Re: Frage zum Pauschbetrag

#11
Hallo Leute,

noch eine Bemerkung zum Freibetrag: diesen Freibetrag kann man sich auf Antrag beim Finanzamt auf der Steuerkarte bescheinigen lassen. Sinn der Sache, die Steuer erst gar nicht zu zahlen.
Ein kleines Beispiel:
Steuerklasse 3, keine Kinder, Bruttolohn € 2.500,00 / Monat.
Lohnsteuer (lt. online Gehaltsplaner) € 92,00
Kirchensteuer 8% (auf € 92,00) € 7,36
Sozialversicherung € 514,38
bleibt Netto € 1.886,26

GDB 60 % Freibetrag € 720,00 / Jahr, bei Eintragung auf Steuerkarte
Freibetrag € 60,00 / Monat
Bei den obigen Zahlen ergeben sich dann folgende Werte:

Steuerklasse 3, keine Kinder, Bruttolohn € 2.440,00 <=== (2.500="" -="">
Lohnsteuer (lt. online Gehaltsplaner) € 80,66 <===>
Kirchensteuer 8% (auf € 80,66) € 6,45 <>
Sozialversicherung € 502,03 <>
bleibt Netto € 1.850,86 <>

d.h pro Monat € 35,40 mehr auf dem Konto, das reicht eventuell für ein Abendessen zu zweit beim Italiener

die Alte Fregatte



Re: Frage zum Pauschbetrag

#12
Man muß das dann aber auch zu Ende rechnen. Selbst dann sind 35,40 Euro aber bei 11,34 Euro weniger Lohnsteuer, die man dann beim Jahresausgleich weniger hat, dann sind das schonmal nur noch 24,06 Euro, die man aber auch erstmal mehr haben muß als die tatsächliche außergewöhnliche Belastung über den zumutbaren Betrag hinaus, damit sich das rechnet. Wenn der beispielsweise bei 20 Euro im Monat läge, reden wir effektiv nur noch von 4,06 Euro, um die ich mir ehrlich gesagt, bei 2500 brutto (bißchen viel oder ist das für Paare gerechnet) nicht so die Sorgen machen würde. Wenn man davon ausgeht, dass die Belastungsgrenze aber in der Regel höher ist, käme man ja so gut wie nie in einen Bereich, wo der Pauschbetrag überhaupt Sinn macht.



Ich schaue manchmal unter meine Füße, ob da wohl ein Verfallsdatum schon steht
manche Menschen, die bestell'n mir Grüße, obwohl sie nicht wissen wollen wie's mir geht
ich brauche wirklich keine Einbauküche, ich will mir auch kein kleines Häuschen bau'n
Was ich gerne hätt' das wäre eine Schaukel, dann würd' ich schaukeln und in den Himmel schau'n

Re: Frage zum Pauschbetrag

#14
Zitat:

»Wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die einem behinderten Menschen unmittelbar infolge seiner Behinderung erwachsen, kann er anstelle einer Steuerermäßigung nach § 33 EStG einen Behinderten-Pauschbetrag geltend machen, wenn ...«

Quelle: Sozialverband VdK


klingt aber schon wie ein glitzekleiner Zusammenhang. Und eine »Steuerermäßigung« beschreibt für mich auch den Betrag, den man weniger Steuern zahlt und nicht um den sich die zu versteuernde Basis vermindert.






Ich schaue manchmal unter meine Füße, ob da wohl ein Verfallsdatum schon steht
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ich brauche wirklich keine Einbauküche, ich will mir auch kein kleines Häuschen bau'n
Was ich gerne hätt' das wäre eine Schaukel, dann würd' ich schaukeln und in den Himmel schau'n

Re: Frage zum Pauschbetrag

#15
der Pauschbetrag beinhaltet noch viel mehr und ist so pauschal nicht nachzurechnen....

35€ im Monat sind im Jahr 420€

Haben oder nicht ??


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Myokarditis im Kindesalter, ICD Implantation in den 90'ern+ 5 Reanimationen + 4 ReImplantation, 1x Sonden- & TaschenRevision, EF 45%, NYHA II, Herzinsuffiziens II°, Mitralklappeninsuffiziens I°,Trikuspidalklappeninsuffiziens I°, Amiodaron/Bisoprolol=ß-Blocker-Unverträglichkeit

Herztod am 29.04.96 + 02.03.16

Manchmal klingt es hart & tut weh, aber danach weißt Du warum !