...und noch jemand Neues & Frage zum GdB

#1
Hallo zusammen,

dies ist mein erster Beitrag hier im Forum.
Zu mir selbst: ich bin 30 Jahre alt; die Diagnose LQTS habe ich jetzt vor 3 Jahren erhalten; einen S-ICD habe ich wegen vieler Synkopen mit Verletzungen, deutlicher QT-Verlängerung mit QT-Schwankungen, Familienplanung irgendwann und plötzlichem Herztod in der Familie erhalten; genetisch ließ sich allerdings bisher kein bestimmter Subtyp ausmachen.

Aktuell geht es mir körperlich wie seelisch sehr gut; der Betablocker hat neue Ereignisse bisher verhindert, der ICD musste bisher auch noch nicht einspringen; Tanzsport 3x/Woche kann ich machen mit nur geringen Einschränkungen (durch die Schocksonde am Brustbein); beruflich kann ich mich ebenfalls verwirklichen. 😊
Trotzdem habe ich eine Frage: Da ich in Kürze meinen Arbeitsplatz wechseln werde (nicht aus gesundheitlichen Gründen), musste ich vor Kurzem zum Betriebsarzt meines neuen Arbeitsgebers. Bei den Befragungen durch den Betriebsarzt kam die Frage auf, warum ich denn trotz des ICDs keinen GdB hätte. Diese Frage kam bisher in keinem Zusammehang auf; also nicht beim Hausarzt und auch nicht in der Klinik.
Geeignet bin ich uneingeschränkt für meine neue Tätigkeit laut Betriebsarzt.

Jetzt bin ich total verwirrt; bis auf das Einnehmen vom Betablocker und das bloße Dasein vom ICD bemerke ich ja aktuell nix von meiner Erkrankung und der Betriebsarzt sagt "uneingeschränkt geeignet".
Jetzt trotzdem GdB? Bietet der Schwerbehindertenausweis wirklich NUR Vorteile? Oder macht es nur Sinn diesen zu beantragen, wenn man tatsächlich Einschränkungen hat? Wie habt Ihr dies gehandhabt?
Freue mich über Antworten, Kommentare und Tipps
Viele liebe Grüße
LinchenT
LinchenT
LQTS mit S-ICD

Re: ...und noch jemand Neues & Frage zum GdB

#2
Dazu gibt es unzählige Threads hier im Forum, trotzdem kurz zusammengefasst:

Der Defi gibt, unabhängig von der Grunderkrankung einen GdB von 50, solltest Du einen Schwerbehindertenausweis beantragen.
Ob es auf Grund Deiner Vorerkrankung mehr gibt stellt sich beim Bescheid heraus.

Mit einem GdB von 50 und mehr hast Du einen erweiterten Kündigungsschutz und 5 Tage mehr Urlaub/Jahr.

Da deine Erkrankung bekannt ist rechnet der BA natürlich damit, dass Du einen entsprechenden GdB hast. Manche Arbeitgeber sind ganz froh, solche wie Dich zu finden, die eigentlich Leistungsfähig sind und trotzdem einen GDB größer/gleich 50 haben, weil sie damit ihre Schwerbehindertenquote erfüllen können.

Für weitere Infos lies Dich mal in die Threads im Bereich "Behinderungsgrad" hier im Forum um. Auch die Suchfunktion hilft erst mal weiter.

Viel Glück bei der Job-Bewerbung.


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nein, ich will nicht in den Himmel - da kenn ich ja keinen......

Re: ...und noch jemand Neues & Frage zum GdB

#4
Guten Morgen!
Ja, unbedingt beantragen.
Enigmo hat die wesentlichen Teile des Ausweises dargestellt, neben den arbeitsrechtlichen teilen gibt es u.a. noch eine "Steuerentlastung".
Also ran an den Antrag und willkommen im Forum.
Private Frage: Welche Art von Tanzsport betreibst du? Latein? Standard?
Turniersport?
Alles Gute aus Gelsenkirchen.
Dirk



Dirk

Re: ...und noch jemand Neues & Frage zum GdB

#5
Guten Morgen ebenfalls und vielen Dank auch für Deinen Hinweis.

Ganz anderer Tanz...klassisches Ballett und Jazz seit mittlerweile 20 Jahren. Auch wenn es ja nicht so wirkt, ist das wirklich ein hervorragendes Konditionstraining unabhängig mal von Haltung! Damit waren die Kardiologen mehr als einverstanden ;-)

Wie schon erwähnt habe ich geringe Einschränkungen durch den ICD, weil die Schocksonde bei Oberkörperneigungen arg am Brustbein zieht - falls dies noch andere tanzinteressierte Leidensgenossen/Innen lesen sollten. Aber nach wie vor trotzdem absolut mein Ding! Bühnenauftritte nehm ich natürlich auch weiter mit.

Viele liebe Grüße
LinchenT

LinchenT
LQTS mit S-ICD

Re: ...und noch jemand Neues & Frage zum GdB

#6
Wie bereits erwähnt, solltest du den Ausweis unbedingt beantragen, der bringt nur Vorteile. In (für dich) ferner Zukunft sorgt er dann auch noch dafür, dass du zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente gehen kannst- wenn sich die Gesetzgebung bis dahin nicht ändert.

Ob du deinen Behinderungsgrad allerdings deinem Arbeitgeber mitteilst, ist dir überlassen. Das musst du nur, wenn es für deine Tätigkeit relevant ist (z.B. bei Berufskraftfahrern, die dürfen ihren Beruf mit Defi ja leider nicht mehr ausüben).
Wir haben in unserer Firma eine sehr kompetente Schwerbehindertenvertretung und die mussten erst mein schriftliches Einverständnis einholen, bevor sie meinen GdB der Personalabteilung mitgeteilt haben.

Gruß - Ulf