Re: Bescheid vom Versorgungsamt

#2
    Zitat: Matze 66
    Hallo Leute ,ich habe jetzt nach langem warten mein Bescheid bekommen
    Grad der Behinderung beträgt 70 %, leider kein G bekommen.
    Nu stelle ich mir die Frage ,ob es sich lohnt Widerspruch einzulegen ?
    Was meint Ihr denn so ?
Hallo, was hast Du denn ausser dem ICD noch so an Krankheiten zu bieten ?
Wenn Du sonst keine Einschraenkungen bzgl. deiner Pumpe wie z. B. Luftmangel hast ist ohne "G" sicherlich erst einmal richtig.



by4now, Heinz

Yoda sagt: "Sicherheitskopien großen Nutzen haben. Verlorene Daten du kannst wiederherstellen damit! Das USB-Kabel nutze klug, junger Padawan, dann die dunkle Seite der Macht keinen Sieg erringen wird!"
--
Ich habe keine Wespen-Taille, ich habe eine Hummel-Hüfte

Best Wishes, Heinz

Re: Bescheid vom Versorgungsamt

#4
Hallo Matze,
...Brugada Syndrom mit Defi Impl., COPD und nur Gdb 50. Also sei glücklich, das Du sogar 70 hast. Das "G" gibts ja nur bei einer gravierenden Gehbehinderung. Oder hast Du die ??

Gruß
Daggi



idiophatisches kammerflimmern vielleicht auch brugada. implantiert nov.´05.
wer rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

Re: Bescheid vom Versorgungsamt

#5
Hmm,

so wie es aussieht ist das wohl als im ermessen des Sachbearbeiters, ich hab 50% mit G bekommen, ohne dass der Defi berücksichtigt wurde, habe heute einen Änderungsantrag gesetllt, mal scheuen was rauskommt. Das G bekommt man normal als Herzkranker, da Du ja nicht mehr die "volle" Leistung hast. ABer soll mal einer die Ämter verstehen.

Gruß Heiko



Re: Bescheid vom Versorgungsamt

#6
Genau wie die Politiker. Die verstehen wir ja auch nicht.
LG Andy


____________________
Gehörlos durch Gehirnhautentzündung mit 11 Jahren. Defi-Träger seit 2.2008. wegen Ventrikuläre Tachykardien.
Periphere Arterielle Verschlusskrankheit (pAVK) letzte Stufe am 2.2013! KHK! Arteriosklerose!

Re: Bescheid vom Versorgungsamt

#7
Hallo Ihr Lieben,

das mit dem "G" würde ich nicht so hinnehmen, sondern dafür kämpfen. Mir hatte man es anfangs auch' gestrichen, dann nach Widerspruch aber zuerkannt.
Man muß ja nicht unbedingt gehbehindert im herkömmlichen Sinne sein (Krücke, humpeln etc), man kann ja auch gehbehindert sein, weil man aufgrund seiner Herzerkrankung nicht mehr weit laufen kann. Ich z.B. kann keine langen Strecken gehen, weil ich das ganz einfach nicht verschnauf und deswegen habe ich dann auch das "G", um damit den ÖPNV benutzen zu können. Kempten ist keine "Riesen"-Stadt, aber ich fahre da auch viel Bus, z.B. zu meinem Kardiologen, ich müßte ja sonst immer ein Taxi nehmen (es sind bis dahin ca. 2,5 km bergauf), weil ich selbst nicht mehr Auto fahre - wegen dem Defi.

Also, "G" gibt es nicht nur, wenn man humpelt.
Die vom Versorgungsamt streichen gerne erst mal viel von dem, was man beantragt, in der Hoffnung, keinen sehr hartnäckigen Streiter am anderen Ende des Antrages zu haben. Wenn man die Sache so begründet, daß man sich wegen dem Defi nicht mehr hinter's Steuer traut (was ja bei vielen der Fall ist) wird in der Regel das "G" auch zugesprochen. Dadurch kann ich mir dann mein "Billettle" für 60 Euro kaufen und lustig ein Jahr lang ÖPNV benutzen. Die 60 Euro habe ich schon nach 10 x Heimatort-Stadt-Fahrkarten reingeholt.


@ Daggi:
ich meine, "G" müßte Dir schon allein wegen COPD zustehen. Hier könntest Du ja den Antrag mit Deiner sicher nicht so guten Lungenfunktion begründen. Du könntest Dir dann zumindest entweder Deine KFZ-Steuer teilweise sparen oder auf günstig gelegenen Behindertenparkplätzen parken.

So, jetzt muß ich schauen, daß ich langsam in die Hufe komme.

Liebe Grüße
Carmen



Re: Bescheid vom Versorgungsamt

#9
    Zitat: Carmen
    @ Daggi:
    ich meine, "G" müßte Dir schon allein wegen COPD zustehen. Hier könntest Du ja den Antrag mit Deiner sicher nicht so guten Lungenfunktion begründen. Du könntest Dir dann zumindest entweder Deine KFZ-Steuer teilweise sparen oder auf günstig gelegenen Behindertenparkplätzen parken.
    So, jetzt muß ich schauen, daß ich langsam in die Hufe komme.

    Liebe Grüße
    Carmen



Hallo Carmen,
nicht ganz richtig. Merkzeichen "G" berechtigt nicht auf Behindertenparkplätzen zu parken! Da brauchste wie immer zusätzliche Bescheinigungen! Ansonsten wirds teuer!!!!!

Re: Bescheid vom Versorgungsamt

#10
    Zitat: brigitte
      Zitat: Carmen
      oder auf günstig gelegenen Behindertenparkplätzen parken.


    das kann man nur mit dem Merkzeichen - aG - oder einer Ausnahmegenehmigung der Straßerverkehrsbehörde Deiner Gemeinde.

    LG
    brigitte



Brigitte,
auch das Merkzeichen "aG" allein ist kein Freifahrtschein für den Behindertenparkplatz!!