Re: Post vom Versorgungsamt

#2
Liste der GdB-abhängigen Nachteilsausgleiche

(Wichtig: Nachteilsausgleiche, die bei einem niedrigen GdB angeführt sind, gelten natürlich auch bei einem höheren GdB. In der Praxis wird oft davon gesprochen, dass sich ein GdB von mind. 50 "eigentlich erst lohnt". Auch hier: Machen Sie sich selbst ein Bild und vergessen Sie die merkmalsbezogenen Nachteilsausgleiche nicht.)


GdB 20

• Teilnahme am Behindertensport


GdB 30 / 40

• Gleichstellung

• Kündigungsschutz bei Gleichstellung

• Steuerfreibetrag (nur bei zusätzlicher Beeinträchtigung): GdB 30: 310,- €; GdB 40: 430,- €

• 3 Tage Zusatzurlaub für Arbeiter eines Landes im öffentlichen Dienst

• Grundsteuerermäßigung bei Rentenkapitalisierung nach dem BVG


GdB 50

• Schwerbehinderteneigenschaft

• Steuerfreibetrag: 570,- €

• bevorzugte Einstellung, Beschäftigung

• Kündigungsschutz

• begleitende Hilfe im Arbeitsleben

• Freistellung von Mehrarbeit

• eine Arbeitswoche Zusatzurlaub

• Schutz bei Wohnungskündigung

• Altersrente mit 60/63 Jahren, je nach Geburtsjahrgang

• vorgezogene Pensionierung von Beamten mit 60

• Befreiung von der Wehrpflicht

• bes. Fürsorge im öffentlichen Dienst

• Stundenermäßigung bei Lehrern: 2 Stunden/Woche

• Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- u. Rentenversicherung für Behinderte in Werkstätten

• Beitragsermäßigung bei Automobilclubs, z. B. ADAC, DTC

• Ermäßigung des Flugpreises für BVG-/SVG-Beschädigte (Passagetarife der Lufthansa)

• Kfz-Finanzierungshilfen für Berufstätige

• Abzugsbetrag bei Beschäftigung einer Haushaltshilfe: 924,- €

• Abzug eines Freibetrages bei der Einkommensermittlung im Rahmen der soz. Wohnraumförderung bei Pflegebedürftigkeit n. § 14 SGB XI: 2.100,- €

• Freibetrag beim Wohngeld: GdB 50 + Pflegebedürftigkeit n. d. § 14 SGB XI: 1.200,- €

• Ermäßigung bei Kurtaxen

GdB 60

• Steuerfreibetrag: 720,- €

• Abzug eines Freibetrags bei der Einkommensermittlung im Rahmen der soz. Wohnraumförderung bei Pflegebedürftigkeit nach § 14 SGB XI: 2.100,- €

• Stundenermäßigung bei Lehrern: 3 Stunden/Woche

GdB 70

• Steuerfreibetrag: 890,- €

• Werbungskostenpauschale: 0,30 €/km

• Abzugsbetrag für Privatfahrten: GdB 70 + Mz „G": bis zu 3.000 km x 0,30 € = 900,- €



GdB 80

• Steuerfreibetrag 1.060,- €

• Freibetrag beim Wohngeld: GdB 80 + Pflegebedürftigkeit i. S. d. GB XI: 1.500,- €

• Abzug eines Freibetrages bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung: 4.500,- €

• Preisnachlass von verschiedenen Mobilfunkbetreibern


GdB 90

• Steuerfreibetrag 1.230,- €

• Freibetrag beim Wohngeld: GdB 90 + Pflegebedürftigkeit n. § 14 SGB XI: 1.500,- €

• Sozialtarif beim Telefon: Sprachbehinderung + GdB 90: Ermäßigung bei den Verbindungsentgelten bis zu 8,72 € netto monatl. im Rahmen des ISDN-Sozialtarifs und fürVerbindungen im T-Net durch die Telekom, wenn diese dauerhaft als Verbindungsnetzbetreiber voreingestellt ist

• Stundenermäßigung bei Lehrern: 4 Std./Woche



GdB 100

• Steuerfreibetrag 1.420,- € (§ 33b EStG)

• Freibetrag beim Wohngeld: 1.500,- €

• Abzug eines Freibetrages bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bei Pflegebedürftigkeit n. § 14 SGB XI: 4.500,- €

• Freibetrag bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer in bestimmten Fällen

• vorzeitige Verfügung über Bausparkassen- bzw. Sparbeträge




Schwerbehinderten wird darüberhinaus - teilweise auf freiwilliger Grundlage - eine Reihe von weiteren Nachteilsausgleichen zugestanden, z. B.:

• Eintrittspreisermäßigungen (z. B. Filme, Theater, Sportveranstaltungen, Museen)

• Benutzung der Abteile/ Sitze, die Schwerbehinderten in Verkehrsmitteln vorbehalten sind

• bevorzugte Abfertigung in Ämtern

• Beitragsermäßigungen für Mitglieder von Vereinen, Interessenverbänden etc.


