Re: Gute Nachricht: Bewilligungsbescheid ist da!

#21
    Zitat: Birgitt
    da geb ich Thorsten recht. viel zu viele Möglichkeiten.

    Wenn man die Voraussetzungen nicht hat, dann hat es auch keinen Zweck , es drauf ankommen zu lassen und die Behörden und Gerichte unnütz mit Anträgen die im voraus schon keinen Erfolg haben können, zu belasten.

    Im Übrigen hab ich das gelernt . . . .
Hallo Brigitte,

da geb ich dir völlig Recht, wenn man die Voraussetzungen nicht hat, dann hat das auch keinen Zweck. Fraglich ist halt, ob man die Vorraussetzungen hat?

Zu viele Möglichkeiten? - Das Leben ist voller Möglichkeite und wäre sonst auch total langweilig....

Das du dass gelernt hast, hab ich schon vermutet. Im Übrigen hab ich das auch gelernt....



Re: Gute Nachricht: Bewilligungsbescheid ist da!

#24
Jusch

Warum Einspruch einlegen ???


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Myokarditis im Kindesalter, ICD Implantation in den 90'ern+ 5 Reanimationen + 4 ReImplantation, 1x Sonden- & TaschenRevision, EF 45%, NYHA II, Herzinsuffiziens II°, Mitralklappeninsuffiziens I°,Trikuspidalklappeninsuffiziens I°, Amiodaron/Bisoprolol=ß-Blocker-Unverträglichkeit

Herztod am 29.04.96 + 02.03.16

Manchmal klingt es hart & tut weh, aber danach weißt Du warum !

Re: Gute Nachricht: Bewilligungsbescheid ist da!

#25
Hallo,
ich muss heute das Thema noch einmal aufgreifen.

Die zeitliche Befristung für meinen Schwerbehindertenausweis läuft in Kürze ab. Ich habe eine entsprechende Stellungnahme zu der angeforderten Anhörung abgegeben.

Der GdB bleibt erhalten. Allerdings will man mir das Merkzeichen "G" aberkennen, da sich mein Gesundheitszustand verbessert hat.

Ich war daraufhin beim Kardiologen, der mit mir eine Ergospirometrie veranstaltet hat. Ich musste Fahrrad fahren und aufs Laufband.

Er hat mir schriftlich bescheinigt, dass ich den geforderten Referenzwert von 2 km innerhalb von 30 Minuten aufgrund der Lungenfunktionsstörung nicht schaffe.

Trotzdem hat das Versorgungsamt an der Aberkennung des "G" festgehalten. Ich habe Widerspruch eingelegt - und jetzt warte ich...

Frage: Kann das Versorgungsamt trotz Attest eines Kardiologen (Professor Dr.) das "G" ablehnen? Ich habe mich bereit erklärt, mich versorgungsärztlich untersuchen zu lassen. Gibt es eine gesetzliche Grundlage für die Aberkennung trotz Herzschwäche?

Vielleicht kann mir ein Spezialist mal auf die Sprünge helfen - das wäre echt sehr nett!

Vielen Dank im voraus und
liebe Grüße
vom
Horscht



Re: Gute Nachricht: Bewilligungsbescheid ist da!

#26
  1. Ja, das Versorgungsamt kann ablehnen, Ob nu Dr. oder Prof. Dr. das spielt keine Rolle

  2. das versorgungsärztliche Gutachten wird erst dann gemacht, wenn es vor Gericht geht. da du das G nicht aufgrund der Herzgeschichte, sondern der Lungengeschichte haben möchtest, wird es nicht durchgehen !!

  3. es ist normal, dass bei Verbesserung aberkannt wird ... dies ist in de Richtlinien zur versorgungsärztlichen Begutachtung geregelt. Das sollte dein Fach-Anwalt für Sozialrecht wissen !!


Warum:

das G wird nur auf eine dieser Erkrankungen gegeben, nicht auf Beide im Zusammenhang, da sie einzeln keine Voraussetzungen für das G erreichen !!


Versuche mit deinem Anwalt, die Voraussetzungen für EINE (Luge oder Herz) dieser Erkrankungen zu erfüllen und das liegt nicht nur an der Ergometrie, da gehört noch mehr zu !!



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