Parkerleichterung

#1
Hier wurde viel geschrieben über den "kleinen Parkausweis" der mit dem Merkzeichen G beantragt werden kann. Ich mußte leider feststellen das sich einiges geändert hat mit dem neuen Erlass des Nds. Ministerium für Wirtschaft Arbeit und Verkehr. Ich kann diesen Parkausweis nur bei meiner zuständigen Kommune( Stadt Sehnde) beantragen und auch nur dort ist er gültig in Hannover oder Hildesheim oder ganz Niedersachsen ist er ungültig.

Soll heißen in meiner Gemeinde bin ich krank genug für diesen Ausweis fahre ich aber ins 8 Kilometer entfernte Hannover bin ich plötzlich gesund und brauche diese Parkerleichterung nicht. Des weiteren reicht es nicht aus einen Gesamt GdB von 80% und Merkzeichen G zu haben man braucht auch noch ein ärztliches Attest was aussagt das man aufgrund seiner Herzfunktion nicht weiter gehen kann als 100m. Egal ob im Behindertenausweis das G steht oder man einen Einzel-GdB von 60% auf die Herzkrankheit hat. Ich hatte hier immer gelesen das dieser Parkausweis mit dem Merkzeichen G im gesamten Bundesland gültig ist.

Schon wieder so eine super Idee unserer Politiker es den Behinderten schwer zu machen einigermaßen klar zu kommen mit ihrer Behinderung im täglichen Leben. Der Hammer ist der Beisatz an die Behörden da steht Wort wörtlich " Es ist nicht möglich in einem Erlass alle möglichen Behinderungen aufzuführen, bei deren Vorliegen die Gewährung von Parkerleichterung gerechfertigt ist, neue Grenzfälle werden vorliegen.Die abschließende Beurteilung der zu berücksichtigenden Personengruppen soll auch weiterhin ihnen überlassen bleiben". Na super erst lässt der Sachbearbeiter vom Strassenverkehrsamt ein Auto zu und dann entscheidet er über einen Parkausweis für einen Behinderten.

Ich habe heute informativ in Sehnde und Hannover angerufen und habe in Hannover nach mehreren Weiterleitungenund ca 4 Stunden jemanden am Telefon gehabt der echt nett und bemüht war aber mir keine verbindliche Auskunft geben konnte. Er sagte mir das der Sachbearbeiter der diese Parkausweise bearbeitet in Ruhestand gegangen ist, was ?????. Ja soviel dazu Behindert passt nicht in diese Welt.

In Sehnde sagte mir der Sachbearbeiter das es möglich ist auch für andere Städte diesen Parkausweis zu bekommen bei einer plausiblen Erklärung warum man den in diesen Städten braucht. Alle müssen einzelnd beantragt werden ob man diese dann alle in den Parkausweis bekommt wisse er nicht und dauern würde das dann auch etwas länger weil man ja das jeweilige zuständige Strassenverkehrsamt anschreiben müsse.

Ach ja in dem Erlass vom 01.05.04 stand auch noch zur "vereinfachung der Bearbeitung bei Antragstellung". Ich weiß nicht wie ich ne pdf Datei hier reinstellen kann sonst hätte ich den Erlass mal dazu gepackt.

Gruß

Gerald



Re: Parkerleichterung

#2
Hallo Gerald,
ich hab grad ein wenig gesurft und schätze, Du meinst diesen Erlass:

http://www.behindertenbeauftragter-niedersachsen.de/presse_bblni/2007/Quartal-I07/Erlass_pi120307.shtml

so wie es aussieht, hat sich Niedersachsen wohl auf eine Behindertenunfreundlichere Politik verständigt.

