Frage zum Pauschbetrag

#1
Hallo Leute und ein verspätetes frohes neues Jahr!

Ich würde gerne mal wissen wie ihr das beim Finanzamt geregelt habt, dass ihr bei der Steuererklärung den Pauschbetrag durch den GdB geltend macht.
Ich habe seit Dezember 2013 einen Defi und habe kurz danach einen Schwerbehindertenausweis mit dem GdB 50 bekommen. Die überwiegende Zeit galt ich als Student und war dementsprechend mehr mit dem Studium zu kämpfen, als dass ich die Möglichkeit hatte zwischendurch noch arbeiten zu gehen. Im letzten Jahr habe ich es trotzdem geschafft neben Studium noch auf 450€-Basis zu arbeiten.
Jedes Jahr davor war ich beim Finanzamt und wollte den Pauschbetrag durch meinen Ausweis geltend machen. Da kam aber immer nur die gleiche Aussage von wegen "Wenn Sie nicht arbeitstätig waren, brauchen Sie auch keine Steuererklärung machen..."
Verstehe ich soweit auch, aber laut Gesetz steht doch jedem Betroffenen dieser Pauschbetrag zu, egal ob arbeitstätig oder nicht?
Da ich es dieses Jahr noch einmal beim Finanzamt versuchen will, würde ich gerne eure Meinung dazu erfahren. Habe ich irgendwas vergessen oder bin ich die Sache falsch angegangen?

Viele Grüße,
Lucas

Re: Frage zum Pauschbetrag

#3
Ist mit der Steuererklärung der Lohnsteuerjahresausgleich gemeint?

Da kann man ja maximal nur das zurückbekommen, was man an Lohnsteuern gezahlt hat und wenn man keine Lohnsteuern gezahlt hat (in der Regel sind 450-Euro-Jobs ja steuerfrei), kann man nichts zurückbekommen, also gibts auch nichts zu berechnen.





Ich schaue manchmal unter meine Füße, ob da wohl ein Verfallsdatum schon steht
manche Menschen, die bestell'n mir Grüße, obwohl sie nicht wissen wollen wie's mir geht
ich brauche wirklich keine Einbauküche, ich will mir auch kein kleines Häuschen bau'n
Was ich gerne hätt' das wäre eine Schaukel, dann würd' ich schaukeln und in den Himmel schau'n

Re: Frage zum Pauschbetrag

#4
Danke für die schnellen Antworten!

Dann habe ich das mit dem Pauschbetrag die ganze Zeit lang falsch verstanden. Ich war der Meinung, dass der Staat betroffenen Menschen mit unterschiedlichen Krankheitsbildern einmal pro Jahr einen bestimmten Betrag gewährt (je nach GdB), um z.B. einen entstanden Mehraufwand zu entschädigen. Unter dem Mehraufwand verstehe ich z.B. den Kauf von auferlegten Medikamenten etc.

Re: Frage zum Pauschbetrag

#5
Hab mir das auch nochmal genauer durchgelesen und verstehe das so:


Bei 60% Behinderung hat man einen Pauschbetrag von 720 Euro. Wenn man nun 800 Euro an Lohnsteuern gezahlt hat und hatte im Zusammenhang mit der Behinderung typische außergewöhnliche Belastungen für die man 500 Euro geltend machen kann, dann kann man diese weglassen und nimmt dafür lieber den Pauschalbetrag. Kommt man bei den außergewöhnliche Belastungen aber auf 780 Euro, dann macht man die natürlich nicht über die Pauschale geltend.


Obergrenze von dem, was man zurückkriegt ist wie gesagt immer die gezahlte Lohnsteuer. Mit den 800 habe ich deswegen nur eine Zahl gewählt, die über meinen Beispielen liegt.



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Re: Frage zum Pauschbetrag

#7
Der "Pauschbetrag" mindert nur das zu versteuernde Einkommen.

d.h. dass man z.B. bei Bei einem GbB von 60, also einem Pauschbetrag von 720 Euro für diesen Betrag keine Einkommensteuer zahlen muss. Bei einem fiktiven persönlichen Steuersatz von 15% würde mann also 108,-€ gezahlte Einkommensteuer zurück bekommen...



Re: Frage zum Pauschbetrag

#8
Dann hat man ja gar nichts davon? Dann habe ich 108 Euro mehr Lohn, weil ich 108 Euro weniger Lohnsteuern zahle. Weil ich aber 108 Euro weniger Lohnsteuer zahle, kann ich auch nur 108 Euro weniger zurückbekommen. Dann bezahle meinen höheren Lohn von meinem eigenen Lohnsteuerjahresausgleichs-Erlös und bin bei +/- Null.

Nur in der Begriffserklärung von Wikipedia steht es so, als würde man das zu versteuernde Einkommen um den Pauschbetrag vermindern.

In allen anderen Erklärungen von Steuertipps bis hin zur Beispielrechnung vom Finanzamt ist es so erklärt, dass man den Pauschbetrag erhält.



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Re: Frage zum Pauschbetrag

#9
    Zitat: Gitarremann
    Nur in der Begriffserklärung von Wikipedia steht es so, als würde man das zu versteuernde Einkommen um den Pauschbetrag vermindern.

    In allen anderen Erklärungen von Steuertipps bis hin zur Beispielrechnung vom Finanzamt ist es so erklärt, dass man den Pauschbetrag erhält.
Die Ausage, dass man den Pauschalbetrag "erhält" soll heißen:

Man erhält den Pauschalbetrag um ihn im Rahmen des Einkommensteuerausgleichs steuermindernd gelten zu machen....

( Das Wort "erhält" heißt nicht, dass der Pauschlbetrag ausgezahlt würde - der Pauschalbetrag berechtigt lediglich die behinderungsbedingten Mehraufwendungen pauschal steuermindernd in Abzug zu bringen. )



Re: Frage zum Pauschbetrag

#10
Aber wo ist dann der Sinn, wenn ich – um bei dem Beispiel mit den fiktiven Steuersatz von 15% zu bleiben – 108 Euro weniger Steuern zahle und dann aber im Gegenzug beim Lohnsteuerjahresausgleich 108 Euro weniger zurückbekomme?



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