Re: Bescheid vom Versorgungsamt

#71
bitte jutta,

es wird halt leider nicht so öffentlich propagiert und man muss sich selbst dort durchwurschteln.

ich nutzte mit 70% die BC50 zum halben preis, man muss eine Kopie des Bescheides hinschicken und dann ging alles seinen gang.

da ich kein Auto fahren darf bzw nie führerschein machen durfte, bin ich auf bus und bahn angewiesen !!




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Myokarditis im Kindesalter, ICD Implantation in den 90'ern+ 5 Reanimationen + 4 ReImplantation, 1x Sonden- & TaschenRevision, EF 45%, NYHA II, Herzinsuffiziens II°, Mitralklappeninsuffiziens I°,Trikuspidalklappeninsuffiziens I°, Amiodaron/Bisoprolol=ß-Blocker-Unverträglichkeit

Herztod am 29.04.96 + 02.03.16

Manchmal klingt es hart & tut weh, aber danach weißt Du warum !

Re: Bescheid vom Versorgungsamt

#72
mein Mann hat heute auch Bescheid bekommen. Die 80% bleiben aber er hat das G bekommen.
Er wird aus der Reha als Krank und absolut Arbeitsunfähig entlassen. Hätten denn dann nicht auch die Prozente erhöht werden müssen ? Ist ja eine Verschlimmerung gegenüber der Bewilligung von 2011

Re: Bescheid vom Versorgungsamt

#73
NEIN,die Reha hat rein garnix mit der Schwerbehinderung zu tun. dafür hat er das G bekommen.




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Myokarditis im Kindesalter, ICD Implantation in den 90'ern+ 5 Reanimationen + 4 ReImplantation, 1x Sonden- & TaschenRevision, EF 45%, NYHA II, Herzinsuffiziens II°, Mitralklappeninsuffiziens I°,Trikuspidalklappeninsuffiziens I°, Amiodaron/Bisoprolol=ß-Blocker-Unverträglichkeit

Herztod am 29.04.96 + 02.03.16

Manchmal klingt es hart & tut weh, aber danach weißt Du warum !

Re: Bescheid vom Versorgungsamt

#74
Hallo Kylie!
Die Ergebnisse aus der Reha - waren die vor Antragstellung SB
so bekannt? Oder sind die neu?
Unterlagen und Dokumente der Ärzte aus der Reha sichern, damit zum behandelnden Kardiologen oder Arzt deines Vertrauens gehen, den Fall schildern, und sofort Widerspruch gegen den Bescheid des Versorgungsamtes einlegen.
Oftmals wird schon dem Widerspruch abgeholfen - wenn nicht - Klagen vor dem Sozialgericht. Geht relativ einfach - bin evtl. auch behilflich bezüglich der Vorgehensweise.
Liebe Grüße
Dirk



Dirk

Re: Bescheid vom Versorgungsamt

#75
es sind schon 80% und zusätzlich das G, mehr ist nur zu kriegen,wenn man ein neues Herz bekommt !!!!!

Widerspruch und Klage haben daher auch keine Aussicht auf Erfolg (wenn es um die Herzgeschichte geht) !!

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GdBTabelle
26.9 Herz und Kreislauf

Für die Bemessung des GdB/MdE-Grades ist weniger die Art einer Herz- oder Kreislaufkrankheit maßgeblich als die je nach dem vorliegenden Stadium des Leidens unterschiedliche Leistungseinbuße. Bei der Beurteilung des GdB/MdE-Grades ist zunächst grundsätzlich von dem klinischen Bild und von den Funktionseinschränkungen im Alltag auszugehen. Ergometerdaten und andere Parameter stellen lediglich Richtwerte dar, die das klinische Bild ergänzen. Elektrokardiographische Abweichungen allein gestatten in der Regel keinen Rückschluss auf die Leistungseinbuße.

Auswirkungen des Leidens auf andere Organe (z.B. Lungen, Leber, Gehirn, Nieren) sind zu beachten.

Krankheiten des Herzens

(Herzklappenfehler, koronare Herzkrankheit, Kardiomyopathien, angeborene Herzfehler u.a.)
ohne wesentliche Leistungsbeeinträchtigung (keine Insuffizienzerscheinungen wie Atemnot, anginöse Schmerzen) selbst bei gewohnter stärkerer Belastung (z.B. sehr schnelles Gehen [7-8 km/h], schwere körperliche Arbeit), keine Einschränkung der Sollleistung bei Ergometerbelastung;

bei Kindern und Säuglingen (je nach Alter) beim Strampeln, Krabbeln, Laufen, Treppensteigen keine wesentliche Leistungsbeeinträchtigung, keine Tachypnoe, kein Schwitzen
0 - 10

mit Leistungsbeeinträchtigung bei mittelschwerer Belastung (z.B. forsches Gehen [5-6 km/h], mittelschwere körperliche Arbeit), Beschwerden und Auftreten pathologischer Messdaten bei Ergometerbelastung mit 75 Watt (wenigstens 2 Minuten);
bei Kindern und Säuglingen Trinkschwierigkeiten, leichtes Schwitzen, leichte Tachy- und Dyspnoe, leichte Zyanose, keine Stauungsorgane, Beschwerden und Auftreten pathologischer Messdaten bei Ergometerbelastung mit 1 Watt/kg Körpergewicht

