Behinderungsgrad.

#1
Hallo alle zusammen.Mein antrag wurde abgewiesen mit der begründung der "DEFI"sorgt für sicherheit und kann nicht mit einem Gdb bedacht werden.ich habe 40%nach herzinfarkt-Bandscheibenvorfall.Kann mir jemand ein paar tipps geben?Ich bin noch voll im berufsleben und bin 50 Jahre.Mit freundlichen grüßen.

Re: Behinderungsgrad.

#2
Hallo hacke,
denn würde ich an Deiner Stelle erstmal Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Es ist natürlich von der Grunderkrankung abhängig aber normalerweise gibts nur für den Defi allein schon 50%. Schau auch 'mal im Menü ganz links unter "Tipps" nach.

Gruss
Thorsten



Re: Behinderungsgrad.

#3
hallo Tom.Mich würde interesieren wodrauf sich die 50% beziehen.Wderspruch wurde abgelehnt mit der begründund das der defi keine behinderung darstellt,wie ZB-Hand ab -Fuß ab etc.im gegenteil er führe zu bessere lebensqualität.Mit freundlichen grüßen ... Hacke

Re: Behinderungsgrad.

#4
Hallo,
Hacke möchte ich dich nicht nennen (wird auch nicht dein Name sein). Schau
mal unter: http://www.lwl.org/abt61-download/PDF/Heft5.pdf und dort die
Seite 146!

Gruß
Tom


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: hacke [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Montag, 16. Mai 2005 14:32
An: Defibrillator-Forum - Behinderungsgrad
Betreff: [defi-forum] Re: Behinderungsgrad.

hallo Tom.Mich würde interesieren wodrauf sich die 50% beziehen.Wderspruch
wurde abgelehnt mit der begründund das der defi keine behinderung
darstellt,wie ZB-Hand ab -Fuß ab etc.im gegenteil er führe zu bessere
lebensqualität.Mit freundlichen grüßen ... Hacke




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Re: Behinderungsgrad.

#6
Hallo nochmal,
Tom hat schon Recht wegen Deinem "Namen", aber Das kann man ja ändern.

Wie Du siehst, verweisen mehrere offizielle Internet-Adressen auf Veröffentlichungen über das Schwerbehindertenrecht. Allen gemein ist: Defi = 50%.

Zur Argumentation Deines Bescheides kann ich nur sagen: Ich kann eine Verbesserung meiner Lebensqualität durch den Defi nicht erkennen. Der passt nur auf, dass ich nicht tot umfalle. Also weise in Deinem Widerspruch speziell auf die Punkte hin bzw. drucke Dir das Deckblatt der Veröffentlichung (auf dem ersichtlich wird, woher der Text kommt) und die Themenbehandlung aus und schicke die Seiten in Deinem Brief gleich mit. Vielleicht wacht Dein Sachbearbeiter dann auf und weiss, wo er nachsehen muss.

Gruss
Thorsten



Re: Behinderungsgrad.

#7
Hallo zusammen.Danke für zahlreiche Info`s.Werde jetzt Aktiv,denn ich habe das gefühl ,das der sachbearbeiter mich ganz schön übern Tisch gezogen hat.Ich werde Euch über neuigkeiten schnell Informieren.Schönen Tag noch an Euch alle. Gruß Georg

Re: Behinderungsgrad.

#8
Hallo Ihr alle,

daß man den Grad der Behinderung nicht durch Addition der einzelnen Diagnosen errechnen kann, habe ich selber erlebt.
Ich habe folgende Diagnosen:

1 Dilatative Kardiomyopathie DCM
2 Mitralklappeninsufizienz Grad II
3 Diabetes mellitus Typ 2 (DDM), insulinpflichtig
4 KHK, 1GE mit RCA-Verschluss
5 Pulmonale Hypertonie
6 Zustand nach Hinterwandinfarkt
7 ICD-Implantation 07.08.03
8 Spondylosis deformans der BWS
9 Gonarthrose beiderseits

Berücksichtigt wurde:
Herzleistungsbeeinträchtigung
Defi-Implantation
mit einem GdB von 80.

Bei Addition der einzelnen Diagnosen ( nach der Bewertungstabelle ) wäre mit Sicherheit mehr herausgekommen.

Und was bringt mir dieser damit erhaltene Ausweís ( bereits nach 14 Tagen von Versorgungsamt Aachen ) :

Entweder eine kostenlose Beförderung im öffentlichen Personenverkehr
oder eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung.

Zusätzlich ( ab GdB 70 mit Merkzeichen "G" kann man eine Bescheinigung beim zuständigen Straßenverkehrsamt ( kostenlos ) beantragen für eine Parkerleichterung für fast überall dort, wo man in der Regel nicht parken darf. ( Eingeschränktes Parkverbot, Parken im Anwohner-Parken, in Fußgängerzonen usw. sowie kostenloses Parken auf Parkplätzen mit Parkausweis oder Parkuhren.

