Ärztliches Attest, Umzug aus nicht behindertengerechten Wohnung

#1
Hallo Leute,

evtl. kann mir jemand weiter helfen.
Brauche einen Vordruck für das Finanzamt.

Musste aus gesundheitlichen Gründen einen Umzug hinlegen, möchte diesen als außergewöhnliche Belastung in vollem Umfang absetzten.

Kann mir jemand dazu helfen?

LG
Cello



Dilatative Kardiomyopathie mit hochgradig eingeschränker Pumpfunktion linksseitig LV 25%; ICD 2011; eine Niere; Rheuma


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seit 2011 dilatative Kardiomyopathie mit hochgradig eingeschränker Pumpfunktion linksseitig LV 25%; ICD 2011; eine Niere; Rheuma; seit 2014 Asthmar, schwere Depressionen

Re: Ärztliches Attest, Umzug aus nicht behindertengerechten Wohnung

#2
http://www.steuertipps.de/lexikon/u/umzugskosten

In manchen Fällen können die Aufwendungen für einen privaten Umzug als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden. Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Umzug aus gesundheitlichen Gründen dringend notwendig ist. Hierüber benötigen Sie ein Attest. Dieses muss unbedingt vorher erstellt worden sein. Ansonsten erkennt es das Finanzamt im Regelfall nicht an.


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Myokarditis im Kindesalter, ICD Implantation in den 90'ern+ 5 Reanimationen + 4 ReImplantation, 1x Sonden- & TaschenRevision, EF 45%, NYHA II, Herzinsuffiziens II°, Mitralklappeninsuffiziens I°,Trikuspidalklappeninsuffiziens I°, Amiodaron/Bisoprolol=ß-Blocker-Unverträglichkeit

Herztod am 29.04.96 + 02.03.16

Manchmal klingt es hart & tut weh, aber danach weißt Du warum !

Re: Ärztliches Attest, Umzug aus nicht behindertengerechten Wohnung

#3
Hi,
hört sich an, als ob der Umzug schon "gelaufen" wäre.
Die ärztliche Bescheinigung für die Notwendigkeit des Umzuges aus gesundheitlichen Gründen sollte genau und detailliert ausführen "warum" dies notwendig ist und - ganz ganz wichtig - sie muss ein Datum weit vor dem Umzug aufweisen. Dies kann der Doc dir sicherlich bestätigen - sonst hättest du ja den Umzug nicht vollzogen.
Ja, ja das Finanzamt.
Viel Erfolg.
Dirk



Dirk

Re: Ärztliches Attest, Umzug aus nicht behindertengerechten Wohnung

#4
Vielen Dank, Euch beiden. Ich denke, das mein Hausarzt mir dies hoffentlich ausstellt, nachdadiert. Mittlerweile musste ich die sogenannte Pflegestufe "0" beantragen, welche nun seit 2 Monaten genehmigt ist. Es ist also nicht so, dass ich mich auf Kosten anderer bereichern möchte. Nur meine Rente ist eben sehr gering gegenüber den Ausgaben und der steuerlichen Abzüge. Somit konnte ich mir keine Haushilfshilfe leisten. LG



Dilatative Kardiomyopathie mit hochgradig eingeschränker Pumpfunktion linksseitig LV 25%; ICD 2011; eine Niere; Rheuma


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seit 2011 dilatative Kardiomyopathie mit hochgradig eingeschränker Pumpfunktion linksseitig LV 25%; ICD 2011; eine Niere; Rheuma; seit 2014 Asthmar, schwere Depressionen

Re: Ärztliches Attest, Umzug aus nicht behindertengerechten Wohnung

#5
    Zitat: cello
    Vielen Dank, Euch beiden. Ich denke, das mein Hausarzt mir dies hoffentlich ausstellt, nachdadiert. Mittlerweile musste ich die sogenannte Pflegestufe "0" beantragen, welche nun seit 2 Monaten genehmigt ist. Es ist also nicht so, dass ich mich auf Kosten anderer bereichern möchte. Nur meine Rente ist eben sehr gering gegenüber den Ausgaben und der steuerlichen Abzüge. Somit konnte ich mir keine Haushilfshilfe leisten. LG



    Dilatative Kardiomyopathie mit hochgradig eingeschränker Pumpfunktion linksseitig LV 25%; ICD 2011; eine Niere; Rheuma
Darf ich bezüglich der Pflegestufe was fragen.

Warum hast du sie beantragt.
ich habe meinen Arzt auch mal danach gefragt und dieser Meinte das ich sie nicht bekommen würde.

Je nachdem wie deine Antwort ausfällt kann ich eventuell sehen obs vieleicht doch was bringt.Ein Arzt kann mir ja viel erzählen im KH.Der meinte damals auch ich bräuchte keinen Schwerbehindertenausweis zu beantragen.

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