Gruß
Thorsten

P.S. I Ich habe nochwas gefunden

http://blog.behindernisse.de/rechtliches/parkerleichterung/

Niedersachsen, aber auch Hamburg, hinken deutlichst hinterher. Ich schätze ich werde meine "Tipps" wohl demnächst überarbeiten müssen - und auch mit dem Alternativ-Vorschlag erweitern, als Behinderte aus diesen Bundesländern wegzuziehen ;-)

P.S. II und weils so schön ist

http://www.heiner-schoenecke.de/Political/Neues%20aus%20Hannover/Archiv%20Neues%20aus%20Hannover/Parkerleichterungen.pdf

demzufolge sind sich nicht alle in der niedersächsischen Politik einig, aber die Landesregierung NDS hält ihre Regelung für den Brüller - bloß nicht über den Tellerand hinweggucken, man könnte ja in anderen Bundesländern was brauchbares finden ...

Re: Parkerleichterung

#3
also, nach meinem Wissen benötige ich, um einRecht auf Parken auf einem Behindertenparkplatz zu haben, ein aG = außergewöhnliche Gehbehinderung.
Wenn ich dieses Merkzeichen habe, dann muss ich mir eine _Genehmigung bei dem Straßenverkehrsamt einholen.

Darum kämpfe ich momentan. Nach Aussage der "netten" Sachbearbeiterin beim Versorgungsamt, bekomme ich dieses Merkzeichen nur, wenn ich im Rollstuhl sitze oder beinamputiert bin. Wenn ich mir mühsam meinen Weg mit zwei Krücken suche und nur ca 30 Meter schaffe, dann heisst es von Amts wegen " Na, hör mal, geht doch"

allerdings, um den Kampf gemeinsam mit dem VdK aufzunehmen zu können, benötige ich erst den Bescheid des Versorgungsamt und der lässt auf sich warten.

Grüßle
brigitte



Re: Parkerleichterung

#4
Ja Thorsten, denn meinte ich. Ich habe gerade eine Mail an unseren niedersächsischen Behindertenbeauftragten Karl Finke geschickt bin mal gespannt was ich zurück bekomme, Formblattantwort oder was selbst geschriebenes. Mal sehen was mir der SovD dazu sagen kann.

Gruß

Gerald



Re: Parkerleichterung

#5
Hallo Gerald, hallo Thorsten, hallo Brigitte,

es gibt auch noch positive Dinge zu berichten. Ich hatte heute meinen Behördentag:
Als erstes fuhr ich zur Kreisverwaltung Düren, ab jetzt zuständig für Fragen zum Behindertenausweis. Bisher Versorgungsamt Aachen.. Da mein Ausweis ( GdB 80, Merkzeichen „G“ ) in nächsten Monat abläuft, wollte ich diesen verlängern lassen. Und was passierte? Innerhalb einer Minute hatte ich meinen Ausweis mit dem Gültigkeitsvermerk „unbefristet“ zurück. Ich konnte nur noch staunen.
Dann ab zum Strassenverkehrsamt des Kreises Düren, um die ebenfalls ablaufende gelbe Parkerleichterung verlängern zu lassen. Auch hier war das Erstaunen groß: Nach Vorlage meines Beh.-Ausweises ratterte die neue Parkerleichterung aus dem Drucker mit dem dem Vermerk „gültig bis: unbefristet „.
Diese meine Parkerleichterung ist mittlerweile gültig in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Schleswig-Holstein, Saarland und Bremen, also in insgesamt 9 Bundesländern.
Und dies nicht nur bis zur Stadtgrenze oder in einigen ausgewählten Städten.
Wenn ich also in Urlaub fahre und unterwegs kostenfrei parken möchte. kann ich dies, angefangen im Norden in Schleswig-Hostein bis im Süden in Baden-Württemberg , nach Belieben zun. Ich muß nur einen Bogen um Hamburg, Niedersachsen , Sachsen und Bayern ( noch ) machen.
Als ich der Dame im StVA die Situation speziell in Hannover schilderte, konnte sie nur den Kopf schütteln. Heiliger Föderalismus und Profilneurose einiger Amtsschimmel.
Die hilfsbereite Dame druckte mir daraufhin alle ministeriellen Erlasse der letzten Jahre zu diesem Thema.
Ihr seht, es geht auch noch anders. Hier gibt’s kein Gefeilsche um den GdB und Merkzeichen. GdB 70 und Merkz. G. Man muss auch keine 100 m laufen.

