Hallo liebes Forum,
habe eben meinen Bescheid vom VA bekommen. 30% Gdb.
Habe meinen Defi am 10.02.2010 wegen mehrmaligen Kammerflimmerns bekommen. Habe schon einen Schock wg. Flimmerns bekommen und leide immer noch unter meinen Rythmusstörungen. Sind dann 30% gerechtfertigt. Ich dachte immer man bekommt mindestens 50% oder täusche ich mich da?
Liebe Grüße
Uta
Re: 30% GdB
#2- Zitat: Uta
Sind dann 30% gerechtfertigt. Ich dachte immer man bekommt mindestens 50% oder täusche ich mich da? |
das mit den 50% ob man die bekommen muss, ich weis nicht. Ich denke das es eher von weiteren Arztberichten abhängig ist welche sich das VA einholt. In der regel hat hier bestimmt die mehrheit 50% und mehr. Dazu kommen noch Faktoren wie z.B. Schlaganfall,Infarkt,Herz OP,usw.
Vieleicht ist dein Kammerflimmern und die Rythmusstörungen von deinem Kardiologen nicht unbedingt als Bedrohlich angesehen worden.
Bei mir ist es so das ich für den Defi die 50% erhalten habe und weitere 20% wegen einen Schlaganfall und einer MKR.
Ich würde aber trozdem erst nochmal mit deinen Kardiologen darüber sprechen.
Gruss Tim
____________________
Schlaganfall am 19.06.08
Minimalinvasive MKR in Leipzig am 08.10.2008.
Aus meiner sicht 22 Tage auf der Intensiv der reinste Horror.
Pumpleistung weniger als 35%.
Defi seit 28.10.09. Einkammersystem.1.Schock am 15.01.2014
Re: 30% GdB
#3Hallo,
ich habe eine Broschüre vom VdK das mit den mind. 50% mit einem Defi
ist so wie Uta sagt es gibt bei einem Defi nicht weniger wie 50%.
Du musst sofort Widerspruch einlegen das sind zu wenig Protzente
da könnte ich mich schon wieder ärger da sitzt jemand auf dem Amt wo keine Ahnung hat oder meint der Antrag Steller sei blöd und wisse so wie so nicht was ihm zu steht. Also wie gesagt sofort Widerspruch einlegen
Gruß
Matthias
ich habe eine Broschüre vom VdK das mit den mind. 50% mit einem Defi
ist so wie Uta sagt es gibt bei einem Defi nicht weniger wie 50%.
Du musst sofort Widerspruch einlegen das sind zu wenig Protzente
da könnte ich mich schon wieder ärger da sitzt jemand auf dem Amt wo keine Ahnung hat oder meint der Antrag Steller sei blöd und wisse so wie so nicht was ihm zu steht. Also wie gesagt sofort Widerspruch einlegen
Gruß
Matthias
Re: 30% GdB
#4Hallo Uta,
nach GdB/MdE-Tabelle unter Punkt 26.9. -> "Herz und Kreislauf" stehen Dir allein für den Defi (egal mit welcher Grunderkrankung) ein GdB von 50 zu. Also am besten gleich Widerspruch einlegen - Vater Staat verschenkt auch nichts mehr.
Gruß
Thorsten
nach GdB/MdE-Tabelle unter Punkt 26.9. -> "Herz und Kreislauf" stehen Dir allein für den Defi (egal mit welcher Grunderkrankung) ein GdB von 50 zu. Also am besten gleich Widerspruch einlegen - Vater Staat verschenkt auch nichts mehr.
Gruß
Thorsten
Re: 30% GdB
#5- Zitat: Matthias 1976
ich habe eine Broschüre vom VdK das mit den mind. 50% mit einem Defi |
30% sind da wohl auch mind.50% und die Sesselpubber lesen es eben so.
Ganz einfach zwischen den Zeilen.
Ich habe so den Eindruck das alle welche so von uns einen Antrag stellen egal ob bei VA oder Rente in eine Lostommel kommen.
