ich habe bewusst diesen Link genommen, weil man hier auch die Erkrankungen von Herz und Lunge berücksichtigt.
Mit wurde auch immer gesagt, dass ein Antrag auf das Merkzeichen "aG" nur dann Sinn macht, wenn man im Rollstuhl sitzt und Beinamputiert ist.
Dem ist also nicht so.
- Zitat: Papay1965
Hallo Ralf.Ich habe kein kreuz gemacht , bei mir läft noch vor Gericht sache mit der Lunge - Staublunge ( Kaplan Syndrom ) ,wenn ich die ganze sache gewinne schreibe ich verschlechterung antrag und dann mache ich ein par kreutzen . Das wird als Berufskrankheit vorgenomen -ich chabe als Bergman gearbeitet |
Das eine ist die Zuordung Deiner Schwerbehinderung und das andere ist wohl eher eine Versicherungungs/Berufs- oder Rentenfrage