Re: Antragstellung

#62
Hallo Simone,
da setz Dich mit Deiner Krankenkasse in Verbindung, die Kinder sind unter 12 Jahren und wenn niemand anders die Kids versorgen kann, steht Dir eine Haushaltshilfe m.E. zu.
Mitnehmen würde ich sie auf keinen Fall, Du hast genug mit Dir selbst zu tun!
Da kannst Du Dich nicht um die Kinder kümmern.
LG Jutta


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Jutta43

Re: Antragstellung

#63
Liebe Jutta,

leider ist das mit der Haushaltshilfe nicht so einfach.

Meines Wissens nach steht dir bei Kindern unterr 12 im Haushalt eine Hilfe für vier Stunden täglich zu. Damit ist einer alleinerziehenden Mutter natürlich überhaupt nicht geholfen, wenn sie über Nacht und für längere Zeit außer Haus muß.
Lebt ein biologischer Erzeuger mit im Haushalt, sollte der wohl in der Lage sein, diesen Part mit zu übernehmen..warum dann eine Haushaltshilfe?

Ich habe als Alleinerziehende solche langen Aufenthalte eben vermieden, als meine Kinder klein waren, und für kurzfristige Notfälle hat mein soziales Netz funkktioniert.
Von staatlichen Institutionen braucht frau da jedenfalls keine Hilfe erwarten.

Mit Kindern in die Reha würde ich auch nicht empfehlen, da kommt man nicht zur Ruhe.
Allerdings halte ich es auch für unwahrscheinlich dass allein wegen der Defi-
Implantation eine genehmigt wird.
Wir sprechen also über ungelegte Eier.



Re: Antragstellung

#65
Hallo Conny!
Habe mal in meinen Unterlagen nachgeschaut. Mein Mann hatte für die 3 Wochen meiner stationären Heilbehandlung in seiner Firma eine unbezahlte Freistellung beantragt. Die LVA Sachsen (Hauptverwaltung med.Reha) hat dann meinen Mann den Nettoverdienstausfall erstattet( möglich wenn ein
Mann vorhanden ist).
Viele Grüße Simone

Re: Antragstellung

#66
    Zitat: dibo
    Hi!
    Generell: Jeder hat das Recht, sämtliche Unterlagen in Kopie zu erhalten.
    Anfordern muss ein Jede/-r es aber selbst.
    60% und G ist nicht schlecht, manche Vergünstigungen sind aber erst ab 70% möglich.
    Daher mein Vorschlag: Widerspruch einlegen, Bescheid abwarten, sämtliche Unterlagen anfordern, prüfen, ob alles aufgenommen wurde, ggf. gegen einen ablehnenden Bescheid Klage einreichen (ist kostenlos beim Sozialgericht, kann dort auch mündlich in der Geschäftsstelle gestellt werden), Gericht streben oftmals einen Vergleich an der sehr häufig zu Gunsten des Klägers ausfällt. Hartnäckig bleiben lohnt sich.



    Dirk
Hallo
Mein Widerspruch wegen GdB 60 wurde abgelehnt, werd mir jetzt wie von Dirk angeraten sämtliche Unterlagen als Kopie anfordern, dann sehen wir weiter!!!

Gruss Oli



Gruß Oli


____________________
Gruß Oli

Re: Antragstellung

#67
    Zitat: Buckskin
    Hallo Conny!
    Habe mal in meinen Unterlagen nachgeschaut. Mein Mann hatte für die 3 Wochen meiner stationären Heilbehandlung in seiner Firma eine unbezahlte Freistellung beantragt. Die LVA Sachsen (Hauptverwaltung med.Reha) hat dann meinen Mann den Nettoverdienstausfall erstattet( möglich wenn ein
    Mann vorhanden ist).
    Viele Grüße Simone
Danke Simone...das ist eine sehr hilfreiche Information...ich warte jetzt den OP-Termin ab und schaue wie es mir geht...zur Not sind ja dann zum Glück Omas und Opa auch noch da



Re: Antragstellung

#68
Zur Information;
Habe einen Antrag an das Amt für Soziales, Jugend und Familie gestellt und nach 4 Monaten den Bescheid erhalten, dass vom Tag der Defi -Implantation, der Grad der Behinderung auf (Gdb) 50 festgesetzt wurde.
Also Antrag stellen. Es lohnt sich.

Gruß Arche



Ein Leben mit Herz und Defi.....

Re: Antragstellung

#69
    Zitat: olib
      Zitat: dibo
      Hi!
      Generell: Jeder hat das Recht, sämtliche Unterlagen in Kopie zu erhalten.
      Anfordern muss ein Jede/-r es aber selbst.
      60% und G ist nicht schlecht, manche Vergünstigungen sind aber erst ab 70% möglich.
      Daher mein Vorschlag: Widerspruch einlegen, Bescheid abwarten, sämtliche Unterlagen anfordern, prüfen, ob alles aufgenommen wurde, ggf. gegen einen ablehnenden Bescheid Klage einreichen (ist kostenlos beim Sozialgericht, kann dort auch mündlich in der Geschäftsstelle gestellt werden), Gericht streben oftmals einen Vergleich an der sehr häufig zu Gunsten des Klägers ausfällt. Hartnäckig bleiben lohnt sich.



      Dirk
    Hallo
    Mein Widerspruch wegen nur GdB 60 wurde abgelehnt, werd mir jetzt wie von Dirk angeraten sämtliche Unterlagen als Kopie anfordern, dann sehen wir weiter!!!

    Gruss Oli



    Gruß Oli
Hat eigentlich schon jemand Erfahrungen gemacht mit einer Klage diesbezüglich vor dem Sozialgericht????



Gruß Oli


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Gruß Oli

Re: Antragstellung

#70
    Zitat: olib
      Zitat: olib
        Zitat: dibo
        Hi!
        Generell: Jeder hat das Recht, sämtliche Unterlagen in Kopie zu erhalten.
        Anfordern muss ein Jede/-r es aber selbst.
        60% und G ist nicht schlecht, manche Vergünstigungen sind aber erst ab 70% möglich.
        Daher mein Vorschlag: Widerspruch einlegen, Bescheid abwarten, sämtliche Unterlagen anfordern, prüfen, ob alles aufgenommen wurde, ggf. gegen einen ablehnenden Bescheid Klage einreichen (ist kostenlos beim Sozialgericht, kann dort auch mündlich in der Geschäftsstelle gestellt werden), Gericht streben oftmals einen Vergleich an der sehr häufig zu Gunsten des Klägers ausfällt. Hartnäckig bleiben lohnt sich.



        Dirk
      Hallo
      Mein Widerspruch wegen GdB 60 wurde abgelehnt, werd mir jetzt wie von Dirk angeraten sämtliche Unterlagen als Kopie anfordern, dann sehen wir weiter!!!

      Gruss Oli



      Gruß Oli
    Hat eigentlich schon jemand Erfahrungen gemacht mit einer Klage diesbezüglich vor dem Sozialgericht????



    Gruß Oli

Gruß Oli


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Gruß Oli
cron