Re: Parkerleichterung

#11
Hallo Silvia,
Du kannst den Defi nachtragen lassen. Ergebnis wird sein das Du auf 100% rauf gestuft wirst. Für die Parkerleichterung wird das wenig Sinn haben. Allerdings wie schon oft hier im Forum durchgekaut handeln die Bundesländer unterschiedlich. Also einfach mal Einspruch nach Nachtrag des Defis erheben!

Viel Glück!!

Re: Parkerleichterung

#13
man kann auch bei den Straßenverkehrsbehörden der jeweiligen Gemeinde einen Antrag auf Parkerleichterung stellen. Hier muss aber ein Einzel GdB der Herzens und der Atmungsorgane von 50% und der Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen von 70 % vorliegen.
Das gilt für Bundesland Bayern.

Ich habe, obwohl ich mich nur noch mit Krücken vorwärts bewegen kann und nur noch kurze Strecken und Heilung aussichtlos ist gerademal 50 % zugesprochen bekommen. Das ist ein Witz schlechthin und ich habe schon Einspruch dagegen erhoben.



Re: Parkerleichterung

#14
Bei uns gibt es auch die Erlaubnis zur Befahrung von Forststraßen ohne die Parkerleichterung, wenn man auf diese keinen Anspruch haben sollte (Habe nie nachgefragt, da sie für mich nicht notwendig ist. Auf Parkplätzen geradeaus zu gehen und zehn Meter weiter oder weniger weit sind zum Glück kein Problem mehr). Gibt es die bei Euch auch? Ich habe sie bekommen, weil ich große Probleme mit Steigungen habe. Man müßte sie aber jährlich erneuern, sie ist leider nicht unbegrenzt gültig und man bekommt "nur" 10 Fahrten pro Jahr. So kann ich wieder in der Höhe spazierengehen, ohne alle Höhenmeter zu Fuß bewältigen zu müssen.

Evi




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Pulmonalatresie mit Ventrikelseptumdefekt, 4xOP am offenen Herzen, Herzinsuffizienz 2. Grades, Z.n. überlebtem Plötzlichem Herztod 2007, anschließend Defibrillatorimplantation, 2011 und 2012 Ballondilatation mit Stentimplantation in den Pulmonalarterien, 2012 Kammerflimmern