Was ist der Sinn eines Behindertenausweises?
Mit dem Schwerbehindertenausweis ist ein Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft verbunden.
Welche Vorteile bekommt man durch einen Behindertenausweis?
Als wichtigsten Vorteil ist an erster Stelle der Kündigungsschutz zu nennen. Weitere Vorteile bestehen in dem sogenannten Nachteilsausgleich. Der Nachteilsausgleich kann sein:
• Finanzielle Entlastung
• Steuerermäßigungen
• Versicherungsermäßigungen
• Gebührenermäßigungen
• Ermäßigung im Reiseverkehr
Wem steht ein Behindertenausweis zu?
Sofern durch die Krankheit eine nicht nur vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung vorliegt, und der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder die Beschäftigung im Geltungsbereich der BRD liegt, steht dem Erkrankten ein Behindertenausweis zu.
Wie stelle ich einen Antrag?
Beim zuständigen Versorgungsamt kann man sich die erforderlichen Anträge besorgen, und damit formell mit den ausgefüllten Vordrucken und Unterlagen den Antrag stellen.
Es gibt aber auch die Möglichkeit, einen formlosen Antrag beim zuständigen Versorgungsamt zu stellen. In diesem Fall erhält man vom zuständigen Versorgungsamt die erforderlichen Unterlagen.
Wichtig
Droht eine Kündigung, sollte der Antrag sofort gestellt werden. Es besteht sofortiger Kündigungsschutz, sofern der Antrag gestellt ist, bevor eine Kündigung ausgesprochen ist.
Was passiert nach der Antragstellung?
Der ärztliche Dienst des Versorgungsamtes begutachtet anhand der ihm überlassenen Unterlagen (oder fordert zusätzliche Unterlagen an) den Antragsteller. Daraufhin wird der ärztliche Dienst des Versorgungsamtes die Behinderung »bezeichnen« und den Grad der Behinderung (GdB) feststellen. Diese, durch den ärztlichen Dienst festgestellte »Bezeichnung« bildet die Grundlage für einen Feststellungsbescheid. Außerdem wird festgelegt, welche Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen vorliegt. Der ärztliche Dienst des Versorgungsamtes legt fest, ob, und wann eine Nachbeurteilung stattfindet.
Welche Merkmale gibt es?
G
der Ausweisinhaber ist in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr beeinträchtigt
aG
der Ausweisinhaber ist »außergewöhnlich gehbehindert«
H
der Ausweisinhaber ist »hilflos«
BI
der Ausweisinhaber ist »blind«
Welcher Nachteilsausgleich steht einem Ausweisinhaber zu?
Schwerbehindert ist vor dem Gesetz nur, wer mindestens 50% GdB erreicht. Es gibt einen Nachteilsausgleich unabhängig von Merkmal und GdB, und der bezieht sich in erster Linie auf die Arbeit. Dabei handelt es sich um folgenden Nachteilsausgleich:
• Kündigungsschutz
• 5 Tage mehr Urlaub
• Mit dem sechzigsten Lebensjahr Rentenanspruch
Des weiteren gibt es diverse Nachteilsausgleiche, die vom Grad der Behinderung (GdB) abhängig sind. Zum Beispiel Steuervorteile, wobei der Steuerfreibetrag wiederum vom GdB abhängig ist.
Und zum Schluß gibt es diverse Nachteilsausgleiche, die vom Merkmal abhängig sind. Zum Beispiel:
Merkmal Ausgleich
G Ermäßigung bei der Lohn- und Einkommenssteuer
Freifahrten oder wahlweise Kfz-Steuerermäßigung
aG Ermäßigung bei der Lohn- und Einkommenssteuer
Freifahrten oder wahlweise Kfz-Steuerermäßigung Parkerleichterung
H Ermäßigung bei der Lohn-, Einkommens- und Hundesteuer Freifahrten oder wahlweise Kfz-Steuererbefreiung
BI Ermäßigung bei der Lohn- und Einkommenssteuer
Freifahrten oder wahlweise Kfz-Steuerermäßigung Ermäßigung beim Postversand Ermäßigung im Funk-und Fernsprechwesen Parkerleichterung
Widerspruch einlegen
Ist man mit der Entscheidung des Versorgungsamtes nicht einverstanden, so kann man Widerspruch eingelegen. Der Widerspruch muß schriftlich beim Versorgungsamt eingereicht werden, und sollte direkt eine Begründung enthalten.
Wird mit dem Widerspruch nicht das gewünschte Ergebnis erzielt, so kann man beim zuständigen Sozialgericht eine Klage erheben. Diese Klageerhebung ist für den Kläger im Regelfall kostenlos.
Fällt der GdB kleiner als 50% aus, hat man das Recht, sich beim Arbeitsamt des Wohnortes (Schwerbehindertenvertreter) gleichstellen lassen.
Was muß bei einem Widerspruch beachtet werden?
Ganz wichtig ist, daß die Frist von 4 Wochen (4 Wochen vom Datum der Erstellung) eingehalten wird.
Welche Vorteile hat der Behindertenausweis?
Der eigentlich wichtigste Vorteil ist der Kündigungsschutz. Damit wird sichergestellt, daß ein Patient, der gesundheitlich beeinträchtigt ist, nicht noch weitere Nachteile durch den Verlust der Arbeitsstelle bekommt.
Der zweite nennenswerte Vorteil ist der Mehrurlaub von 5 Tagen. Die Herabsetzung des Rentenalters bei Schwerbehinderten dient genauso der Schonung der Gesundheit von Betroffenen. Dann sind da noch die finanziellen Vorteile in Form von Steuerermäßigungen usw.
Welche Nachteile hat der Behindertenausweis?
Ein ganz klarer Nachteil des Behindertenausweises ist eine schlechtere Vermittelbarkeit bei der Stellensuche. Firmen, die einen Behinderten einstellen, sind sehr selten.
Daher sollten im wesentlichen junge Menschen die Entscheidung über einen Antrag auf Schwerbehinderung erst nach einer umfassenden Risikoabwägung fällen.
Eine Behinderung ist eine per Gesetz festgestellte Eigenschaft, und kann nicht wieder aufgehoben werden.
Teilweise Auszug aus:
http://www.familienhilfe-polyposis.de/polyposispost/pp/2001-11/s16.html