Re: Defiträger und Merkzeichen B?

#4
    Zitat: hubert
    Hallo,

    ich habe gehört, daß Defi-Träger generell einen Anspruch auf das Mekrzeichen B haben, es soll hierzu ein Urteil geben.
    Hat jemand das Urteil?
    Defiträger sind wie Epeleptiker gleich zustellen.
    Vielen Dank
    Johann
Hallo Johann,

da hast du dich mit Sicherheit verhört.

Es gibt nirgendwo ein Urteil, das besagt, daß Defi-Träger einen grundsätzlichen Anspruch auf ein Merkmal haben.
Als Defi-Träger hast du gesetzl. festgelegt, erst einmal einen Anspruch von einem GdB mit 50.

Alle weiteren Ansprüche hängen ab von deiner Grunderkrankung, anderen Erkrankungen, der Schwere der Erkrankung (en), usw.

Hier im Link nochmal eine ausführliche Beschreibung der verschiedenen
zusätzlichen Merkmale bei Behinderung.

Selbstverständlich kommen auch andere Krankheiten als Herzerkrankungen infrage.

http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegweiser/wegbehinderung.html#A91

Grüße Michael



Re: Defiträger und Merkzeichen B?

#5
Hallo Johann,
das man Generell Anspruch auf Mekzeichen B hat glaube ich auch nicht.
Aber ich habe auch gelesen das manche Versorgungsämter den Defi-Patienten einem Anfallsleidenden gleich stellen.

Gruß

Mike



Ich habe vor, ewig zu leben - so weit, so gut


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Langfristig gesehen-sind wir alle tot

Re: Defiträger und Merkzeichen B?

#7
Ich kann das Urteil so nicht nachvollziehen.
Der Kläger ist schon schwer eingeschränkt.
Ich habe einen Nachbarn mit COPT und Sauerstoff-Zufuhr.
Er wird von einem Pflegedienst betreut.
Aber ohne eine Begleitung geht er überhaupt nicht mehr aus der Wohnung.
Ich denke so....
Man muß sich die Kosten für ein Merkzeichen B mal vor Augen halten.
Gerade bei dem Urteil.
Rechnet man die Kosten hoch, könnte der Mensch locker 20 Jahre seine Begleitperson finanzieren.
Um auf das ürspringliche Thema zurück zu kommen.
Ich habe Merkzeichen B, G und RF beantragt.
Auch aufgrund das solcher Threats wie hier.
Dank Begrittes Hilfe Online.
Ich werde nicht daran sterben wenn es mir nicht bewilligt wird.
Doch fühle ich mich durch aus dazu berechtigt diesen Antrag zu stellen.

Gruß

Mike



Ich habe vor, ewig zu leben - so weit, so gut


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Re: Defiträger und Merkzeichen B?

#8
Hallo Johann,

ob Defi-Träger Anspruch auf das Merkzeichen B haben kann ich dir nicht sagen. Fakt ist jedoch, dass mein Mann einen Behinderungsgrad von 100, sowie die Buchstaben G, aG und B erhalten hat und das innerhalb von 10 Wochen nach Antragstellung.

Liebe Grüße
Ruth



Re: Defiträger und Merkzeichen B?

#9
Hallo Johann und Mike,

zum Thema hatte ich hier schon geschrieben und mir auch die kleine Mühe gemacht, einen Link zu setzen.

Ihr solltet euch dann auch die kleine Mühe machen und so einen Link anklicken und lesen.

Glauben oder nicht glauben zählt hier nicht, nur Fakten.

Wie schon gesagt, gibt es keinen automatischen Anspruch auf das Merkzeichen B nach einer Defi-Implantation.

Aus diesem Grund gibt es dazu auch kein Urteil, weil sich kein Gericht mit etwas befassen muss, was nicht existiert.

Das von Mike aufgeführte Urteil bezieht sich lediglich auf einen Rechtsstreit bezgl. der Vergabe unterschiedlicher zusätzlicher Merkmale.

Gäbe es einen generellen Anspruch auf das Merkmal B, dann müßte es logischerweise auch einen generellen Anspruch auf die merkmale G,H und GI geben, da sie Voraussetzung f. d. Merkmal B sind!

Über die Vergabe der Merkmale entscheiden die Versorgungsämter.

Das steht auch alles in meinem Link oben. Einfach mal lesen!

Gruss Michael