Widerspruch ?

#1
Hallo liebe Leidensgenossen und Genossinnen, habe seit 2007 zwei Bypässe nach Hinterwandinfarkt bekommen. stellte damals einen Behinderrungsantrag der abgelehnt wurde. Da ich unwissend war legte ich keinen Widerspruch ein. Im Oktober 2015 brach ich auf der Arbeit (Dachdecker) Herzrhythmusstörungen, Herzkammerflimmern und Stillstand zusammen. Meine Arbeitskollegen leisteten sofort Wiederbelebungshilfe bis der Notarzt da war. Da die Uniklink Köln nicht weit entfernt war dauerte dies nicht lange. Allerdings brauchte man 1 Stunde und 40 min. bis man mich stabil hatte und vom Dach abtransportieren konnte. Mein Gehirn war immer wieder ohne Sauerstoff, so dass ich 9 tage ins künstliche Koma gelegt wurde. Einige Tage nach dem ich wieder aufwachte (ohne Gehirnschäden, die meiner frau bestätigt wurden) setzte man mir eine Defibrillator ein. Habe Antrag auf Behinderung gestellt der mit 60% ohne Merkzeichen G genehmigt wurde. In meinem Reha Bericht steht das ich im stande bin 500 meter in 20 Min. mit kleineren Pausen zurück zu legen. Nun meine Frage, sollte ich Widerspruch einlegen? Zu meiner Person, bin 56 Jahre alt, wohne in Köln und gehe seit dem 1. 6. wieder ganz normal als Dachdecker arbeiten.

Re: Widerspruch ?

#2
Hallo Gerald,

das Merkzeichen G zu bekommen, mit dem Widerspruch wirst du nicht, da auf der Reha die Grundvoraussetzung mit der Gehstrecke gegeben ist und somit keine Chance auf Erfolg besteht.

Auch muss man auf die reine Herz-Grunderkrankung 50v100 bekommen, der Defi zählt nicht dazu, somit bist du nur bei 10v100.

Im Übrigen gehört nicht nur die Gehstrecke & Grunderkrankung zur Mindestvoraussetzung, sondern noch weitere Sachen (bestimmte BelastungsEKG-Werte etc.) und mit der Krankheit verbundene Einschränkungen.

Diese scheinen nicht da zu sein, da du wieder arbeitest (vermutlich Vollzeit).


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Myokarditis im Kindesalter, ICD Implantation in den 90'ern+ 5 Reanimationen + 4 ReImplantation, 1x Sonden- & TaschenRevision, EF 45%, NYHA II, Herzinsuffiziens II°, Mitralklappeninsuffiziens I°,Trikuspidalklappeninsuffiziens I°, Amiodaron/Bisoprolol=ß-Blocker-Unverträglichkeit

Herztod am 29.04.96 + 02.03.16

Manchmal klingt es hart & tut weh, aber danach weißt Du warum !

Re: Widerspruch ?

#3
Das ist so nicht ganz richtig. Jeder, der einen Defi implantiert bekommt hat einen GDB von 50 (unabhängig von weiteren Erkrankungen). Alles weitere hängt kumulativ von den zusätzlichen Beeinträchtigungen im täglichen Leben ab. 1 km in 40 min gehört da dazu, denke ich - ich würde widersprechen. Evtl. mit Hilfe eines Sozialverbandes wie VdK oder SovD.
Ich habe nach damals 2 Infarkten (mittlerweile4) und Defi damals sofort einen Gdb von 80 und Kennzeichen G bekommen.
Einen Versuch ist es wert.


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nein, ich will nicht in den Himmel - da kenn ich ja keinen......

Re: Widerspruch ?

#4
enigmo

der Defi hat nix mit der Grunderkrankung zu tun sondern ist ein Hilfsmittel zur Verbesserung der Grunderkrankung,daher werden hier nur die 10v100 für die G-Voraussetzung angesetzt - nicht die 50v100 vom Defi - und somit nicht erfüllt.

Auch werden die Gehstrecken nicht erfüllt und es sind anscheinend keine Einschränkungen weiter vorhanden, denn voll arbeitsfähig !

Wo dann das G her nehmen, wenn die gesetzliche Vorgaben nicht erfüllt sind ?


Ich hab auch einen GdB von 80, heißt aber nix. Ich Klage mitlerweile gegen das Versorgungsamt seit 2,5 Jahren wegen dem G, Voraussetzungen (Gehstrecke blabla) sind erfüllt, nur der Defi wird nicht mitgerechnet und der Gutachter des Gerichts sieht es genauso wie das Versorgungsamt, Defi gehört nicht mit zur Grunderkrankung !


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Re: Widerspruch ?

#6
der GdB mit 50 wird doch garnicht in Frage gestellt, die Grunderkrankung ist NICHT der Defi sondern die Herzerkrankung die zugrunde liegt, die ebenfalls bewertet werden muss !!

und die Grunderkrankung ist für das G entscheidend und muss mindestens 50v100 haben !!


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Re: Widerspruch ?

#7
Warum so garstig? Spar Dir ein paar Ausrufezeichen, dann wirkt das gleich etwas freundlicher :-)

Aus Deinem ersten Post ging nicht klar hervor, dass Du nur und ausschließlich über das Merkzeichen G schreibst - ich hab Dir diesbezüglich schon recht gegeben.


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Re: Widerspruch ?

#8
    Zitat: Birgitt
    Hallo Gerald,

    das Merkzeichen G zu bekommen, mit dem Widerspruch wirst du nicht, da auf der Reha die Grundvoraussetzung mit der Gehstrecke gegeben ist und somit keine Chance auf Erfolg besteht.

    Auch muss man auf die reine Herz-Grunderkrankung 50v100 bekommen, der Defi zählt nicht dazu, somit bist du nur bei 10v100.

    Im Übrigen gehört nicht nur die Gehstrecke & Grunderkrankung zur Mindestvoraussetzung, sondern noch weitere Sachen (bestimmte BelastungsEKG-Werte etc.) und mit der Krankheit verbundene Einschränkungen.

    Diese scheinen nicht da zu sein, da du wieder arbeitest (vermutlich Vollzeit).
ich bin nicht garstig und es ist klar zu erlesen, dass es ums G geht ;-)

Satzzeichen sind zur Verwendung da, nicht um wild rein zu interpretieren.


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