Re: 50% GdB-warum eigentlich?

#43
Oliver hat das "Antidiskriminierungsgesetz" zitiert.
Sag bloß Du fühlst Dich jetzt diskriminiert, nur weil wir Dich mal Zauberer nennen ? Und wir Zauberwünsche erfüllt haben wollen. Hätte Dir echt mehr Humor zugetraut.
Ich finde Deinen Beruf Klasse und ich hätte gerne so einen persönlichen Zauberer an meiner Seite, der mir alle möglichen und unmöglichen Wünsche erfüllt. Wir machen doch nur Spaß - also Ärger Dich nicht und stehe zu Deinem "nicht alltäglichen" Beruf !

Zum Thema GdB. Jeder kann das beantragen. Das Amt bestimmt dann aufgrund der verschiedenen Erkrankungen, wie hoch der wird. Aber das wissen wir alle ja längst. Ich habe 60 % und trage keinen Defi (ups, jetzt hab ich mich verraten ! Darf ich jetzt hier auch nicht mehr schreiben, weil ich was verheimlicht habe oder mir gar etwas fehlt ? Man wollte mir so ein Ding einsetzen - aber ich habe dankend abgelehnt. ))
Das disskutiere um wieviel und warum und warum Du mehr und ich nicht , ist doch alles für die Katz )

War ich wieder zu ehrlich mit meiner Meinung ?



Re: 50% GdB-warum eigentlich?

#45
    Zitat: michael-berlin
    Übrigens ...
    mal so ganz nebenbei:
    Prozente gibts's beim Schnaps, beim Ausverkauf von Quelle
    und bei vielen anderen Dingen.
    Nur nicht beim GdB.
    Da gibts Abstufungen von 10 bis 100. Dahinter steht nichts.



jaha, wo Du REcht hast da haste Recht.
Den Fehler mit den %ten mach ich auch immer.
Es nennt sich GdB - also Grade der Behinderung.
Aber zu der falschen Beziechnung kommt man eben leicht, da es keine höhere Einstufung gibt, wie bei 100% es auch nicht mehr sein kann.



Re: 50% GdB-warum eigentlich?

#47
Übrigens........Michael..........so ganz neben bei..........
Ist doch egal ob mit % oder ohne..........wir wissen doch alle worum es geht.......oder ?
Hier im Forum herscht nicht nur Humorlosigkeit und Zensur, sondern noch ganz nebenbei Besserwisserei, Wortverdreherei und Rechtschreibfehlersuchereu..........
Langsam kann ich echt nachvollziehen, warum sich manche Mitglieder hier wieder löschen lassen........

Mensch Leute...........ist schlimm genug, dass wir alle krank sind.....aber das Leben ist deshalb nicht vorbei...........genießt es doch einfach so, wie es jetzt ist und tragt Euren Gram und Verdruss nicht in die Welt hinaus.......



Re: 50% GdB-warum eigentlich?

#48
    Zitat: Sign
    Hihi, ich schreibe auch immer Prozente, weil es sich im Volksmund so eingebürgert hat. Aber kann es sein, dass es früher wirklich Prozente waren und das nun geändert wurde?
Nein das hat sich nicht geändert! Der Grad der Behinderung wird immer noch in Prozent angegeben!

Re: 50% GdB-warum eigentlich?

#50
Quelle:
http://www.vdk.de/perl/cms.cgi?ID=de9216

Grad der Behinderung (GdB) und Grad der Schädigungsfolgen (GdS)
Eine Behinderung ist im Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) wie folgt definiert:

"Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist."

Der Grad der Behinderung (GdB) und der Grad der Schädigungsfolgen (GdS) sind ein Maß für die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung aufgrund eines Gesundheitsschadens. Während der Begriff GdB in Zusammenhang mit dem Schwerbehindertenrecht verwendet wird (Teil 2 SGB IX), taucht der GdS im sozialen Entschädigungsrecht und im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung auf.

