Re: Defiträger und Merkzeichen B?

#11
Hi Michael-Berlin,
man kann sich ja mal vertun.
Deine Verlinkung habe natürlich gelesen.
War mir aber bekannt.
Ich hatte mich auf das Urteil bezogen.
Ich werde berichten wie das Versorgungsamt entschieden hat.
In der Sache bleibe ich dabei das Merkzeichen zuerkannt werden müsste.
Das natürlich Merkzeichen G mindestens dazu gehört, ist unbestritten.


So Long

Mike



Ich habe vor, ewig zu leben - so weit, so gut


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Re: Defiträger und Merkzeichen B?

#12
Hallo Mike,

Hubert hatte gefragt bzw. gesagt: "ich habe gehört, daß Defi-Träger generell einen Anspruch auf das Mekrzeichen B haben, es soll hierzu ein Urteil geben."

Daraufhin habe ich geantwortet, dass es keinen generellen, also automatischen Anspruch auf ein Merkzeichen gibt, wenn ein Defi implantiert wurde. Das sind jetzt - sagen wir mal - die Äpfel.

Du hattest über einen Rechtsstreit bei der Vergabe bzw. Nichtvergabe von Merkzeichen geschrieben. Das sind jetzt - sagen wir mal - die Birnen.

Und Äpfel und Birnen sollte man eben nicht verwechseln :)

Gruss Michael



Re: Defiträger und Merkzeichen B?

#13
Hallo Michael-Berlin,
Den "Apfel" habe ich ja ähnlich beantwortet wie du.

Die "Birne" war eben das Urteil das Schwejk verlinkt hat
Lach, auf die "Birne" hab ich meinen "Senf" dazu gegeben.
Bon Appetit.

Es dürfte halt von Interesse für Hubert sein das es das gibt.
Das manche Versorgungsämter sich für ein Merkzeichen B entscheiden.

Gruß

Mike



Ich habe vor, ewig zu leben - so weit, so gut


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