Re: Behinderungsgrad.

#11
Hallo Heinz,
diese Ausnahmegenehmigung (das Wort sagt es eigentlich schon) ist eine Ausnahme!

Die wurde dir z.B. in Düren ausgegeben doch damit hast du z.B. in München nicht die selben Rechte wie in Düren.

Das was ich in meinem letzten Beitrag geschrieben habe sind Fakten die für die ganze BRD gelten.

Leider hattest du in deinem Beitrag nicht von einer "Ausnahmegenehmigung" gesprochen, daher mein sofortiges Votum!


Tom



Re: Behinderungsgrad.

#12
Hallo Tom,

diese Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen für behinderte Menschen ist nicht nur in Düren gültig, sondern in ganz Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen. Für die anderen Bundesländer gelten ähnliche Bestimmungen zur Erlangung der Genehmigungen.

Gruß Heinz



DCM, Mitralklappen-Insuff. Grad II, KHK m. RCA-Verschluss, Hinterwandinfarkt, Pulm. Hypertonie, Diabetes mell. Typ 2, ICD-Implantation 07.08.03, Spondylosis deformans, Gonarthrose bds.

DCM, Mitralklappen-Insuff. Grad II, KHK m. RCA-Verschluss, Hinterwandinfarkt, Pulm. Hypertonie, Diabetes mell. Typ 2, ICD-Implantation 07.08.03 (Guidant Ventak Prizm 2DR Mod. 1861 ), Spondylosis deformans, Gonarthrose bds.,
Katarakt-OP bds.. Coxarthrose bds., grauer Star OP bds. am 10.09.10 neuer Defi ( St.Jude V268 )Schwerbehinderung GDB 100, Merkzeichen aG u. B
Vom 28.06.09 - 01.09.09 ( 10 Wochen ) wg einer infizierten Fußnekrose in verschiedenen Kliniken. Rollstuhl!

Re: Behinderungsgrad.

#13
Heinz,
ich möchte jetzt nicht kleinlich sein, aber halt nicht in der gesammten BRD!

Und genau darum ging es in meinem Beitrag indem ich deinem wiedersprohen hatte.

Zudem lagst du bei deinen Angaben bezüglich Beförderung in öfffentlichen Verkehrsmitteln und der KFZ Steuer auch daneben.



Tom



Re: Behinderungsgrad.

#14
Hallo Heinz, Hallo Tom,
nicht aufregen, ihr redet von zwei verschiedenen Scheinen, dem blauen und dem gelben. Heinz hat den gelben beschrieben und sich vielleicht mißverständlich aber nicht falsch ausgedrückt. Allerdings muss noch erwähnt werden, dass das Parken mit Einschränkungen belegt ist. Die Parkdauer im eingeschränkten Halteverbot, an Parkuhren oder in Ladezonen, darf höchstens 24 Std. betragen, auf Anwohnerparkplätzen 3 Std. Also sicherheitshalber eine Parkscheibe dazulegen. Der Ausweis ist auf den Behinderten ausgestellt, nicht auf das Auto. So kann dieser den Ausweis in jedes Auto legen, dass er benutzt bzw. das ihn mit Fahrer befördert, die dazugehörige Genehmigung MUSS er aber mit sich führen, nur der Ausweis im Auto reicht bei Kontrolle nicht. Die Genehmigung ist auch nicht auf einen Fahrzeugführer übertragbar sondern gilt nur für den Moment des Transportes des Behinderten. Der Ausweis nennt sich "Zusatzausweis zur Genehmigung über Parkerleichterungen nach § 46 Abs. 1 StVO", ist wie gesagt gelb und in S-H auch nur für S-H gültig und in keinem anderen Bundesland. Aber Vorsicht, bei Missbrauch wirds teuer. Hier in Lübeck hat vor kurzem ein Autofahrer 1.500,- € Strafe gezahlt, weil er den Ausweis ohne den Inhaber verwendet hat - und das ist Betrug. Der Ausweis war dann natürlich auch weg.

Gruss
Thorsten



Re: Behinderungsgrad.

#15
Hallo Thorsten,
aufregen tut sich wohl keiner von uns, weder ich noch Heinz (hoffe ich zumindest).
Das Forum soll ja durch solche Diskussionen leben und interessant bleiben.

Also gut, ich habe mich in meinem Beitrag auf den Blauen Ausweis bezogen der in der gesamten BRD seine Gültigkeit hat. Ausnahmegenehmigungen die in den einzelnen Regionen oder Bundesländer ausgegeben werden habe ich nicht mit einbezogen. Gerne werde ich mich aber auch in der Richtung schlau machen, da ja wie Bekannt das Thema Behindertenausweis und sein Drumherum mein Steckenpferd ist.

Tom



Re: Behinderungsgrad.

#16
Hallo Tom.Ich möchte an dieser Stelle mal Euch allen die mir auf diesem Thema geantwortet haben,ein dickes "DANKESCHÖN" zu kommen lassen.Nachdem ich Eure tipps zu diesem Thema bekam habe ich dem Sachbearbeiter beim Versorgungsamt einen netten Brief geschrieben mit einer Kopie der Gdb Tabelle (von wegen Implantation eines Defi`s mit mindestens 50%).Jetzt dürft Ihr mal Raten was passierte!Ohne mich noch einmal anzuschreiben,schickte mir der auf einmal ganz nett formulierten Sachbearbeiter von wegen (das recht verkehrt ausgelegt+einen unzutreffenden Sachverhalt zu Grunde gelegt)meinen Ausweis mit einem Gdb von 70%!!!!!!.ohne Euere Kenntnisse wäre ich nicht soweit gekommen,bei diesen "Sesselfurzer".Da bekommt man das Gefühl das diese "kleinen Götter am Schreibtisch"den Bürger galant gesagt,für Dumm verkaufen!Ich bin froh das ich dieses Forum gefunden habe,und kann allen die auch so behandelt wurden nur Empfehlen uns beizutreten.Information und Wissen von uns allen zusammen können wir diesen "SESSELFURZERN"Paroli bieten. Allen noch ein schönes Wochenende aus dem sonnigen Mülheim wünscht Euch Georg

Re: Behinderungsgrad.

#17
Mich würden mal die Anschriften der Ämter und die jeweiligen Sachbearbeiter interesieren die euch den Behinderten-Ausweis verwehren.

Würde mich freuen wenn ihr mir diese zukommen lassen würdet.
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