Hallo zusammen!
ich wollt euch mal fragen ob ihr was wisst über Vergünstigungen in der Mobilfunkbranche! Habe vor kurzen meinen Antrag auf Schwerbehinderung zurückbekommen! Mir wurde ein GdB von 50% bestätigt! Gibts da Irgendwas hab schon mal ein wenig im Internet geschaut aber nichts konkretes gefunden! Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!
Gruß Markus
Re: Vertragsvergünstigung bei Mobilfunkanbietern
#2Hallo maggi_81.Vergünstigung gibt es bei Vodafone-Mobilfunk. Gruß aus Mülheim. Georg
Re: Vertragsvergünstigung bei Mobilfunkanbietern
#3Hallo Maggi,
auschließlich mit dem GdB von 50 wird es keine Telekommunkations-Vergünstigungen geben.
Es heißt im Text:
RF: Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht und Gebührenermäßigung beim Telefonhauptanschluss.
Da benötigt man also das Merkmal "RF" auch noch im Bescheid.
Grüsse Michael
auschließlich mit dem GdB von 50 wird es keine Telekommunkations-Vergünstigungen geben.
Es heißt im Text:
RF: Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht und Gebührenermäßigung beim Telefonhauptanschluss.
Da benötigt man also das Merkmal "RF" auch noch im Bescheid.
Grüsse Michael
Re: Vertragsvergünstigung bei Mobilfunkanbietern
#5[quote:michael-berlin]Hallo Maggi,
auschließlich mit dem GdB von 50 wird es keine Telekommunkations-Vergünstigungen geben.
Es heißt im Text:
RF: Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht und Gebührenermäßigung beim Telefonhauptanschluss.
Da benötigt man also das Merkmal "RF" auch noch im Bescheid.
Grüsse Michael
einspruch halbwissen !!
hier ein beispiel von vodafone
http://www.vodafone.de/infofaxe/422.pdf?zanpid=1494996128448892928&zanpartner=161933
____________________
Wer eine schöne Stunde verschenkt, weil er an Ärger von gestern denkt oder an Sorgen von Morgen, der tut mir leid, mein Name ist Hase, ich weiß bescheid!
Bugs Bunny
http://stores.ebay.de/african-magic
auschließlich mit dem GdB von 50 wird es keine Telekommunkations-Vergünstigungen geben.
Es heißt im Text:
RF: Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht und Gebührenermäßigung beim Telefonhauptanschluss.
Da benötigt man also das Merkmal "RF" auch noch im Bescheid.
Grüsse Michael
einspruch halbwissen !!
hier ein beispiel von vodafone
http://www.vodafone.de/infofaxe/422.pdf?zanpid=1494996128448892928&zanpartner=161933
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Re: Vertragsvergünstigung bei Mobilfunkanbietern
#6Außerhalb von Gesetzestexten gibt es auch noch Vergünstigungen bei freien Anbietern, die bestimmten Gruppen bestimmte Rabatte einräumen können. Gibt es zum Beispiel auch bei bestimmten Autohändlern.
So long
Kai
So long
Kai
Re: Vertragsvergünstigung bei Mobilfunkanbietern
#7[quote:Marcel]
Die Vergünstigung bei Vodafone nützt ihm nichts, denn die greift erst bei einem GdB von mindestens 80. marcel, du kleiner Wadenbeisser!
- Zitat: michael-berlin
Hallo Maggi, auschließlich mit dem GdB von 50 wird es keine Telekommunkations-Vergünstigungen geben. Es heißt im Text: RF: Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht und Gebührenermäßigung beim Telefonhauptanschluss. Da benötigt man also das Merkmal "RF" auch noch im Bescheid. Grüsse Michael einspruch halbwissen !! hier ein beispiel von vodafone http://www.vodafone.de/infofaxe/422.pdf?zanpid=1494996128448892928&zanpartner=161933 |
Die Vergünstigung bei Vodafone nützt ihm nichts, denn die greift erst bei einem GdB von mindestens 80. marcel, du kleiner Wadenbeisser!
