Widerspruch ?
#1Hallo liebe Leidensgenossen und Genossinnen, habe seit 2007 zwei Bypässe nach Hinterwandinfarkt bekommen. stellte damals einen Behinderrungsantrag der abgelehnt wurde. Da ich unwissend war legte ich keinen Widerspruch ein. Im Oktober 2015 brach ich auf der Arbeit (Dachdecker) Herzrhythmusstörungen, Herzkammerflimmern und Stillstand zusammen. Meine Arbeitskollegen leisteten sofort Wiederbelebungshilfe bis der Notarzt da war. Da die Uniklink Köln nicht weit entfernt war dauerte dies nicht lange. Allerdings brauchte man 1 Stunde und 40 min. bis man mich stabil hatte und vom Dach abtransportieren konnte. Mein Gehirn war immer wieder ohne Sauerstoff, so dass ich 9 tage ins künstliche Koma gelegt wurde. Einige Tage nach dem ich wieder aufwachte (ohne Gehirnschäden, die meiner frau bestätigt wurden) setzte man mir eine Defibrillator ein. Habe Antrag auf Behinderung gestellt der mit 60% ohne Merkzeichen G genehmigt wurde. In meinem Reha Bericht steht das ich im stande bin 500 meter in 20 Min. mit kleineren Pausen zurück zu legen. Nun meine Frage, sollte ich Widerspruch einlegen? Zu meiner Person, bin 56 Jahre alt, wohne in Köln und gehe seit dem 1. 6. wieder ganz normal als Dachdecker arbeiten.