Widerspruch

#1
Hallo allerseits, mein Name ist Max und ich bin froh, dieses Forum gefunden zu haben.

Im letzten Jahr im März habe ich einen Schwerbehinderten-Ausweis beim Versorgungsamt beantragt, den ich nach 6 Monaten bekommen habe mit einem GdB 60. Merkzeichen wurden keine zuerkannt. Da ich aber nach NYHA III
aber ein Anspruch auf Merkzeichen "G" besteht, habe ich gegen diesen Bescheid Widerspruch eingelegt. Es sind jetzt knapp drei Monate vergangen und nichts ist geschehen.Wenn ich beim Versorgungsamt anrufe, gibt mir die Sachbearbeiterin genervt zur Antwort, dass die Akte noch beim Gutachter sei und sie darauf keinerlei Einfluß habe...
Diese ganze Sache nervt mich langsam , weil sie sich schon fast ein ganzes Jahr hinzieht.

Nun meine Fragen: Gibt es auch Fristen auch für die Beantwortung eines Widerspruchs ??
Wie kann ich dagegen vorgehen, wenn Fristen von Seiten des Versorgungsamtes nicht eingehalten werden??

Vielen Dank

Max

Re: Widerspruch

#2
Wende Dich doch mal an einen Sozialverband wie z.B. den VDK.

Dort erhälst Du sicher Hilfe. Ich persönlich habe dort sehr gute Erfahrungen gemacht.

LG

Oliver


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nein, ich will nicht in den Himmel - da kenn ich ja keinen......

Re: Widerspruch

#3
    Zitat: Maxe44
    Nun meine Fragen: Gibt es auch Fristen auch für die Beantwortung eines Widerspruchs ??
    Wie kann ich dagegen vorgehen, wenn Fristen von Seiten des Versorgungsamtes nicht eingehalten werden??
zur Beantwortung eines Widerspruchs gilt in der Regel eines Frist von 3 Monaten.
Sollte die überschritten werden, dann hast Du die Möglichkeit mit einem Erinnerungsschreiben auf eine Untätigkeitsklage bei dem Sozialgericht hinzuweisen.

Ich empfehle hier dringend alles schriftlich zu erledigen,



Re: Widerspruch

#4
    Zitat: Maxe44
    Wie kann ich dagegen vorgehen, wenn Fristen von Seiten des Versorgungsamtes nicht eingehalten werden??

    Vielen Dank

    Max
Richtig! Du kannst mit einer UNTÄTIGKEITSKLAGE drohen....
Wenn diese berechtigt ist, trägt die Gegenseite auch die Kosten....Nimm Dir einen Rechtsbeistand oder kündige dies schon einmal an....So z.B.:
"Betr.: Widerspruchsverfahren....(Name,Aktenzeichen etc.)
Sehr geehrte Damen und Herren,
.... bitte ich nunmehr um umgehende Bearbeitung meines obigen
Verfahrens und setze hierfür F r i s t auf den....(14 Tage).
Sollte ich bis zu diesem Zeitpunkt keine Nachricht von Ihnen erhalten,
werde ich mir anwaltlichen Beistand suchen und ggf. Untätigkeitsklage
einreichen...

Hochachtungsvoll....."

Wenn die Frist nicht eingehalten wurde, TU ES!!!!


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Drei Dinge helfen, die Mühseligkeiten des Lebens zu tragen: Die Hoffnung, der Schlaf und das Lachen.
(Immanuel Kant)

Re: Widerspruch

#5
also ich würde es erst einmal persönlich versuchen. das mit dem verklagen finde ich sehr übertrieben. vielleicht fehlt ja noch ein krankenhausbericht oder arztbrief und deswegen geht nichts vorwärts. so war es bei mir. da hat der brief aus der uni klinik gefehlt und deswegen hat es auch über 7 monate gedauert. ich habe dann in der uni angerufen und als das amt den brief hatte wurde ich sofort bearbeitet und hatte meinen ausweis 5 tage später.
also freundlich und persönlich bringt oft mehr als verklagen.
finde ich !