Re: Vertragsvergünstigung bei Mobilfunkanbietern
#8[quote:michael-berlin]
es ging eh um die frage mobilfunkanbieter und nicht um den hauptanschluß. und bei den mobilfunkanbietern benötigt man kei "RF" und die frage bezog sich halt nun mal auf MOBIL-FUNK
oder weißt du nicht was MOBIL-FUNK ist ?? :-)
und noch mehr anbieter im prinzip die vier großen, welche studentetarife für schwerbehinderte anbieten.
http://www.onlinekosten.de/mobilfunk/studententarife
____________________
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- Zitat: Marcel
Die Vergünstigung bei Vodafone nützt ihm nichts, denn die greift erst bei einem GdB von mindestens 80. marcel, du kleiner Wadenbeisser! |
es ging eh um die frage mobilfunkanbieter und nicht um den hauptanschluß. und bei den mobilfunkanbietern benötigt man kei "RF" und die frage bezog sich halt nun mal auf MOBIL-FUNK
oder weißt du nicht was MOBIL-FUNK ist ?? :-)
und noch mehr anbieter im prinzip die vier großen, welche studentetarife für schwerbehinderte anbieten.
http://www.onlinekosten.de/mobilfunk/studententarife
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Wer eine schöne Stunde verschenkt, weil er an Ärger von gestern denkt oder an Sorgen von Morgen, der tut mir leid, mein Name ist Hase, ich weiß bescheid!
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Re: Vertragsvergünstigung bei Mobilfunkanbietern
#9Hallo Marcel,
sag dem Fragenden, wo er mit einem GdB von 50 einen Mobilfunk-Rabatt bekommt, anstatt mich zu fragen, ob ich weiß, was Mobilfunk ist.
Dann tust du was nützliches.
Michael
sag dem Fragenden, wo er mit einem GdB von 50 einen Mobilfunk-Rabatt bekommt, anstatt mich zu fragen, ob ich weiß, was Mobilfunk ist.
Dann tust du was nützliches.
Michael
Re: Vertragsvergünstigung bei Mobilfunkanbietern
#10"Fragen kost nix"
und hier meine ich, einfach mal bei einigen Mobilfunkanbietern nachfragen was die so bieten.
Das gilt auch für Versicherungen, ADAC und Vereine.
Man kann es auch im Handel versuchen z.B. bei Anschaffungen wie Waschmaschinen und andere Elektrogeräte.
Bei uns bieten Theater und Kino Ermäßigungen an, Schwimmbäder und Tiergärten.
Man muss halt nett nachfragen, dann klappt es auch oft.
Ach, wenn hier jemand so einen Deal gemacht hat, dann wärs einfach toll, wenn Er oder Sie den Tip hier weitergeben würde.
Ach ja und wenn sowas auf freiwilliger Basis geschieht, dann wird man wohl nicht auf die Anzahl der GdB und Merkzeichen achten.
Wichtig ist dann nur der Ausweis .
und hier meine ich, einfach mal bei einigen Mobilfunkanbietern nachfragen was die so bieten.
Das gilt auch für Versicherungen, ADAC und Vereine.
Man kann es auch im Handel versuchen z.B. bei Anschaffungen wie Waschmaschinen und andere Elektrogeräte.
Bei uns bieten Theater und Kino Ermäßigungen an, Schwimmbäder und Tiergärten.
Man muss halt nett nachfragen, dann klappt es auch oft.
Ach, wenn hier jemand so einen Deal gemacht hat, dann wärs einfach toll, wenn Er oder Sie den Tip hier weitergeben würde.
Ach ja und wenn sowas auf freiwilliger Basis geschieht, dann wird man wohl nicht auf die Anzahl der GdB und Merkzeichen achten.
Wichtig ist dann nur der Ausweis .