Mit vielen Grüssen und lasst nicht locker
Heinz.



DCM, Mitralklappen-Insuff. Grad II, KHK m. RCA-Verschluss, Hinterwandinfarkt, Pulm. Hypertonie, Diabetes mell. Typ 2, ICD-Implantation 07.08.03 (Guidant Ventak Prizm 2DR Mod. 1861 ), Spondylosis deformans, Gonarthrose bds.,
Katarakt-OP links am 05.12.06. Innenohrschwerhörigkeit ( 2 Hörgeräte ), Coxarthrose bds.

DCM, Mitralklappen-Insuff. Grad II, KHK m. RCA-Verschluss, Hinterwandinfarkt, Pulm. Hypertonie, Diabetes mell. Typ 2, ICD-Implantation 07.08.03 (Guidant Ventak Prizm 2DR Mod. 1861 ), Spondylosis deformans, Gonarthrose bds.,
Katarakt-OP bds.. Coxarthrose bds., grauer Star OP bds. am 10.09.10 neuer Defi ( St.Jude V268 )Schwerbehinderung GDB 100, Merkzeichen aG u. B
Vom 28.06.09 - 01.09.09 ( 10 Wochen ) wg einer infizierten Fußnekrose in verschiedenen Kliniken. Rollstuhl!

Re: Parkerleichterung

#6
Hallo Heinz,

Glückwunsch zu "Deinen" Sachbearbeiterinnen.
Ich hatte vor etwa 1 1/2 Jahren den Antrag auf Parkerleichterung gestellt, der jedoch ganz schnell abgelehnt wurde mit der Begründung, ich könne ja gehen. Ich habe GdB 80 mit Merkzeichen G und B (ständige Begleitung erforderlich).
Meine Frage an Dich ist, welche Gehbehinderung hast Du, wenn überhaupt?
Ich lebe in Bayern, wo es offenbar etwas strenger zugeht.

Sei gegrüßt mit meinen besten Wünschen

Jürgen

Re: Parkerleichterung

#7
Hallo!
Ich komme aus NRW habe 80% und G. Mir wurde beim Straßenverkehrsamt gesagt, daß ich ein AG bräuchte, um eine Parkerleichterung zu bekommen, die bekämen nur Leute mit 2 Krücken oder Rollstuhlfahrer.
Mir persönlich geht es auch gar nicht um das Gehen. Mir geht es um das Heben und Tragen zum Auto, weil ich einen Sohn mit MS habe und eine Mutter von fast 89 Jahren. Wenn ich damit ein Stück gehen muß, ist mir das einfach zu schwer.
Maria

Re: Parkerleichterung

#8
Hallo Jürgen,
ich habe 2003 nach der Iefi-Implantation beim Versorgungsamt Aachen den Beh.-Ausweis beantragt mit folgenden Diagnosen:
Zustand nach Hinterwandinfarkt
Defi-Implantation
DCM
KHK mit kompletten RCA-Verschluss
Pulmonale Hypertonie
Insulin-pflichtiger Diabetes mellitus II
Mitraklappeninsuffizienz Grad II
Spondylosis deformans

Ich erhielt den Bescheid mit einem GdB 80 und Merkzeichen G
Begründet wurde dies mit 1. Herzleistungsbeeinträchtigung, Defi- Implantation
2. Diabetes mellitus
Ich werde in Kürze einen Veschlechterungs-Antrag stellen, denn im Laufe der Jahre sind eine beidseitige Coxarthrose und Gonarthrose dazugekommen.

Hallo Maria,
in deinem Fall beim StVA-Willich würde ich an deiner Stelle ein Gespräch mit dem dortigen Amtsstellen-Leite suchen r und ihn über die Inkompetenz seier Mitarbeiter aufklären. Was die mit dir treiben, grenzt schon an Verar.......
Ich würde dir gerne die Kopien des Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes NRW an die Bezierksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf , Köln und Münster sowie die zuständgen Kreise und Städte mit den entsprechenden Erlassen und Ausführungsbestimmungen zu den Parkerleichterungen büt behinderte Menschen mit Merkzeichen "G" zuschicken. Dazu bräuchte ich wohl deine Adresse, die du mir ja per Email zuschicken kannst.