Mit vielen Grüssen Heinz



DCM, Mitralklappen-Insuff. Grad II, KHK m. RCA-Verschluss, Hinterwandinfarkt, Pulm. Hypertonie, Diabetes mell. Typ 2, ICD-Implantation 07.08.03, Spondylosis deformans, Gonarthrose bds.

DCM, Mitralklappen-Insuff. Grad II, KHK m. RCA-Verschluss, Hinterwandinfarkt, Pulm. Hypertonie, Diabetes mell. Typ 2, ICD-Implantation 07.08.03 (Guidant Ventak Prizm 2DR Mod. 1861 ), Spondylosis deformans, Gonarthrose bds.,
Katarakt-OP bds.. Coxarthrose bds., grauer Star OP bds. am 10.09.10 neuer Defi ( St.Jude V268 )Schwerbehinderung GDB 100, Merkzeichen aG u. B
Vom 28.06.09 - 01.09.09 ( 10 Wochen ) wg einer infizierten Fußnekrose in verschiedenen Kliniken. Rollstuhl!

Re: Behinderungsgrad.

#9
Hallo Heinz,
leider muss ich dir wiedersprechen!

Zu deiner Aussage: „Und was bringt mir dieser damit erhaltene Ausweís“ muss ich dir leider sagen das du falsch informiert bist.

Eine kostenlose Beförderung im öffentlichen Personenverkehr oder Befreiung der KFZ Steuer um 100% erhälst man nur mit dem Merkzeichen „aG“ (außergewöhnlich Gehbehindert)!

Ansonsten mit dem Merkzeichen „G“ (Gehbehindert) für 60 Euro im Jahr oder alternativ dazu Ermäßigung der KFZ Steuer um 50%!

Weiter ist der sogenannte Behinderten-Parkausweis (Blau mit Rollstuhl) nicht kostenlos (es obliegt den Kommunen wie hoch die Gebühren dafür sind) .
Dieser wird auch nur dem Behinderten ausgestellt der das Merkzeichen „aG“ (außergewöhnlich Gehbehindert) in seinem Ausweis eingetragen hat. Dieser wiederum berechtigt ihn aber auch nur dort kostenlos zu parken wo es ausgeschildert ist (Behinderten Parkplatz) und natürlich an Parkuhren und Parkschein-Zonen. Auf Parkplätzen nur auf denen die nicht privatisiert sind!

Dieser Ausweis erlaubt nicht das parken in Fußgängerzonen, eingeschränkten Halteverboten (eingeschränktes Parkverbot gibt es zudem nicht) und auch das parken in ausgeschilderten Anwohner-Parkzonen ist damit nicht gestattet. Es sei den man ist Anwohner und hat einen Anwohner-Parkausweis
Anderseits sind am Rande der Fußgängerzonen und natürlich in Anwohner-Parkzonen ausgeschilderte Behindertenparkplätze die man mit dem Behinderten Parkausweis natürlich nutzen darf!

Achtung, es reicht nicht aus den normalen Behindertenausweis vorne an die Scheibe zu legen. Es muss der Behinderten-Parkausweis sein!

Noch mal Achtung, es gibt Behinderten-Parkplätze die nummeriert sind!
Diese Behinderten-Parkplätze darf nur der Behinderte benutzen deren Nummer im Ausweis identisch ist mit der Nummer auf dem Behinderten-Parkplatzschild.

Informationen über die Merkzeichen kann man unter http://www.lwl.org/abt61-download/PDF/Heft5.pdf ab Seite 24 erhalten.

Jetzt wird der Einwand kommen: Das ist vom Integrationsamt Westfalen-Lippe!
Richtig! Ist aber nur von dort ins Netz gestellt worden und gilt in der gesamten BRD!

Tom



Re: Behinderungsgrad.

#10
Hallo Tom,
es tut mir leid, dir in einigen Punkten widersprechen zu müssen. Ich habe nicht von dem Behinderten-Parkausweis mit Rollstuhl ( Merkzeichen aG ) gesprochen, sondern von der Bescheinigung zur PARKERLEICHTERUNG, für die wirklich nur Merkzeichen "G", sowie ein GdB von mindestens 70 erforderlich ist. Weiterhin ist diese Ausnahmegenehmigung durch das StVA wirklich kostenlos, und dies nicht nur in Düren.
Weiterhin kann ich mit dieser Ausnahmegenehmigung, die ohne Behindertenausweis hinter die Windschutzscheibe gelegt wird, wirklich in Zonen mit eingeschränktem Halteverbot oder Anwohnerparken, in Fußgängerzonen während der Ladezeiten, in gebührenpflichtigen Parkzonen kostenlos ohne zeitliche Begrenzung parken.
Ich darf nicht parken auf Parkplätzen mit dem Zusatzschild
"Rollstuhlfahrer". Hier ist selbstverständlich der blaue Behindertenausweis mit Rollstul notwendig.

Heinz