" z.B.).
viel Erfolg.
Dirk



Dirk

Re: Antragstellung

#76
Noch als Nachtrag zu Jutta43:
Natürlich das"aG" Merkmal ankreuzen. Für die beiden Knieprothesen gibt es meist nur 50%. Es kommt darauf an dem Amt klarzumachen dass du wegen der Schwere deines Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb deines Kfz dich bewegen kannst. Wenn die Einschränkung der Herzleistung für sich allein einen GdB von wenigstens 80% bedingt sind die Aussichtn natürlich groß. Dies muss den behandelnden Ärzten aber vorher gesagt werden, dass sie dies so gegenüber dem Versorgungsamt vertreten müssen. Es ist schwer - aber nicht unmöglich.
Liebe Grüsse
Dirk



Dirk

Re: Antragstellung

#79
@Dirk
Soo, nachdem ich v. d. Kur zurück bin war ich gleich mal beim VDK und hab alles in die Wege geleitet. Widerspruch wurde sofort eingelegt und Klage wird eingereicht. Lassen wir uns überraschen wie es weitergeht.
Wiso muß man sich eigentlich in unserem Staat alles was einem zusteht trotzdem noch so mühsam erkämpfen????

Beim kassieren und abzocken sind sie doch auch so schnell bei der Hand unsere Staatsdiener!!!

Gruss



Gruß Oli


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Gruß Oli