Re: Defi und Merkzeichen G ?

#31
    Zitat: Heinz
    Du gehst dann nämlich zu deinem Straßenverkehrsamt und stellst einen Antrag auf eine kostenlose gelbe Sondergenehmigung, die dir das kostenlose Parken an vielen Stellen erlaubt, z.B. überall dort wo Parkscheiben und Parkautomaten vorgeschrieben sind ( ohne zeitliche begrenzung ), im Anwohnerparken, im eingeschränkten Parkverbot ( hier mit Sondergenehmigung + Parkscheibe ), in Fußgängerzonen während der Ladezeiten.
Hallo Heinz,

die Geschichte ist mir neu. Kannst du mir diesbezüglich nähere Infos zukommen lassen?

Re: Defi und Merkzeichen G ?

#32
Hallo Tom,
ich glaube nicht so recht. daß du die Prozedur für die Erlangung einer gelben Sondergenehmigung ( Parkerleichterung ) nicht kennst. Aber im folgendem nochmals ein Vordruck eines Antrages an das zuständige Straßenverkehrsamt. Mit diesen Angaben kann das StVA auch Rücksprache mit dem entsprecheneden Versorgungsamt nehmen.


Antrag
auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 der
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zur Bewilligung von Parkerleichterungen für
Schwerbehinderte
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Anschrift,Hausnummer
PLZ:
Ich bin Schwerbehinderte(r) und beantrage aufgrund meines Leidens eine
Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen. Eine außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blindheit (Merkzeichen "Bl") im Sinne des Schwerbehindertengesetzes liegen bei mir nicht vor.
Ich bin damit einverstanden, dass die Straßenverkehrsbehörde im Rahmen der Bearbeitung meines Antrages die für die Entscheidung erforderlichen Auskünfte über Art und Ausmaß der Behinderung beim Amt für Versorgung und Familienförderung einholt.
Ferner stimme ich einer Übermittlung dieser Auskünfte vom Amt für Versorgung und Familienförderung an die Straßenverkehrsbehörde zu. Ich nehme zur Kenntnis, dass ich dieser Datenübermittlung widersprechen kann.

Gute Nacht und viele Grüße
Heinz
______________________________________________



DCM, Mitralklappen-Insuff. Grad II, KHK m. RCA-Verschluss, Hinterwandinfarkt, Pulm. Hypertonie, Diabetes mell. Typ 2, ICD-Implantation 07.08.03 (Guidant Ventak Prizm 2DR Mod. 1861 ), Spondylosis deformans, Gonarthrose bds.

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Katarakt-OP bds.. Coxarthrose bds., grauer Star OP bds. am 10.09.10 neuer Defi ( St.Jude V268 )Schwerbehinderung GDB 100, Merkzeichen aG u. B
Vom 28.06.09 - 01.09.09 ( 10 Wochen ) wg einer infizierten Fußnekrose in verschiedenen Kliniken. Rollstuhl!

Re: Defi und Merkzeichen G ?

#33
Hallo Tom,
als Anlage nochmals der Wortlaut und Inhalt der Sondergenehmigung.

http://www.lasd-sh.de/formular/parkinfo.pdf

Dies gilt inhaltlich für alle Bundesländer.

Viele Grüße Heinz



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Katarakt-OP bds.. Coxarthrose bds., grauer Star OP bds. am 10.09.10 neuer Defi ( St.Jude V268 )Schwerbehinderung GDB 100, Merkzeichen aG u. B
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Betreff: Re: Defi und Merkzeichen G ?

#34
Zitat:: Ich bin damit einverstanden, dass die Straßenverkehrsbehörde im
Rahmen der Bearbeitung meines Antrages die für die Entscheidung
erforderlichen Auskünfte über Art und Ausmaß der Behinderung beim Amt für
Versorgung und Familienförderung einholt.




Hallo Heinz,

das kann, weil es das Strassenverkehrsamt ist, aber ins Auge gehen.
Können die nicht evtl. Ärger um den Führerschein machen.
Ich wäre da vorsichtig.

Nichts muss, aber alles kann !!!

Aber nun eine Gute Nacht,
Karl-Heinz

Re: Defi und Merkzeichen G ?

#36
Hallo Thorsten,
ich weiß das. Darum habe ich ja bei der gestrigenFrage von Tom angezweifelt, daß er nicht Bescheid weiß.
Viele Grüße Heinz



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Re: Defi und Merkzeichen G ?

#37
Sorry mir kommts wieder! Bin ja auch nur ein Mensch, Mensch!

Aber Heinz der Link mit der PDF Datei bezieht sich auf Schleswig-Holstein und ist somit nicht Bundeseiheitlich.Weiter würde diese gelbe Sondergenehmigung hier in Wuppertal vom Stassenverkehrsamt ausgestellt und die berufen sich auf Merkzeichen "aG".
Nach Rücksprache beim Strassenverkehrsamt und dem Versorgungsamt wird das von Komune zu Komune anders geregelt.

