Re: Prozente beim Versorgungsamt

#31
Hallo Tom,

logo! Ich habe immer alles schön ordentlich "am Stück" in meinem Geldbeutel, weshalb ich das nicht extra erwähnt habe. Habe gerade heute wieder ein neues Beiblatt gekauft - für 2009. Mein Behindertenausweis läuft auch ab. Er wurde mir jetzt das erste Mal unbefristet erteilt. Sonst war es immer nur für ein paar Jahre. Ich nehme an, daß jetzt niemand mehr mit meinem Wiedereinstieg in die Arbeitswelt
rechnet.

Schönen Abend und liebe Grüße
Carmen



Re: Prozente beim Versorgungsamt

#32
Ja, das mit dem Merkzeichen "G" und der Wertmarke für 60 EUR ist schon eine gute Sache.

Und wie Tom schon sagte, kann man bundesweit den ÖPNV nutzen. Das sind eben sämtliche städtischen Verkehrsmittel und auf dem Schienennetz der deutschen Bahn alle S-Bahnen, RB (Regionalbahnen), D-Züge und RE (Regionalexpress-Züge). Vor allem letztere sind auch für längere Strecken gut geeignet, da sie nicht an jeder Gießkanne halten. ;o)

Beispielsweise dauert eine fahrt von Düsseldorf nach Köln mit dem teuren ICE (nonstop) ca. 22 Minuten, die Fahrt mit dem RE mit 4 Zwischenstopps dauert ganze 8 Minuten länger und ist dafür kostenlos mit der Wertmarke. Klimatisiert sind die RE auch noch.

Viele Grüße
Frank

____________________
Dilatative Kardiomyopathie (DCM) mit ursprünglicher LVEF von 22%, mittelgradige Mitralklappeninsuffizienz, leichte bis mittelgradige Trikuspidalklappeninsuffizienz;
AICD (St. Jude Medical Atlas + VR) mit RV-Elektrode (Medtronic Sprint Fidelis 6949) seit 07/2005; Schwerbehinderung (GdB 70%); Erwerbsminderungsrente

Re: Prozente beim Versorgungsamt

#33
Hallo Frank,
Du wirbelst da, glaube ich, einiges durcheinander. Die Beförderung mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist unstrittig. Also alle Busse, U- und S-Bahnen in Deutschland kostenlos. Den Regionalverkehr der Bahn darfst Du nur im Umkreis von 50 km um Deinen Wohnort herum kostenlos nutzen, dazu erhälst Du mit Deiner Bescheinigung ein sog. Streckenverzeichnis mit den dazugehörigen Zielbahnhöfen für eben diesen Wohnort (ist mitzuführen!). Für weiter entfernte Orte musst Du ab diesem Zielbahnhof den normalen Tarif zahlen bzw. gibt es nur die Ausnahme, wenn die betreffende Regionalverbindung über diesen Zielbahnhof hinaus als ÖPNV GEKENNZEICHNET ist.

Für eine Reiseplanung mit ÖPNV kann Dir die Adresse http://www.oepnv-info.de/index.php Hilfe geben.

Gruß
Thorsten



Re: Prozente beim Versorgungsamt

#34
Hmm, Thorsten, so wie du schreibst, dachte ich vorher auch, dass es richtig sei. Aber warum hatte Tom dann geschrieben:
    Zitat: Tom
    Hallo Maria,
    sicher kannst Du im ganzen Bundesgebiet mit dem Merkzeichen "G" in Verbindung mit der Wertmarke für 60 Euro im Jahr bzw. 30 Euro für ein 1/2 Jahr fahren!!!!!!
    Du must nur darauf achten das Du bei der Bahn Züge benutzt die als Nahverkehrszüge gelistet sind. Das sind auch einige Expresszüge. Also nicht nur die Bummelzüge. Wichtig wie gesagt, die müssen als Nahverkehrszug deklariert sein. Du kannst also von Flensburg bis Hintertupfingen mit diesen Zügen fahren. I
??? Jetzt versteh ich bald nix mehr.

Viele Grüße
Frank

____________________
Dilatative Kardiomyopathie (DCM) mit ursprünglicher LVEF von 22%, mittelgradige Mitralklappeninsuffizienz, leichte bis mittelgradige Trikuspidalklappeninsuffizienz;
AICD (St. Jude Medical Atlas + VR) mit RV-Elektrode (Medtronic Sprint Fidelis 6949) seit 07/2005; Schwerbehinderung (GdB 70%); Erwerbsminderungsrente

Re: Prozente beim Versorgungsamt

#35
Hallo Frank,

mein
    Zitat:
    ... gibt es nur die Ausnahme, wenn die betreffende Regionalverbindung über diesen Zielbahnhof hinaus als Öffentlicher Personen Nah- Verkehr GEKENNZEICHNET ist.
und Toms
    Zitat:
    ... Das sind auch einige Expresszüge. Also nicht nur die Bummelzüge. Wichtig wie gesagt, die müssen als Nahverkehrszug deklariert sein. Du kannst also von Flensburg bis Hintertupfingen mit diesen Zügen fahren.
sind identische Aussagen. Wichtig ist die Kennzeichnung Öffentlicher Nahverkehr. Diese Verkehrsmittel, und nur diese, darfst Du mit einer Wertmarke innerhalb Deutschlands kostenlos nutzen, egal welches Beförderungsmittel das ist.

Beispiel: Du willst von Berlin nach Stuttgart.

Möglichkeit A: Ein ICE der direkt fährt, Dauer xx Stunden, Kosten xxx Euro

Möglichkeit B: Du suchst Dir eine ÖPNV-Verbindung dafür zusammen (wenn überhaupt möglich), Dauer xx Tage (oder Wochen), Kosten Null, 100 mal zwischen Bus, S-,U-Bahn und Bahn umsteigen, eventuell kleine Umwege über Hamburg und München.

Gruß
Thorsten



Re: Prozente beim Versorgungsamt

#36
Möglichkeit B:

Berlin – Stuttgart

Berlin-Magdeburg
Magdeburg-Sangerhausen
Sangerhausen-Kassel
Kassel-Frankfurt
Frankfurt-Darmstadt
Darmstadt-Heidelberg
Heidelberg-Karlsruhe
Karlsruhe-Stuttgart

7 mal umsteigen

Abfahrt Di. 21.10.08 16:13
Ankunft Mi. 22.10.08 08:00

Kosten mit Wertmarke: 0,00 Euro

Re: Prozente beim Versorgungsamt

#37
Oh Oh,
da sollte Tom doch nochmal in sich gehen. Der Nahverkehr der Bahn hat mit dem Öffentlichen Nahverkehr nix zu tun somit haut das mit dem Fahrplan der deutschen Bahn nicht hin. Die einzigen Verbindungen die man bei diesem Beispiel kostenlos nutzen dürfte ist die S-Bahn von Frankfurt nach Darmstadt und die von Heidelberg nach Karlsruhe.

Gruß
Thorsten



Re: Prozente beim Versorgungsamt

#40
Hmm,
dann Stelle ich die Frage wozu die 50 km Begrenzung und der Streckenplan da ist? Ich wette, Dein/e Bahnbeamter/Bahnbeamtin hat keine Ahnung.

Ich bin schon mal ganz krätig in die Bredouille geraten, weil ich einen Bahnhof zu weit gefahren bin als ich hätte dürfen = Schwarzfahren