Zitat: Yotsuba
Hallo,
ich habe vor 2 Wochen meinen Schwerbehindertenausweis bekommen. Unbefristet mit einem GdB von 80 und Merkzeichen G.
Als anrechnungsfähige Erkrankungen wurde Folgendes notiert:
- Muskelschwund, Spitzfußstellung
- Zuckerkrankheit
- Herzrhythmusstörungen mit Schrittmacher
- Drehseitverbiegung der Wirbelsäule.
Wurden bei Euch die Erkrankungen auch so allgemein beschrieben oder wurde spezifiziert? Z.B. Diabetes Typ I, Defibrillator statt Schrittmacher.
Ich bin mir momentan nicht sicher, ob ich Widerspruch einlegen sollte. Allein für die Muskeldystrophie sollte ich nach Meinung der Ärzte deutlich mehr bekommen als für die anderen Erkrankungen.
Ich stelle mir auch die Frage, ob es beim GdB einen großen Unterschied macht, ob man jetzt 80 oder 100 hat. Kennt ihr die Unterschiede?
Gruß
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Hallo!
Hier ist nochmal der Unterschied beim GdB von 80 und von 100:
GdB 80
• Steuerfreibetrag 1.060 €
• Abzugsbetrag für Privatfahrten: bis zu 3.000 km x 0,30 € = 900 €
• Freibetrag beim Wohngeld bei Pflegebedürftigkeit i. S. d. § 14 SGB XI: 1.500 €
• Abzug eines Freibetrages bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bei Pflegebedürftigkeit i. S. d. § 14 SGB XI: 4.500 €
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GdB 100
• Steuerfreibetrag 1.420 €
• Freibetrag beim Wohngeld: 1.500 €
• Abzug eines Freibetrages bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung : 4.500 €
• Freibetrag bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer in bestimmten Fällen
• Vorzeitige Verfügung über Bausparkassen- bzw. Sparbeträge nach dem Wohnungsbauprämiengesetz bzw. Vermögensbildungsgesetz
Das hatte Dir die Brigitte in ihrem Link aber auch schon aufgezeigt.
Mehr Unterschiede gibt's nicht und bei 100 ist auch finito mit dem GdB.
Grüsse Michael