Quelle:

http://www.sozialblog.com/blog/2008/08/schwerbehindertenausweis-uberb.html

Re: Post vom Versorgungsamt

#4
Hallo Tom,

danke für Die Mühe, die Du Dir gemacht hast. So präzise hatte ich das als Liste noch nicht vor Augen - ich habe sie jetzt abgespeichert.

@ Eckhard:

das mit dem Rabatt ist richtig - wir haben vor 2 Jahren beim Kauf unseres CRV von Honda (ältere Leute brauchen ein "hochbeiniges" bequemes Auto) einen Preisnachlaß von ich meine 1.200 Euro erhalten. Dabei hatte ich dies noch gar nicht angesprochen. Ich wäre nicht mal auf die Idee gekommen. So was nennt man Kundenbindung!

LG Carmen



Re: Post vom Versorgungsamt

#5
Hallo Carmen,

na sooo alt bist Du ja nun auch noch nicht ;-)

Die "Hochbeinigen" sind doch auch viel schöner, gerade auch für Männer die viel im Garten und im Haus basteln, kann man ordentlich was mit transportieren und ohne Rückenprobleme ein und ausladen.

Ich hab mir einen Qashqai von Nissan gekauft, 15 % Rabatt, war ganz ok.

Außerdem passe ich mit 1,97 m eh in keinen Porsche rein, ist doch ne gute Ausrede, oder?

Gruß Eckhard



Re: Post vom Versorgungsamt

#6
Vielen Dank, Tom!
Jetzt hat man hier mal alles schön übersichtlich auf einem Blick....

( Bevorzugte "Abfertigung" bei Ämtern...>>>> find ich ja gut!!! ;-) )


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Drei Dinge helfen, die Mühseligkeiten des Lebens zu tragen: Die Hoffnung, der Schlaf und das Lachen.
(Immanuel Kant)

Re: Post vom Versorgungsamt

#7
Ja Eckhard,

ich finde auch, daß die hochbeinigen Autos einfach bequemer sind. Bei mir heißt das (bei 1,65 cm), daß ich mich beim Einsteigen in den Wagen gar nicht richtig abknicken muß, ich kann mehr oder weniger ebenerdig reingleiten, da der Sitz ja schon auf Popo-Höhe ist, wenn ich stehe.
Dazu kommt, daß mein Mann Arthrose hat - überall - und der steigt auf jeden Fall einfacher ein.
Du bist ja ganz schön groß, Du wirst wahrscheinlich immer "falten" müssen *grins*.

Übrigens: wir haben momentan minus 7 ° und herrlichsten Sonnenschein!
Einfach toll und der Schnee funkelt richtig in der Sonne. Schade, daß ich technisch so doof bin, ich würde sonst Fotos einstellen.

Liebe Grüße
Carmen



Re: Post vom Versorgungsamt

#8
    Zitat: Bibbi
    ( Bevorzugte "Abfertigung" bei Ämtern...>>>> find ich ja gut!!! ;-) )
Fällt in der Regel leider unter der Rubrik "Aprilscherz!"
Müst Ihr mal versuchen beim Amt zu sagen ich hab aber einen Behindertenausweis, da schreien einige sofort: "Ich auch!"
In diesem Fall entscheidet dann nicht das Los sondern es geht streng nach der Höhe des GdB, dann folgt die Anzahl der Merkzeichen und zum guten Schluss die Gültigkeit des Behindertenausweises.

Wenn nix mehr geht gilt das Faustrecht!

GRINS

Re: Post vom Versorgungsamt

#9
Kleine Geschichte mal nebenher:

Eines Tages fuhr mal wieder mit dem Bus, eigentlich bleibe ich die paar Minuten stehen doch am diesen Tage setzte ich mich auf den freien Platz der für Behinderte vorgesehen war. Eine Haltestelle weiter stiegen dann einige Herrschaften in Wanderkluft ein. So richtig mit Wanderhose, Rucksack usw. Der erste Herr hatte den Bus gerade bestiegen und ging mich sofort an das ich auf einen Behindertenplatz sitze und das ich Ihm Platz zu machen habe. Ich fragte warum? Er seih schließlich gehbehindert und Ihm stünde der Platz zu! Wohlgemerkt er in voller Wanderkluft! Die Diskussion erregte das Interessen des Busfahrers der nun auch zu meinem Platz kam. Der Herr in Wanderkluft schon ganz aufgebracht und rot im Gesicht beschwerte sich beim Fahrer lauthals das er als Inhaber eines Behindertenausweises mit 70% einen Anspruch auf gerade diesen Platz hätte. Als ich dann sagte das ich 100% hätte und damit gewonnen hatte drehte sich der Busfahrer lachend um und ging wieder hinters Steuer.

Re: Post vom Versorgungsamt

#10
Guten Morgen
HAHAHAHA. Wußte gar nicht mehrwie lustig Busfahren sein kann. Muß echt mal wieder fahren. GRINS
LG andy


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Gehörlos durch Gehirnhautentzündung mit 11 Jahren. Defi-Träger seit 2.2008. wegen Ventrikuläre Tachykardien.
Periphere Arterielle Verschlusskrankheit (pAVK) letzte Stufe am 2.2013! KHK! Arteriosklerose!