Interesant währe nun wer mit dem Antrag auf Parkerleichterung, wo Erfolg gehabt hat. Hier in Wuppertal gehts zumindest nicht mit der Regelung ab/über 70% und Merkzeichen "G".


Und bekebbeln, lieber Thorsten tun wir uns bestimmt nicht!

Weil:

§1 der Forumsordnung:
Tom hat immer Recht

§2 der Forumsordnung:
Solte Tom mal Unrecht haben tritt automatisch §1 in Kraft


Letzteres nehmt Ihr hoffentlich nicht für bare Münze (aber ich habe Recht)

Re: Defi und Merkzeichen G ?

#38
Hallo Ihr Defilaner/innen,

muß einfach auch noch meinen Senf hin zu geben. Nur weil ich auch gerade damit zu tun habe.
Lieber Heinz,
entweder hast Du, nach GdB wenigstens 70 "allein" infolge Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/ oder der Lendenwirbelsäule und gleichzeitig ein GdB von wenigstens 50 infolge Funktionsstörungen des Herzens oder der Lunge und das Merkzeichen "G",
oder
man hat es nicht so genau genommen. Es sei Dir jedenfalls gegönnt!
Laut -Hessisches Amt für Versorgung und Soziales- gibt es dann nur einen Ausweis auf Parkerleichterung.
Außerdem gibt es 3 weitere Ausnahmeregelungen die sich auf Bein und Rücken,-Magen und Darm erkrankte Menschen beziehen.

Mir geht es in dieser Hinsicht wie Ulrike. Ich kann nicht weit am Stück Gehen. Trotzdem bekomme ich keine Parkerleichterung anerkannt weil ich oben die Kriterien nicht erfülle. Obwohl ich eine Beinheberlähmung mit genügend zusätzlichen Symtomen habe!

Der Sonderparkausweis wird auf Antrag von der zuständigen Straßenbehörde ausgestellt und ist derzeit beschränkt auf die Bundesländer Hessen, Reinland-Pfalz, Thüringen, Baden-Württtemberg und Nordrhei-Westfalen.- Ich sag nur Beschränkt!
Das ist der Grund warum man es nicht überall in Deutschland beantragen kann.
Ich hoffe, ich konnte etwas zur Klärung beitragen.

Es grüßt aus dem jetzt kalten Nordhessen,

Reimund

Re: Defi und Merkzeichen G ?

#39
Hi Tom,
denk dran, das es noch eine höhere Macht gibt und hoffe, dass diese mit Dir ist ;-)

Habe 80 % + G in Schleswig-Holstein und damit gelben Ausweis hier in Lübeck im Amtsbereich Verkehrsangelegenheiten bekommen. Er gilt für ganz S-H und Meck-Pomm.

Die gesetzliche Grundlage für die Ausnahmegenehmigung ist ein Bundesgesetz (Strassenverkehrsordnung) umgesetzt wird es von Bundesland zu Bundesland anders und, damit der Förderalismus richtig in Schwung kommt, von Kommune zu Kommune unterschiedlich.

Also -> Nachfragen

Gruss
Thorsten



Re: Defi und Merkzeichen G ?

#40
Hallo Reimund,
ich habe 80% + "G", basiérend auf:

  1. Herzleistungsbeeinträchtigung, AICD-Versorgung
  2. Diabetes mellitus
"Unter Berücksichtigung des Ausmaßes und des Zusammenwirkens dieser Beeinträchtigung ist ein GdB von 80 angemessen.
Mit dem in Ihrem Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen "G" können Sie nachweisen, daß Sie in Ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind."

Soweit die Begründung des Versorgungsamtes Aachen.
Die Gonarthrose bds. und Spondylosis deformans sowie dir pulmonale Hypertonie sind hier noch nicht berücksichtigt.
Mit vielen Grüßen aus dem Hürtgenwald
Heinz



DCM, Mitralklappen-Insuff. Grad II, KHK m. RCA-Verschluss, Hinterwandinfarkt, Pulm. Hypertonie, Diabetes mell. Typ 2, ICD-Implantation 07.08.03 (Guidant Ventak Prizm 2DR Mod. 1861 ), Spondylosis deformans, Gonarthrose bds.
Seit 16.08.06: grauer Star links, OP. Rechts beginnend.


DCM, Mitralklappen-Insuff. Grad II, KHK m. RCA-Verschluss, Hinterwandinfarkt, Pulm. Hypertonie, Diabetes mell. Typ 2, ICD-Implantation 07.08.03 (Guidant Ventak Prizm 2DR Mod. 1861 ), Spondylosis deformans, Gonarthrose bds.,
Katarakt-OP bds.. Coxarthrose bds., grauer Star OP bds. am 10.09.10 neuer Defi ( St.Jude V268 )Schwerbehinderung GDB 100, Merkzeichen aG u. B
Vom 28.06.09 - 01.09.09 ( 10 Wochen ) wg einer infizierten Fußnekrose in verschiedenen Kliniken. Rollstuhl!
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