Mich würde interessieren ob es sich als Defiträger überhaupt lohnt die 50% zu beantragen. Welche Vorteile hat dies denn, ausser der ermäßigten KFZ Steuer?
Vielen Dank
Siggi
Re: GdB 50 Frage
#2Hallo,
da ist noch viel mehr drin als nur eine KFZ-Steuerermässigung.
Andere haben schon sehr viel darüber geschrieben, ich selber habe in den letzten Jahren alleine die GdB-Tabelle wohl 4 bis 5 Mal hier eingestellt.
Da lohnt es sich, mal ins "suchen"-Fenster "GdB" einzutippen.
Gruß
Michael
da ist noch viel mehr drin als nur eine KFZ-Steuerermässigung.
Andere haben schon sehr viel darüber geschrieben, ich selber habe in den letzten Jahren alleine die GdB-Tabelle wohl 4 bis 5 Mal hier eingestellt.
Da lohnt es sich, mal ins "suchen"-Fenster "GdB" einzutippen.
Gruß
Michael
Re: GdB 50 Frage
#3u.a. fünf Urlaubstage mehr, verbesserter Kündigungsschutz....
Da gibts überall im Netz vollständige Aufzählungen, auswendig weiß ich es jetzt auch nicht genauer.
Ich hab den Antrag sofort fertiggemacht, frau weiß ja nie....
Da gibts überall im Netz vollständige Aufzählungen, auswendig weiß ich es jetzt auch nicht genauer.
Ich hab den Antrag sofort fertiggemacht, frau weiß ja nie....
Re: GdB 50 Frage
#4Schau einfach 6 Beiträge weiter unten......Nachteilsausgleiche
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nein, ich will nicht in den Himmel - da kenn ich ja keinen......
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nein, ich will nicht in den Himmel - da kenn ich ja keinen......
Re: GdB 50 Frage
#5Hallo Siggi,
versuch es mal mit der Suchfunktion hier im Forum.Dann siehst Du,es war schon mal alles da!
Herzliche Grüße
Georg
"Kohle unter uns’ren Füßen,
Schlote ragen hoch hinaus,
uns’re Heimat Ruhrrevier,
unser Club der S04. Ja so ist’s
und so wird’s auch ewig sein."
versuch es mal mit der Suchfunktion hier im Forum.Dann siehst Du,es war schon mal alles da!
Herzliche Grüße
Georg
"Kohle unter uns’ren Füßen,
Schlote ragen hoch hinaus,
uns’re Heimat Ruhrrevier,
unser Club der S04. Ja so ist’s
und so wird’s auch ewig sein."
Re: GdB 50 Frage
#6- Zitat: Georg
Hallo Siggi, versuch es mal mit der Suchfunktion hier im Forum.Dann siehst Du,es war schon mal alles da! Herzliche Grüße Georg "Kohle unter uns’ren Füßen, Schlote ragen hoch hinaus, uns’re Heimat Ruhrrevier, unser Club der S04. Ja so ist’s und so wird’s auch ewig sein." |
Re: GdB 50 Frage
#7***räusper*** stimmt, da steht ja schon alles.....die Tabelle von Löwenherz finde ich sehr übersichtlich.
....allerdings bin ich mit der Rente ab 60/ 63 unsicher. Ist das nicht abhängig vom Jahrgang?
....allerdings bin ich mit der Rente ab 60/ 63 unsicher. Ist das nicht abhängig vom Jahrgang?
Re: GdB 50 Frage
#8Hier nochmal alles fein übersichtlich:
http://www.uni-augsburg.de/einrichtungen/behindertenbeauftragte/ausgleich.html
http://www.uni-augsburg.de/einrichtungen/behindertenbeauftragte/ausgleich.html
Re: GdB 50 Frage
#9So, gefunden.....
"Ab 2012 wird die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für Schwerbehinderte beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1952 schrittweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Gleichzeitig wird die Altersgrenze für die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Rente von 60 auf 62 Jahre angehoben. Mit 62 ist dann ein Rentenabschlag von maximal 10,8 % in Kauf zu nehmen."
Nur nicht zu früh freuen.....:-))
"Ab 2012 wird die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für Schwerbehinderte beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1952 schrittweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Gleichzeitig wird die Altersgrenze für die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Rente von 60 auf 62 Jahre angehoben. Mit 62 ist dann ein Rentenabschlag von maximal 10,8 % in Kauf zu nehmen."
Nur nicht zu früh freuen.....:-))
Re: GdB 50 Frage
#10Siggi09 wollte ja eigentlich ganz allgemeines über die Vorteile wissen.
Es steht ja auch nun schon zum x-ten Mal da.
Was die vorgezogene Rente speziell betrifft, so ist das kleine Wörtchen "schrittweise Anhebung" entscheidend.
Guckst du hier:
http://www.cecu.de/rente-schwerbehinderte-menschen.html
Wer vor 1952 geboren ist, bei dem bleibt's beim alten; Jahrgänge ab 1964 müssen ne lange Nase drehen und alle die dazwischen liegen, sollten den Link anklicken.
Es steht ja auch nun schon zum x-ten Mal da.
Was die vorgezogene Rente speziell betrifft, so ist das kleine Wörtchen "schrittweise Anhebung" entscheidend.
Guckst du hier:
http://www.cecu.de/rente-schwerbehinderte-menschen.html
Wer vor 1952 geboren ist, bei dem bleibt's beim alten; Jahrgänge ab 1964 müssen ne lange Nase drehen und alle die dazwischen liegen, sollten den Link anklicken.