Meine Anträge wurden immer zur vollen zufriedenheit Bearbeitet.
Ohne extra Untersuchungen sondern nur mit Krankenhaus- und Arztberichten. Es ist für mich nur schwer nachvollziehbar das es jemanden gibt welcher solche Probleme hat.
Widerspruch einlegen und dies mit Rückschein sonst haben die nie einen Widerspruch erhalten.
Gruss Tim
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Schlaganfall am 19.06.08
Minimalinvasive MKR in Leipzig am 08.10.2008.
Aus meiner sicht 22 Tage auf der Intensiv der reinste Horror.
Pumpleistung weniger als 35%.
Defi seit 28.10.09. Einkammersystem.1.Schock am 15.01.2014
Re: 30% GdB
#6Hallo
habe heute auch vom VA Post bekommen mir sind 60% plus G unbegrenzt Gültig zugesprochen worden.
ich habe mal gehört das wenn man ein G hat auf Öffendlichen Parkplätze parken darf ohne einen Parkschein zu ziehen ist das richtig?
Leider finde ich nix darüber.
Das weiteren weiß ich nicht ob das angemessen ist ( 60 % G )
bei einer HOCM und AV Block III Defi seit Dezember.
Oder soll ich Wiederspruch einlegen (was muß ich da machen, weiter Arzt besuche oder reicht das Schreiben.
PS Hallo Uta 30% sind viel zu wenig!!!!!!
Hocm mit AV Block III
1) 2009 Biotronik Lumax 540 DR-T Setrox S 53RA Linox S 65 RV
2) 2015 Biotronik Iforia 5 DR-T Sonden sind noch geblieben
habe heute auch vom VA Post bekommen mir sind 60% plus G unbegrenzt Gültig zugesprochen worden.
ich habe mal gehört das wenn man ein G hat auf Öffendlichen Parkplätze parken darf ohne einen Parkschein zu ziehen ist das richtig?
Leider finde ich nix darüber.
Das weiteren weiß ich nicht ob das angemessen ist ( 60 % G )
bei einer HOCM und AV Block III Defi seit Dezember.
Oder soll ich Wiederspruch einlegen (was muß ich da machen, weiter Arzt besuche oder reicht das Schreiben.
PS Hallo Uta 30% sind viel zu wenig!!!!!!
Hocm mit AV Block III
1) 2009 Biotronik Lumax 540 DR-T Setrox S 53RA Linox S 65 RV
2) 2015 Biotronik Iforia 5 DR-T Sonden sind noch geblieben
Re: 30% GdB
#7Für die Parksache braucht man soweit ich weiss mindestens aG. Wenn man das hat und sich den Ausweis für die Premium Parkplätze besorgt hat kann man auf eben diesen, die mit einem Rollstuhl gekennzeichnet sind parken. Außerdem wos nen Parkautomat gibt brauch man nicht zahlen und im eingeschränkten Halteverbot kann man mehrere Stunden parken. Wenn man Besitzer einer mitlaufenden Parkscheibe ist kann man da dann auch schonmal den ganzen Tag stehen.
So long
Kai
So long
Kai
Re: 30% GdB
#8Hallo und guten Morgen,
@Shinski,
"mitlaufende" Parkscheiben sind illegal und erfüllen den Tatbestand des vorsätzlichen Betruges - das kann richtig teuer werden, so ab 1.000,- € aufwärts. Ein ziemlich teurer Parkschein.
@Ninilein
bevor hier wieder Äpfel mit Birnen verglichen und auch noch durcheinander gewürfelt werden: Es gibt 3 unterschiedliche Behindertenparkausweise mit den farblichen Kennzeichnungen Blau, Orange und Gelb.
Nur der blaue berechtigt zum Parken auf den gekennzeichneten Parkflächen. Zum Behinderungsgrad müssen die Merkzeichen aG oder Bl stehen.