Was für hier gilt, hat selbstverständlich auch Gültigkeit in Willich.

Viele herzliche Grüsse
Heinz



DCM, Mitralklappen-Insuff. Grad II, KHK m. RCA-Verschluss, Hinterwandinfarkt, Pulm. Hypertonie, Diabetes mell. Typ 2, ICD-Implantation 07.08.03 (Guidant Ventak Prizm 2DR Mod. 1861 ), Spondylosis deformans, Gonarthrose bds.,
Katarakt-OP links am 05.12.06. Innenohrschwerhörigkeit ( 2 Hörgeräte ), Coxarthrose bds.

DCM, Mitralklappen-Insuff. Grad II, KHK m. RCA-Verschluss, Hinterwandinfarkt, Pulm. Hypertonie, Diabetes mell. Typ 2, ICD-Implantation 07.08.03 (Guidant Ventak Prizm 2DR Mod. 1861 ), Spondylosis deformans, Gonarthrose bds.,
Katarakt-OP bds.. Coxarthrose bds., grauer Star OP bds. am 10.09.10 neuer Defi ( St.Jude V268 )Schwerbehinderung GDB 100, Merkzeichen aG u. B
Vom 28.06.09 - 01.09.09 ( 10 Wochen ) wg einer infizierten Fußnekrose in verschiedenen Kliniken. Rollstuhl!

Re: Parkerleichterung

#9
    Zitat: CoolLara
    Hallo!
    Ich komme aus NRW habe 80% und G. Mir wurde beim Straßenverkehrsamt gesagt, daß ich ein AG bräuchte, um eine Parkerleichterung zu bekommen, die bekämen nur Leute mit 2 Krücken oder Rollstuhlfahrer.
    Mir persönlich geht es auch gar nicht um das Gehen. Mir geht es um das Heben und Tragen zum Auto, weil ich einen Sohn mit MS habe und eine Mutter von fast 89 Jahren. Wenn ich damit ein Stück gehen muß, ist mir das einfach zu schwer.
    Maria
ich habe Anfang dieses Jahres einen Veränderungsantrag gestellt und jetzt hat man den Behinderungsgrad von 50% auf 100% erhöht.
Ich gehe an zwei Krüken und kann mich nur mehr sehr schwer vorwärts bewegen.
Trotzdem hat man mir kein aG bewilligt.
Jetzt geht die Lauferei wieder los.

Ich empfinde das inzwischen als reine Willkür.

LG
brigitte



Re: Parkerleichterung

#10
hallo an alle,

habe einen behinderungsgrad von 90 % und "G". habe beim kreisverwaltungsreferat, münchen einen antrag auf parkerleichterung gestellt und der ist gestern abgelehnt worden, mit der begründung, daß die zuerkennung eines GdB von wenigstens 80 allein für die funktionsstörungen an den unteren gliedmaßen , soweit sich diese auf das gehvermögen auswirken und die merkzeichen G und B vorhanden sein muß oder: die zuerkennung eines GdB von wenigstens 70 allein für die funktionsstörung an den unteren gliedmaßen und gleichzeitig eine beeinträchtigung durch funktionsstörungen des herzens die wenigstens einen GdB von 50 dedingen und die merkzeichen G und B.
puh, das alleine zu kapieren ist schon schwer.

meine GdB setzt sich zusammen aus: erkrankung der brust (krebs) 60 %
herzmuskelerkrankung/klappenfehler 50 % und
schwerhörigkeit 20 %.

habe 2 fragen: soll/kann ich den defi nachtragen lassen, macht das sinn?
und soll/kann ich einspruch erheben, macht das sinn?.
vielen dank,
lieben gruß silvia