Re: Schwerbehinderung

#11
Hallo,

zum Thema, ab wann eine Firma, einen Schwerbehinderten einstellen muss.

"Sobald Sie als Arbeitgeber über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, müssen Sie nach Paragraph 71 Abs. 1 SGB IX auf mindestens 5 Prozent dieser Arbeitsplätze Schwerbehinderte beschäftigen"

Allderings sind die Ausgleichsabgaben eher ein Witz. Die betragen nur einen winzigen Bruchteil eines Gehaltes.

"Die Ausgleichsabgabe ist für das Jahr 2012 erhöht worden.[1] Die erhöhten Sätze sind erstmals zum 31. März 2013 zu zahlen, wenn die Ausgleichsabgabe für 2012 fällig wird:

115 € bei einer Beschäftigungsquote ab 3 % bis unter 5 %
200 € bei einer Beschäftigungsquote ab 2 % bis unter 3 %
290 € bei einer Beschäftigungsquote unter 2 %
"

Ich persönlich habe mich sehr lang dagegen gesträubt, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen, da ich der Meinung bin, dass es durchaus Probleme verursachen kann. Wenn man nämlich wie ich noch recht jung ist und immer nur befristete Verträge bekommt, ist es bei der Stellensuche nicht wirklich hilfreich. Man sollte sich schon gut überlegen, wie die eigene Beschäftigungssituation ist und ob man voraussichtlich den Rest seines Arbeitslebens in dieser Firma bleiben kann.

Gruß
Jennifer



Re: Schwerbehinderung

#12
Hallo Jennifer,

danke f. d. fachkundige Aufklärung.

Sicherlich ist das Alter ein ganz wichtiges Kriterium bei der Frage, sollte ich eine Behinderung angeben oder nicht?

In der sogenannten "freien Wirtschaft" könnte es schnell Probleme geben.

Wer beim Staat hinterm Schreibtisch seinen Arbeitstag verbringt, hat es sicher einfacher.

Aber warum nicht den Ausweis beantragen?

Das wird ja von der Behörde nicht an alle Arbeitgeber oder andere Stellen weitergegeben.

Man hat doch - je nach Grad der Behinderung - auch andere Vorteile.
Z.B. bei der Steuer oder dem Kraftfahrzeug. Oder beim telefonieren, usw.

Die kann man in Anspruch nehmen, ohne es dem Arbeitgeber mitteilen zu müssen.

Grüße

Michael



Re: Schwerbehinderung

#13
Michael-Berlin hat ja recht, auch die vorzeitige Verrentung/Pensionierung ohne Abschläge ab dem 63 Lj sind nicht zu verachten. Hatte ich nicht daran gedacht. Wer jünger ist hat Probleme - sicherlich auch bei kurzfristigen Verträgen - aber der Schutz des SB-Ausweises sollte nicht kleingeredet werden. Es sind oftmals "Fälle" positiv gelöst worden für den /die Betroffenen.



Dirk

Re: Schwerbehinderung

#14
In Rente ab 63 J. halte ich aber für ein Gerücht. Die Bundesknappschaft hat mir geschrieben ich könne mit 64 J und ein paar Monaten ohne Abzüge in Rente gehen ( 60 % Schwerbehinderung ) und mit 62 J. mit 10,8% Abzügen in Rente.

Re: Schwerbehinderung

#16
Hallo Helmut,

Recht hat er, der Georg.

Und es ist auch kein Gerücht!

Das Rentenalter wird ja nicht für alle einfach um zwei Jahre verschoben,
sondern gestaffelt verschoben.

Erst ab Jahrgang 1964 - glaube ich - muss man tatsächlich 2 Jahre länger arbeiten.

Die Tabellen und das drumherum siehst du hier:

http://www.mh-hannover.de/fileadmin/zentrale_einrichtungen/betriebliche_sozialberatung/download/Rentenversicherung/rente_mit_67.pdf

Grüße Michael



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