Der orange Ausweis betrifft Behinderte mit starken Einschränkungen der unteren Gliedmaßen
Der gelbe Ausweis betrifft auch andere Personen mit Gehbehinderungen worunter auch wir fallen können - aber nicht müssen. Die Bedingungen dazu sind von Bundesland zu Bundesland verschieden (das nennt man Förderalismus ;-)
Mehr dazu könnt ihr unter dem Menüpunkt "Tipps" unter "Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung" hier im Forum nachlesen. Es sind zu dem Thema auch schon sehr viele Beiträge geschrieben worden, nutzt die Suchfunktion.
Am Beispiel Schleswig-Holstein sind die Bedingen hier nachzulesen
http://www.schleswig-holstein.de/LASD/DE/Download/ParkerleichterungInfo,templateId=raw,property=publicationFile.pdf
Gruß
Thorsten
@Shinski,
"mitlaufende" Parkscheiben sind illegal und erfüllen den Tatbestand des vorsätzlichen Betruges - das kann richtig teuer werden, so ab 1.000,- € aufwärts. Ein ziemlich teurer Parkschein.
@Ninilein
bevor hier wieder Äpfel mit Birnen verglichen und auch noch durcheinander gewürfelt werden: Es gibt 3 unterschiedliche Behindertenparkausweise mit den farblichen Kennzeichnungen Blau, Orange und Gelb.
Nur der blaue berechtigt zum Parken auf den gekennzeichneten Parkflächen. Zum Behinderungsgrad müssen die Merkzeichen aG oder Bl stehen.
Der orange Ausweis betrifft Behinderte mit starken Einschränkungen der unteren Gliedmaßen
Der gelbe Ausweis betrifft auch andere Personen mit Gehbehinderungen worunter auch wir fallen können - aber nicht müssen. Die Bedingungen dazu sind von Bundesland zu Bundesland verschieden (das nennt man Förderalismus ;-)
Mehr dazu könnt ihr unter dem Menüpunkt "Tipps" unter "Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung" hier im Forum nachlesen. Es sind zu dem Thema auch schon sehr viele Beiträge geschrieben worden, nutzt die Suchfunktion.
Am Beispiel Schleswig-Holstein sind die Bedingen hier nachzulesen
http://www.schleswig-holstein.de/LASD/DE/Download/ParkerleichterungInfo,templateId=raw,property=publicationFile.pdf
Gruß
Thorsten
Re: 30% GdB
#9- Zitat: Shinski
Außerdem wos nen Parkautomat gibt brauch man nicht zahlen |
Also, bei uns hier in NRW haben die Parkscheinautomaten
Schlitze....Und dort hat man dann die Münzen einzuwerfen.... ;-)
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30 GdB ist eindeutig nicht angemessen und ich würde auch sofort
Widerspruch erheben, Uta!
Irgendwann und irgendwo hab ich, so glaube ich, auch schon mal ein
Musterschreiben hinterlassen hier im Forum...Geh mal auf "Suche" ;-)
Wenn Deinem Widerspruch dann nicht abgeholfen wird, gehst Du zum (Fach-)Anwalt!
Ins Widerspruchsschreiben würde ich mit hineinnehmen, dass er sich "gegen die Höhe des zuerkannten GdB" richtet und "ich behalte mir fachanwaltlichen Beistand in dieser Angelegenheit vor"....
Alles Gute Dir! Und allen hier noch einen schönen Sonntag!
LG Bibbi
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Drei Dinge helfen, die Mühseligkeiten des Lebens zu tragen: Die Hoffnung, der Schlaf und das Lachen.
(Immanuel Kant)
Re: 30% GdB
#10Nein auf Parkplätzen wo es Parkscheinautomaten gibt brauch man nicht zahlen. Also auch keine Schlitze wo man Münzen reinwerfen muss.
http://www.dueren.de/buergerservice/buergerbuero/verkehr/parkerleichterungen-fuer-behinderte/
der vorletzte Punkt
So long
Kai
http://www.dueren.de/buergerservice/buergerbuero/verkehr/parkerleichterungen-fuer-behinderte/
der vorletzte Punkt
So long
Kai