Der GdB kann - ebenso wie der GdS - zwischen 20 und 100 variieren. Er wird in 10er-Schritten gestaffelt. Irrtümlich wird der GdB oft in Prozent angegeben, also zum Beispiel "Ich habe einen GdB von 50 Prozent". Dies ist aber falsch, es wird schlicht gesagt "Ich habe einen GdB von 50".

Eine Behinderung ab einem GdB von 50 gilt als Schwerbehinderung; in diesem Fall kann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden, in den der GdB und gegebenenfalls die entsprechenden Merkzeichen eingetragen werden.

Der Grad der Behinderung kann im Ausweis auch nachträglich geändert werden. Dazu sind aber ein Antrag auf Neufeststellung sowie erneute medizinische Gutachten notwendig. Man sollte damit rechnen, dass der GdB auch herabgesetzt werden kann.

Behinderte Menschen mit einem GdB von weniger als 50, von mindestens aber 30 können unter bestimmten Voraussetzungen mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sein. Ansprechpartner für die Gleichstellung ist die Agentur für Arbeit. Lesen Sie zum Thema Gleichstellung unser Interview unter Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen. Hier werden wichtige Fragen zur Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen beantwortet.

Wer legt den GdB und den GdS fest?
Der Grad der Behinderung und der Grad der Schädigungsfolgen werden durch ärztliche Gutachter bemessen.

Für die Eintragung im Schwerbehindertenausweis wird ein Gesamt-GdB ermittelt. Dieser errechnet sich jedoch nicht einfach aus den einzelnen addierten GdB mehrerer Beeinträchtigungen! Die Festlegung ist komplexer: Entscheidend für den Gesamt-GdB ist, wie sich einzelne Funktionsbeeinträchtigungen zueinander und untereinander auswirken. Die Behinderungen und ihre Auswirkungen werden also insgesamt betrachtet, nicht als voneinander isolierte Beeinträchtigungen. Bei der Beurteilung wird vom höchsten Einzel-GdB ausgegangen, dann wird im Hinblick auf alle weiteren Funktionsbeeinträchtigungen geprüft, ob das Ausmaß der Behinderung dadurch tatsächlich größer wird.

Die Kriterien für die Bestimmung des GdB uns des GdS sind seit dem 1.1.2009 die Versorgungsmedizinischen Grundsätze ("Versorgungsmedizin-Verordnung mit den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen"). Vormals galten die so genannten "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht". Die Anhaltspunkte werden nicht mehr aktualisiert.

Die "Versorgungsmedizinischen Grundsätze" mit allgemeinen Erläuterungen sowie einer GdS-Tabelle können Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales herunterladen:

Versorgungsmedizin-Verordnung mit den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen
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GdB und GdS - Was ist der Unterschied?
Seit dem 1. Januar 2009 gilt, wie oben bereits erwähnt, die "Versorgungsmedizin-Verordnung mit den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen". Darin wird der so genannte GdS, der Grad der Schädigungsfolgen, erläutert. Der Grad der Schädigungsfolgen hat die frühere MdE, die Minderung der Erwerbsfähigkeit, abgelöst.

GdS und GdB werden nach gleichen Grundsätzen bemessen. Beide Begriffe unterscheiden sich lediglich dadurch, dass der GdS nur auf die Schädigungsfolgen (also kausal) und der GdB auf alle Gesundheitsstörungen unabhängig von ihrer Ursache (also final) bezogen ist.

Beide Begriffe haben die Auswirkungen von Funktionsbeeinträchtigungen in allen Lebensbereichen und nicht nur die Einschränkungen im allgemeinen Erwerbsleben zum Inhalt. Aus dem GdB und aus dem GdS ist also nicht auf das Ausmaß der Leistungsfähigkeit zu schließen! GdB und GdS sind grundsätzlich unabhängig vom ausgeübten oder angestrebten Beruf zu beurteilen, es sei denn, dass bei Begutachtungen im sozialen Entschädigungsrecht ein besonderes berufliches Betroffensein berücksichtigt werden muss. (cl)

Gruß
Marianne