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Wer eine schöne Stunde verschenkt, weil er an Ärger von gestern denkt oder an Sorgen von Morgen, der tut mir leid, mein Name ist Hase, ich weiß bescheid!
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Re: Widerspruch

#6
    Zitat: Marcel
    also ich würde es erst einmal persönlich versuchen. das mit dem verklagen finde ich sehr übertrieben.
es geht hier ja erst einmal um eine Fristsetzung, Die Ämter haben leider oft die Angewohnheit, die Antragsteller am langen Arm verhungern zu lassen, d.h. den Antragsteller ohne Zwischenbescheid endlos warten zu lassen.
    Zitat:
    vielleicht fehlt ja noch ein krankenhausbericht oder arztbrief und deswegen geht nichts vorwärts. so war es bei mir. da hat der brief aus der uni klinik gefehlt und deswegen hat es auch über 7 monate gedauert. ich habe dann in der uni angerufen und als das amt den brief hatte wurde ich sofort bearbeitet und hatte meinen ausweis 5 tage später.
hätte man Dich nach der vorgeschriebenen Drei Monats-Bearbeitungszeit informiert, dass noch Unterlagen fehlen, dann hättest Du viel früher in Aktion treten können.
Dieses Erinnerungsschreiben mit einer Fristsetzung wird von Amtswegen nicht als unfreundlicher Akt angesehen. Die Behörden setzen genauso gnadenlos ihre Fristen mit dem Hinweis auf die Konsequenzen bei Nichteinhaltung .
    Zitat:
    also freundlich und persönlich bringt oft mehr als verklagen.
    finde ich !
richtig..."mit Schirm, Charme und Melone" und ich halte einen moderaten Umgangston immer für empfehlenswert.
Allerdings nützt alle Freundlichkeit nichts, wenn man bei Behörden etwas erreichen und beweisen muss.



Re: Widerspruch

#7
    Zitat: Bibbi
      Zitat: Maxe44
      Wie kann ich dagegen vorgehen, wenn Fristen von Seiten des Versorgungsamtes nicht eingehalten werden??

      Vielen Dank

      Max
    Richtig! Du kannst mit einer UNTÄTIGKEITSKLAGE drohen....
    Wenn diese berechtigt ist, trägt die Gegenseite auch die Kosten....Nimm Dir einen Rechtsbeistand oder kündige dies schon einmal an....So z.B.:
    "Betr.: Widerspruchsverfahren....(Name,Aktenzeichen etc.)
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    .... bitte ich nunmehr um umgehende Bearbeitung meines obigen
    Verfahrens und setze hierfür F r i s t auf den....(14 Tage).
    Sollte ich bis zu diesem Zeitpunkt keine Nachricht von Ihnen erhalten,
    werde ich mir anwaltlichen Beistand suchen und ggf. Untätigkeitsklage
    einreichen...

    Hochachtungsvoll....."

    Wenn die Frist nicht eingehalten wurde, TU ES!!!!
Hallo Bibi.
genau so muss das sein,von wegen wir warten noch ein bischen,(Langer Arm usw).Gruß aus Mülheim. Georg



Re: Widerspruch

#9
Das schon - nur kann man leider Ermässigungen nicht nachträglich einfordern - z.B. in Bädern, Theatern oder bei den Fahrtkosten mit dem öffentlichen Nahverkehr.....

Ich bin z.B. der Meinung, die Versorgungsämter sollten bei offensichtlichen "Muß-GDB" einen vorläufigen Ausweis ausstellen - wer einen Defi trägt hat nun mal mindestens GDB 50 - da beist die Maus keinen Faden ab - diese 50 könnten meines Erachtens sofort nach Implantation vorläufig - bis zur Feststellung des Gesamt-GDB ausgehändigt werden.

zauberhaft

Oliver


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nein, ich will nicht in den Himmel - da kenn ich ja keinen......

Re: Widerspruch

#10
ja genau.
eine gute freundin von mir hat krebs und noch ca. 6 monate zu leben. sollte so jemand nicht bevorzugt werden ? wir sind doch mit unserem defi erst mal aus der gafahr raus. vielleicht liegt es ja auch an solchen fällen das es bei uns etwas länger geht. man sollte nicht immer so egoistisch sein und nur an sich denken. klar sind wir krank aber es gibt andere die es nötiger haben. das weiss ich jetzt und werd mich nicht mehr wegen meiner "kleinen krankheit" beschweren. daher finde ich das gejammer wegen so bagatellen grad ziemlich übel.
so das musste raus und sorry falls ich mich wieder im ton vergriffen habe.




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