Vertragsvergünstigung bei Mobilfunkanbietern

#1
Hallo zusammen!

ich wollt euch mal fragen ob ihr was wisst über Vergünstigungen in der Mobilfunkbranche! Habe vor kurzen meinen Antrag auf Schwerbehinderung zurückbekommen! Mir wurde ein GdB von 50% bestätigt! Gibts da Irgendwas hab schon mal ein wenig im Internet geschaut aber nichts konkretes gefunden! Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!

Gruß Markus

Re: Vertragsvergünstigung bei Mobilfunkanbietern

#3
Hallo Maggi,

auschließlich mit dem GdB von 50 wird es keine Telekommunkations-Vergünstigungen geben.

Es heißt im Text:

RF: Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht und Gebührenermäßigung beim Telefonhauptanschluss.

Da benötigt man also das Merkmal "RF" auch noch im Bescheid.

Grüsse Michael



Re: Vertragsvergünstigung bei Mobilfunkanbietern

#5
[quote:michael-berlin]Hallo Maggi,

auschließlich mit dem GdB von 50 wird es keine Telekommunkations-Vergünstigungen geben.

Es heißt im Text:

RF: Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht und Gebührenermäßigung beim Telefonhauptanschluss.

Da benötigt man also das Merkmal "RF" auch noch im Bescheid.

Grüsse Michael





einspruch halbwissen !!
hier ein beispiel von vodafone
http://www.vodafone.de/infofaxe/422.pdf?zanpid=1494996128448892928&zanpartner=161933


____________________
Wer eine schöne Stunde verschenkt, weil er an Ärger von gestern denkt oder an Sorgen von Morgen, der tut mir leid, mein Name ist Hase, ich weiß bescheid!
Bugs Bunny

http://stores.ebay.de/african-magic

Re: Vertragsvergünstigung bei Mobilfunkanbietern

#7
[quote:Marcel]
    Zitat: michael-berlin
    Hallo Maggi,

    auschließlich mit dem GdB von 50 wird es keine Telekommunkations-Vergünstigungen geben.

    Es heißt im Text:

    RF: Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht und Gebührenermäßigung beim Telefonhauptanschluss.

    Da benötigt man also das Merkmal "RF" auch noch im Bescheid.

    Grüsse Michael





    einspruch halbwissen !!
    hier ein beispiel von vodafone
    http://www.vodafone.de/infofaxe/422.pdf?zanpid=1494996128448892928&zanpartner=161933
Du solltest versuchen zu lernen, im Gesamtzusammenhang zu lesen und zu kapieren ...

Die Vergünstigung bei Vodafone nützt ihm nichts, denn die greift erst bei einem GdB von mindestens 80. marcel, du kleiner Wadenbeisser!



Re: Vertragsvergünstigung bei Mobilfunkanbietern

#8
[quote:michael-berlin]
    Zitat: Marcel
      Zitat: michael-berlin
      Hallo Maggi,

      auschließlich mit dem GdB von 50 wird es keine Telekommunkations-Vergünstigungen geben.

      Es heißt im Text:

      RF: Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht und Gebührenermäßigung beim Telefonhauptanschluss.

      Da benötigt man also das Merkmal "RF" auch noch im Bescheid.

      Grüsse Michael





      einspruch halbwissen !!
      hier ein beispiel von vodafone
      http://www.vodafone.de/infofaxe/422.pdf?zanpid=1494996128448892928&zanpartner=161933
    Du solltest versuchen zu lernen, im Gesamtzusammenhang zu lesen und zu kapieren ...

    Die Vergünstigung bei Vodafone nützt ihm nichts, denn die greift erst bei einem GdB von mindestens 80. marcel, du kleiner Wadenbeisser!



hab ich doch michael
es ging eh um die frage mobilfunkanbieter und nicht um den hauptanschluß. und bei den mobilfunkanbietern benötigt man kei "RF" und die frage bezog sich halt nun mal auf MOBIL-FUNK
oder weißt du nicht was MOBIL-FUNK ist ?? :-)
und noch mehr anbieter im prinzip die vier großen, welche studentetarife für schwerbehinderte anbieten.
http://www.onlinekosten.de/mobilfunk/studententarife


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Re: Vertragsvergünstigung bei Mobilfunkanbietern

#10
"Fragen kost nix"

und hier meine ich, einfach mal bei einigen Mobilfunkanbietern nachfragen was die so bieten.

Das gilt auch für Versicherungen, ADAC und Vereine.

Man kann es auch im Handel versuchen z.B. bei Anschaffungen wie Waschmaschinen und andere Elektrogeräte.

Bei uns bieten Theater und Kino Ermäßigungen an, Schwimmbäder und Tiergärten.

Man muss halt nett nachfragen, dann klappt es auch oft.

Ach, wenn hier jemand so einen Deal gemacht hat, dann wärs einfach toll, wenn Er oder Sie den Tip hier weitergeben würde.

Ach ja und wenn sowas auf freiwilliger Basis geschieht, dann wird man wohl nicht auf die Anzahl der GdB und Merkzeichen achten.
Wichtig ist dann nur der Ausweis .