Re: Fragen über Fragen

#11
Hi!

Das stimmt! Aber bei manchen Versicherungen gibt es auch eine kostenlose Vorab-Beratung per Telefon. Da kann man sich von einem Anwalt wichtige Fragen beantworten lassen und klären, ob man vor Gericht überhaupt ne Chance hätte. Die sagen Dir dann auch, ob die Rehtschutzvcersicherung Deckung gibt. Hab ich jetzt nämlich über unsere Versicherung rausgekriegt.
Aber ich denke, einem Sozialverband beizutreten, kann trotzdem nicht schaden. Werde mich da jedenfalls mal näher mit befassen!

LG,Kerstin



Re: Fragen über Fragen

#12
Als "Fräulein vom Fach" kann ich zu diesem Thema ein wenig beitragen:

Es besteht immer die Möglichkeit, beim örtlich für Dich zuständigen
Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu beantragen...
Du gehst mit deinen Einkommensnachweisen und Nachweisen über
monatliche Ausgaben, wie Miete etc., zum Amtsgericht und beantragst BERATUNGSHILFE.
Mit dem Dir dann erteilten Berechtigungsschein gehst Du zum (FACH)-Anwalt....

Alles Gute und viel Erfolg....


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Drei Dinge helfen, die Mühseligkeiten des Lebens zu tragen: Die Hoffnung, der Schlaf und das Lachen.
(Immanuel Kant)

Re: Fragen über Fragen

#13
    Zitat: Bibbi
    Es besteht immer die Möglichkeit, beim örtlich für Dich zuständigen
    Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu beantragen...
    Du gehst mit deinen Einkommensnachweisen und Nachweisen über
    monatliche Ausgaben, wie Miete etc., zum Amtsgericht und beantragst BERATUNGSHILFE.
    Mit dem Dir dann erteilten Berechtigungsschein gehst Du zum (FACH)-Anwalt....

    Alles Gute und viel Erfolg....
Wo liegt denn da die Grenze, d.h. ab welchem Verdienst habe ich keinen Anspruch mehr auf die Beratungshilfe?

Gruß
Thorsten



Re: Fragen über Fragen

#14
genau das mit der kostenlosen telefonberatung habe ich auch bei meinem rechtschutz. und das was bibbi gesagt hat ist ja auch nicht schlecht. aber auf jeden fall habe ich mir schon mal 60 euro mitgliedsbeitrag gespart.




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Re: Fragen über Fragen

#15
Es kommt auf die individuelle Situation an, Thorsten...Aber in etwa
wie Höhe der Pfändungsfreigrenzen z.B.....
Individuell = Familie, Kinder und Alter und Unterhaltspflicht, Miethöhe, Einkommen, Ausgaben....
Nagel mich bitte nicht fest, aber die Grenze müsste so um die 1.200,- € netto liegen...
Das AG berechnet aber sofort und stellt dann auch den Schein aus...
Der Eigenanteil aus eigener Tasche beim Anwalt beträgt dann nur noch 10,00 € pro Beratung/Fall....


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Re: Fragen über Fragen

#16
Liebe Kerstin, nachdem ich nun Deinen Eingangs-Bericht hier genau gelesen habe, möchte ich Dir einfach nur folgenden Tipp geben:

Lass alles in Ruhe auf Dich zukommen-Deine Gesundheit steht an allererster Stelle...
Dein Arbeitgeber (Stadt?Kirche?) hat Kenntnis über Deinen Behinderten-
Status?! Davon gehe ich ja aus.... Was Deine unmittelbaren Kolleginnen auf Deiner Arbeitsstelle von sich geben, ist uninteressant. Sie denken nur an sich ( die Arbeitsüberlastung durch Deinen Wegfall ), was einerseits verständlich ist, denn es wurde sicher nicht für Ersatz Deiner Arbeitskraft gesorgt, andererseits aber nicht Dein Problem sein darf. Lass Dich durch das Stöhnen und sich Beschweren Deiner Kollegen nicht verunsichern. Es ist, wie es ist.(PUNKT).Und Du kannst ihnen bei IHREM Problem dann nicht helfen..Und SIE sind nicht Deine Vorgesetzten....
Solltest Du eine Kündigung erhalten, gehst Du SOFORT zum Anwalt/VdK oder wie auch immer, auf jeden Fall muss der Kündigung widersprochen werden. Es gilt hier, die Fristen z.B. für eine Kündigungsschutzklage, einzuhalten. Dafür benötigst du rechtlichen Beistand (Fachanwalt für Arbeitsrecht z.B.)
Unterschreibe NICHTS, was Dir vom Arbeitgeber evtl. in Bezug auf Verzicht/Abfindung etc. vorgelegt wird. Das wurde schon manch einem zum Verhängnis, später....
Sobald der Arbeitgeber in Bezug auf Kündigung oder dergleichen an Dich herantritt, in welcher Form auch immer, musst Du Dir rechtlichen Beistand suchen, ganz wichtig!
Das Integrationsamt wird dann auch eingeschaltet...Dazu gibt Dir dann der Anwalt/Beistand Auskünfte...
Alles Gute Dir....zu allererst in gesundheitl. Hinsicht...Alles andere lass in Ruhe auf Dich zukommen...und liebe Grüße....Bibbi


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Re: Fragen über Fragen

#17
Hallo Bibbi!

Du hast ja recht, eigentlich ist es nicht mein Problem, wenn die dort nicht für Ersatz sorgen. Das Problem ist nur, daß ich ja nicht von den Kolleginnen "angemacht" werde, sondern von der Chefin... und der kann ich das ja wohl kaum sagen...! Trotzdem versuche ich, das Ganze so gut wie möglich an mir abprallen zu lassen und erstmal an meine Gesundheit zu denken. Wenn's Hart auf Hart kommt, werde ich mir auf jeden Fall rechtlichen Beistand suchen, und beim Versorgungsamt habe ich mich auch schon mal erkundigt.

LG, Kerstin