Re: Post vom Versorgungsamt

#11
    Zitat: Bibbi
    Vielen Dank, Tom!
    Jetzt hat man hier mal alles schön übersichtlich auf einem Blick....

    ( Bevorzugte "Abfertigung" bei Ämtern...>>>> find ich ja gut!!! ;-) )
Apropos: Was bitteschön soll das eigentlich sein, "bevorzugte Abfertigung"??? Kann man da im Amt am Ende der Schlange stehen und hat ein Recht auf Vorfuschen??? ;o))

Viele Grüße
Frank

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Dilatative Kardiomyopathie (DCM) mit ursprünglicher LVEF von 22%, mittelgradige Mitralklappeninsuffizienz, leichte bis mittelgradige Trikuspidalklappeninsuffizienz;
AICD (St. Jude Medical Atlas + VR) mit RV-Elektrode (Medtronic Sprint Fidelis 6949) seit 07/2005; Schwerbehinderung (GdB 70%); Erwerbsminderungsrente

Re: Post vom Versorgungsamt

#12
Oh, jetzt habe ich Toms Antwort weiter unten gelesen. Ist also eigentlich Quatsch, oder hat das Ganze einen ernsten Hintergrund, Tom?

Viele Grüße
Frank

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Re: Post vom Versorgungsamt

#13
Tom, deine Geschichte im Bus war einfach zu köstlich! Hahaha! :o))

Das muss doch eine echte Genugtuung für dich gewesen sein, oder? Auf den Tag warte ich auch noch insgeheim... ;o)

Viele Grüße
Frank

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Re: Post vom Versorgungsamt

#14
Oh Tom, da wäre ich gern dabei gewesen! Wegen eines Sitzplatzes habe ich den Ausweis noch nie benutzt. Der absolute Knaller ist ja die Wanderkluft. Ich würde gern mal wissen welcher Arzt und welches Versorgungsamt den eingestuft haben. Oder war es etwa ein "naher Verwandter?"
Lieben Gruß sende ich Dir und auch noch weitere "Gewinne"
Eva-Maria n.



Re: Post vom Versorgungsamt

#15
Hallo Frank,
das mit dem: Bevorzugte "Abfertigung" bei Ämtern steht wirklich so da geschrieben! Meine Meinung darüber habe ich nur versucht dar zu stellen. (Ich zitier mich mal selber)
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Fällt in der Regel leider unter der Rubrik "Aprilscherz!"
Müsst Ihr mal versuchen beim Amt zu sagen ich hab aber einen Behindertenausweis, da schreien einige sofort: "Ich auch!"
In diesem Fall entscheidet dann nicht das Los sondern es geht streng nach der Höhe des GdB, dann folgt die Anzahl der Merkzeichen und zum guten Schluss die Gültigkeit des Behindertenausweises.

Wenn nix mehr geht gilt das Faustrecht!

GRINS
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Hallo Eva Maria,
nein kein näherer Verwandter. Das hat sich wirklich so gegeben

Re: Post vom Versorgungsamt

#16
    Zitat: fraster
    Apropos: Was bitteschön soll das eigentlich sein, "bevorzugte Abfertigung"??? Kann man da im Amt am Ende der Schlange stehen und hat ein Recht auf Vorfuschen??? ;o))
Ich habe zusammen mit meinem Behindertenausweis ein Infoschreiben mitbekommen, auf dem auch auflistet ist, was mir alles zusteht und welche Rechte ich habe.
So auch die bevorzugte Abfertigung auf Ämtern.
Euphorisch wie ich war, probierte ich das auch gleich aus. denn ich hatte zur der Zeit einige Behördengänge zu erledigen.
Im Einwohnermeldeamt gibt es einen extra Schalter für Behinderte, hier muss man seinen Ausweis an der Infomationsstelle vorzeigen und man muss keine Nummern ziehen sondern wird aufgerufen. Geht relativ flott und man war sehr hilfsbereit.
Im Finanzamt wurde ich auf die komfortablen und bequemen Stühle verwiesen, die Bemerkung " bei uns macht das Warten sogar Spass" nahm ich sportlich hin und verbuchte es unter Beamtenhumor.
Am Jugendamt sorgte ich für ziemliche Aufregung. Denn den Fall hatten die da noch nicht und es wurde erst mal hinter verschlossenen Türen konferiert "das dauerte " allerdings war dann die Abfertigung sehr zuvorkommend.
Meine Zulassungstelle befindet sich in einem Vorort und ist nicht übermässig frequentiert. Bei zwei Leuten vor mir hätt ich mich dann doch etwas geniert auf mein Vorrecht zu pochen.
Dann musste ich nochmals zum Versorgungsamt. Auch hier probierte ich mein Glück wohlwissend um die Absurdität.
Ich wurde dann auch prompt ermahnt "doch nicht mit dem Entsetzen auch noch Scherze zu treiben"

Ich denke, man sollte auf jeden Fall sein Vorrecht einfordern, allerdings wenn es nicht unbedingt nötig ist auch mal darauf verzichten.

LG
brigitte