Schwerbehinderung

#1
Grüss Gott zusammen !
Betr.: Mitteilungspflicht an den Arbeitgeber.Meine Info.:Auf Nachfrage des Arbeitgebers,muss man die Schwerbehinderung angeben o.k. ? Stimmt es denn,dass man nun auch mitteilen muss,was man hat ?? Vielen Dank ! Noch
einen schönen und erholsamen Soontag an alle.



Wer aufhört zu kämpfen,der hat schon verloren!!!!!

Re: Schwerbehinderung

#3
    Zitat: lieber-mann
    Grüss Gott zusammen !
    Betr.: Mitteilungspflicht an den Arbeitgeber.Meine Info.:Auf Nachfrage des Arbeitgebers,muss man die Schwerbehinderung angeben o.k. ? Stimmt es denn,dass man nun auch mitteilen muss,was man hat ?? Vielen Dank ! Noch
    einen schönen und erholsamen Soontag an alle.



    Wer aufhört zu kämpfen,der hat schon verloren!!!!!
Hallo lieber-mann,

dieses habe ich zu dem Thema gefunden:

"(1) Grundsätzlich muß ein Schwerbehinderter nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
von sich aus (d. h. ungefragt) nicht darauf hinweisen, daß er schwerbehindert ist. Etwas anderes gilt
ausnahmsweise nur dann, wenn die Schwerbehinderung die Unfähigkeit nach sich zieht, die Arbeit,
die auf dem neuen Arbeitsplatz zu verrichten ist, zu übernehmen. Ebenso ist es mit der Mitteilungspflicht
in bezug auf (chronische) Krankheiten. Derjenige, der einen neuen Arbeitsvertrag abschließen
will, muß von sich aus auf (chronische) Krankheiten hinweisen, die im Zeitpunkt des Dienstantritts
voraussichtlich vorliegen werden bzw. auf eine Kur, die für den Zeitpunkt des Dienstantritts voraussichtlich
anzutreten ist, sofern damit die Unfähigkeit verbunden ist, die neue Arbeit tatsächlich zu übernehmen.
Es besteht aber keine allgemeine Hinweispflicht auf latente Gesundheitsgefahren.
(2) Anders sieht die Lage aber dann aus, wenn der neue Arbeitgeber konkrete Fragen stellt. Fragt er
etwa danach, ob eine Schwerbehinderung oder eine Gleichstellung im Sinne des Schwerbehindertengesetzes
vorliegt, so muß diese Frage nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
wahrheitsgemäß beantwortet werden. Der Grund hierfür wird darin gesehen, daß der Arbeitgeber an
der Kenntnis über die Schwerbehinderteneigenschaft ein Interesse hat. Denn er ist nach dem Gesetz
verpflichtet, Schwerbehinderte auf einem bestimmten Prozentsatz der Arbeitsplätze zu beschäftigen
und muß wissen, ob er mit der Einstellung der konkret in Aussicht genommenen Person eventuell
seine Beschäftigungspflicht erfüllt oder nicht. Erfüllt der Arbeitgeber seine Beschäftigungspflicht nicht,
ist er gehalten, eine sogenannte Ausgleichsabgabe in Höhe von bis zu 6000 DM pro Jahr zu zahlen,
die er in Unkenntnis der Schwerbehinderteneigenschaft eines Arbeitnehmers vergeblich zahlt. Leugnet
der Schwerbehinderte aufgrund einer Frage des neuen Arbeitgebers seine Schwerbehinderteneigenschaft,
so kann dies für ihn weitreichende Konsequenzen haben, denn der Arbeitgeber kann in einem
solchen Fall möglicherweise den Arbeitsvertrag anfechten (§ 123 Abs. 1 BGB) mit der Folge,
daß der Arbeitsvertrag mit Erklärung der Anfechtung als wirkungslos anzusehen ist."

Gruss Michael



Re: Schwerbehinderung

#4
Also mein Arbeitgeber weiß von nichts. Als Lehrer bin ich auch nicht eingeschränkt in meiner Verwendungsfähigkeit.
Als Beamter hätte ich egentlich das Recht auf Stundenminderung und einen Ausgleich bei der Steuer. Aber ich bin derzeit im Auslandsschuldienst und bei Nachfrage kam nur die Antwort, wenn ich Vergünstigungen haben will, muss ich mich eben wieder ins Inand versetzen lassen. Auch den Steuerbetrag bekomme ich nicht, weil ich bei der EU arbeite und das Pauschalversteuerungsabkommen besagt, dass meine Steuerlast fix ist und sollte ich etwas nachzahlen müsse, wird das mein Arbeitgeben übernehmen, kriege ich was zurück, hat er aber auch Anspruch darauf. (was eigentlich jedes Jahr bei der Einkommenssteuer der Fall ist :( )
Das bedeutet im Klartext, dass ich nicht nur keine Vergünstigung bekomme sonder mein Arbeitgeben sogar noch alle steuerlichen Vorteile einstecken würde. Schon extrem ärgerlich und diskriminierend, aber deshalb gebe ich die Schwerbehinderung auch nicht bei der Steuer an.



