Widerspruch begründen? Kann ich mich verschlechtern?

#1
Moin moin zusammen!

Zunächst mal möchte ich loswerden, dass ich in diesem Forum wirklich viele interessante und hilfreiche Beiträge gefunden habe, dankeschön!

Habe nach exakt drei Monaten meinen GdB Bescheid vom Amt für soziale Angelegenheiten erhalten.

Für NYHA III (EF 35%), künstlichen Aortenklappenersatz, Defi/CRT gab's GdB 50% und Merkzeichen "G".

Nachdem ich etliche Eurer Beiträge durchgesehen habe bleiben für mich zwei Fragen:

  1. Muss ich einen Widerspruch begründen, wenn ja, wie am besten?
  2. Kann ich mich im GdB bei Einlegen des W. verschlechtern?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Schwejk


Re: Widerspruch begründen? Kann ich mich verschlechtern?

#4
So, der Bescheid auf meinen Widerspruch ist da; abgelehnt! Ich bin mir noch nicht sicher, ob ich jetzt dagegen klage. Zur Entscheidungsfindung würde mir folgende Info weiterhelfen:

Also, ich klage jetzt nicht, lasse die Frist verstreichen. Annahme: In 3 Jahren verschlechtert sich mein Zustand (hoffentlich nicht!). Kann ich dann noch mal einen höheren GdB beantragen?

Danke!



"Über Gewicht spricht man nicht, Übergewicht hat man!"

Re: Widerspruch begründen? Kann ich mich verschlechtern?

#5
hallo,

ich habe die gleiche diagnose wie du , plus asthma und diverse kleinigkeiten.
habe auch 50% endlos und G, Wiederspruch abgelehnt.
villeicht versuch ichs noch mal mit dem vdk mit ende der ersten phase eu rente im august 11. muss man ja eh schon ein halbes jahr vorher beantragen.
na , mal sehen, denk immer es kommt auf den sachbearbeiter an, bei einem bekannten von mir hat es gereicht das er sich breit vor dem arbeitsplatz des mitarbeiters aufgebaut hat (und er ist nicht schmal) und so auf einmal 70% hatte, ist doch alles willkür meiner meinung nach.
ein schönes wochen ende
glg
karin



Re: Widerspruch begründen? Kann ich mich verschlechtern?

#6
    Zitat: Schwejk
    So, der Bescheid auf meinen Widerspruch ist da; abgelehnt! Ich bin mir noch nicht sicher, ob ich jetzt dagegen klage. Zur Entscheidungsfindung würde mir folgende Info weiterhelfen:

    Also, ich klage jetzt nicht, lasse die Frist verstreichen. Annahme: In 3 Jahren verschlechtert sich mein Zustand (hoffentlich nicht!). Kann ich dann noch mal einen höheren GdB beantragen?

    Danke!



    "Über Gewicht spricht man nicht, Übergewicht hat man!"
Ja, das kannst Du.
Ein Antrag bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes oder neuer negativer Umstände ist nicht abhängig von der Einlegung oder Nichteinlegung gegen einen vorangegangenen Widerspruch. Gruss Michael



Re: Widerspruch begründen? Kann ich mich verschlechtern?

#8
    Zitat: karin61
    ach ja vergessen,
    verschlechtern kannst du dich meines wissens nach nicht....
    lass mich aber auch eines besseren belehren



Aber doch! Der Gesundheitszustand kann sich verschlechtern und in den Formularen ist hierfür ein Kästchen vorgesehen, das man dann ankreuzt.
Sinngemäß: Antrag wegen Beschlechterung, usw. ...... Gruss michael



Re: Widerspruch begründen? Kann ich mich verschlechtern?

#9
hallo michael,
gemeint ist verschlechterung beim grad der behinderung, also zb. von 50 auf 40 runter. nicht beim gesundheitszustand.
und ja es gibt die möglichkeit sich nach einem wiederspruch zu verschlechtern !




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