- Zitat: Christine1967
zu eventuellen nachteilen fällt mir ebenfalls nur das thema arbeitgeber ein. es ist allerdings so, dass zumindest große firmen, einen gewissen prozentsatz an "behinderten" bzw. "schwerbeschädigten" mitarbeitern beschäftigen müssen. dafür bekommt das unternehmen dann auch staatliche förderungen. |
Wird die nicht erfüllt muss das Unternehmen eine Ausgleichsabgabe leisten.
Förderung bekommen die Unternehmen auf Antrag bei der behindertengerechten Ausstattung des Arbeitsplatzes.
Ein Nachteil darf dem behinderten Mitarbeiter nicht entstehen und er wird geschützt durch einen Kündigungsschutz. Dazu kommt das Anrecht auf mehr Urlaub und eine gewisse steuerliche Entlastung.
Man muss dem Arbeitgeber nicht melden, dass man im Besitz eines Schwerbehindertenausweises ist, allerdings muss man dann auch auf die zustehenden Vorteile verzichten.
Ich rate allerdings dringend dazu, dem Arbeitgeber die Behinderung zu melden, 1. aus Fairnessgründen und dann um bei verschlechtern des Gesundheitszustandes einen rechtlichen Schutz zu haben.