Re: Schwerbehinderung

#5
    Zitat: jagmabra
    Also mein Arbeitgeber weiß von nichts. Als Lehrer bin ich auch nicht eingeschränkt in meiner Verwendungsfähigkeit.
    Als Beamter hätte ich egentlich das Recht auf Stundenminderung und einen Ausgleich bei der Steuer. Aber ich bin derzeit im Auslandsschuldienst und bei Nachfrage kam nur die Antwort, wenn ich Vergünstigungen haben will, muss ich mich eben wieder ins Inand versetzen lassen. Auch den Steuerbetrag bekomme ich nicht, weil ich bei der EU arbeite und das Pauschalversteuerungsabkommen besagt, dass meine Steuerlast fix ist und sollte ich etwas nachzahlen müsse, wird das mein Arbeitgeben übernehmen, kriege ich was zurück, hat er aber auch Anspruch darauf. (was eigentlich jedes Jahr bei der Einkommenssteuer der Fall ist :( )
    Das bedeutet im Klartext, dass ich nicht nur keine Vergünstigung bekomme sonder mein Arbeitgeben sogar noch alle steuerlichen Vorteile einstecken würde. Schon extrem ärgerlich und diskriminierend, aber deshalb gebe ich die Schwerbehinderung auch nicht bei der Steuer an.



Das hört sich alles sehr negativ an.
Ich kann dir leider zu dem EU-Recht nichts sagen, weil ich nichts darüber weiß.
Aber es gibt hier ja einige Experten.
Vielleicht ist einer darunter, der zu dieser Situation was sagen kann.
Grüsse Michael



Re: Schwerbehinderung

#7
Dag zusammen,
fast ein Jahr liegt hinter meinem letzten Posting zu diesem Thema. Mein Arbeitgber weiß mittlerweile Bescheid, hab ihm 'ne Kopie meines Ausweises geschickt...Reaktion Null.
Hab in dem Jahr den Ausweis schon einmal verwendet, bin mit 2€ Ermäßigung ins Schwimmbad gekommen...wenigstens die Portokosten ausgeglichen.
Ansonsten weiß ich immer noch nicht so recht, was ich damit anfangen soll...hab ihn halt, schaden tut's niemandem und vielleicht finde ich ja mal einen heißen Tip, wozu er sich gebrauchen lässt. (abgesehen von Steuern, Urlaub....was sich für mich ausschließt). Also, liebe Mit-Defifiträger...ich bin offen für Tips jeder Art.

Tot dan



Re: Schwerbehinderung

#8
    Zitat: jagmabra
    Dag zusammen,
    fast ein Jahr liegt hinter meinem letzten Posting zu diesem Thema. Mein Arbeitgber weiß mittlerweile Bescheid, hab ihm 'ne Kopie meines Ausweises geschickt...Reaktion Null.



im Beamtenrecht kenn ich mich nicht aus, aber das wäre das erstemal, dass ich höre, dass sich durch dieses Arbeitsverhältnis Nachteile gegenüber anderen Arbeitnehmern ergibt.

Den Eintrag für Steuererleichterung au fDeiner LST Karte kommt doch in der Regel Dir zu und nicht dem Arbeitgeber und ich denke Du wirst nach dem deutschen Recht versteuert?
Zusätzliche Urlaubstage müssten doch auch für Beamte gelten?

Es stimmt schon, dass man nicht allzuviele Vorteile mit einem Schwerbehindertenausweis hat, zumal Du ja nur die 50% hast - aber ein paar sind es doch.
AdAC - Mitgleidsbeiträge bei Vereinen - und wenn Du in einem EU Land arbeitest, so erkundige Dich doch mal vor Ort was es für Vergünstigungen dort gibt.
Immer nachfragen, manchesmal ergeben sich doch positive Überraschungen.



Re: Schwerbehinderung

#9
Meines Wissens gibt es keine Nachteile, sondern es heißt ja nicht umsonst "Nachteilsausgleich".
Im Beamtenrecht sind neben den steuerlichen Aspekten (auch EU-Beamte zahlen Steurn!!) zu bedenken, dass ein erhöhter Urlaubsanspruch entsteht bei Vorlage des Ausweises.
Und der wichtigste Aspekt wird oft vergessen, die Schwerbehinderung schützt oft vor einem Arbeitsplatzverlust (SB sind in einer Sozialauswahl besonders geschützt).
Das der Arbeitgeber natürlich ein Interesse an der Bekanntgabe der SB hat liegt darin begründet, dass jeder Betrieb eine prozentual festgelgte Zahl von SB vorweisen muss - kann er dies nicht, muss er eine Ausgleichsabgabe zahlen.
Und die Erleichterungen am Arbeitsplatz selber - mit Zuschüssen der entsprechneden Stellen - sind nicht zu verachten.
Also: Anmelden und Vorteile genießen (nicht nur die 2 E Vergünstigung im Zoo).



Dirk

Re: Schwerbehinderung

#10
Es hängt wohl von der Größe des Betriebes ab.
Eine 3-Mann-Klitsche muss nicht zwangsläufig einen Behinterten einstellen.

Aber ab einer gewissen - mir unbekannten Mitarbeiteranzahl - ist es Pflicht.

Dann wäre auch noch zu beachten - dies gilt für unsere etwas älteren Zeitgenossen mit Defibrillator - daß man ab einem GdB ab 50 bereits ohne Abschläge mit vollendeten 63 Jahren in Rente/Pension, usw. gehen kann, anstatt mit 65.

Mit Abschlägen (10,8 %) bereits nach vollendetem 60 Lebensjahr.

Grüße

Michael



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