20 - 40

mit Leistungsbeeinträchtigung bereits bei alltäglicher leichter Belastung (z.B. Spazierengehen [3-4 km/h], Treppensteigen bis zu einem Stockwerk, leichte körperliche Arbeit), Beschwerden und Auftreten pathologischer Messdaten bei Ergometerbelastung mit 50 Watt (wenigstens 2 Minuten);
bei Kindern und Säuglingen deutliche Trinkschwierigkeiten, deutliches Schwitzen, deutliche Tachy- und Dyspnoe, deutliche Zyanose, rezidivierende pulmonale Infekte, kardial bedingte Gedeihstörungen, Beschwerden und Auftreten pathologischer Messdaten bei Ergometerbelastung mit 0,75 Watt/kg Körpergewicht

50 - 70

mit gelegentlich auftretenden vorübergehenden schweren Dekompensationserscheinungen

80

mit Leistungsbeeinträchtigung bereits in Ruhe (Ruheinsuffizienz, z.B. auch bei fixierter pulmonaler Hypertonie);
bei Kindern und Säuglingen auch hypoxämische Anfälle, deutliche Stauungsorgane, kardiale Dystrophie

90 - 100

(die für Erwachsene angegebenen Wattzahlen sind auf mittleres Lebensalter und Belastung im Sitzen bezogen)
Liegen weitere objektive Parameter zur Leistungsbeurteilung vor, sind diese entsprechend zu berücksichtigen. Notwendige körperliche Leistungsbeschränkungen (z.B. bei höhergradiger Aortenklappenstenose, hypertrophischer obstruktiver Kardiomyopathie) sind wie Leistungsbeeinträchtigungen zu bewerten.
Nach operativen und anderen therapeutischen Eingriffen am Herzen (z.B. Ballondilatation) ist der GdB/MdE-Grad von der bleibenden Leistungsbeeinträchtigung abhängig. Bei Herzklappenprothesen ist der GdB/MdE-Grad nicht niedriger als 30 zu bewerten; dieser Wert schließt eine Dauerbehandlung mit Antikoagulantien ein.

Nach einem Herzinfarkt ist die GdB/MdE-Bewertung von der bleibenden Leistungsbeeinträchtigung abhängig.

Nach Herztransplantation ist eine Heilungsbewährung abzuwarten (im allgemeinen zwei Jahre); während dieser Zeit ist ein GdB/MdE-Wert von 100 anzusetzen. Danach ist der GdB/MdE-Grad selbst bei günstigem Heilungsverlauf unter Mitberücksichtigung der erforderlichen Immunsuppression nicht niedriger als 70 zu bewerten.

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Wie wäre es mit Rente beantragen ????
wenn aus Reha arbeitsunfähig entlassen und zusätzlich noch 80%+ G sind die Chancen auf befristete volle EMberentung sehr gut.


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Re: Bescheid vom Versorgungsamt

#77
Hi,
Birgitt hat ja vorzüglich die Herzkrankheiten aufgezählt, die zu "%" führen.
Beim Lesen von Kylie hatte ich den Eindruck, dass noch mehr als "nur" das Herz zur Bewertung und der AU beigetragen hat. Für den Fall hatte ich den Widerspruch und die Klage empfohlen.
Es ist immer sehr schwierig andere "Institutionen" von dem eigenen Befinden zu überzeugen, aber je mehr dort eingeschaltet werden desto eher beseht die Chance das uns unser gutes Recht gewährt wird. Hier ist ja wohl keiner der sich aus Jux und Dollerei einen Defi einsetzen lässt. Aber aus den vielen Fällen, die hier im Forum geschildert werden, habe ich den Eindruck, dass zunächst erst mal ein Ablehnungsbescheid oder geringe "%" "angeboten" werden.
Dagegen müssen wir angehen.
Liebe Grüße aus dem Ruhrgebiet.
Dirk



Dirk

Re: Bescheid vom Versorgungsamt

#78
Mit Beginn dieses Jahres - und nach langem Training langsamer Steigerung - konnte ich meine Arbeitszeit von 2 auf 3 Stunden täglich aufstocken. Halbtags (bzw. etwas länger), wie vor dem letzten Herzstillstand, schaffe ich leider nicht mehr. Meine Invalidität wurde, wie ich irgendwo bereits erwähnt hatte, nach dem letzten Verschlimmerungsantrag kürzlich von 85 auf 90 angehoben. (Ich hatte seit der letzten Feststellung ja einen zweiten Herzstillstand, psychische Probleme und drei weitere Eingriffe.)


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Pulmonalatresie mit Ventrikelseptumdefekt, 4xOP am offenen Herzen, Herzinsuffizienz 2. Grades, Z.n. überlebtem Plötzlichem Herztod 2007, anschließend Defibrillatorimplantation, 2011 und 2012 Ballondilatation mit Stentimplantation in den Pulmonalarterien, 2012 Kammerflimmern

antragstellung GDB

#79
Hallo liebes Forum, habe vor einer Woche einen defi eingesetzt bekommen , habe auch am 27.03 Termin bei VDK , meine frage
was soll ich beantragen oder was bekomme ich für einen GDB mit diesen Erkrankungen , schreib mal ab das was der Kardiologe geschrieben hat.

Progrediene Belastungsdyspnoe
AV-Block II Typ Mobitz
Chronotrohe Inkompetenz
HOCM


Danke im voraus , gruss an alle.


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HOCM

Re: Bescheid vom Versorgungsamt

#80
Antrag auf Schwerbehinderung stellen mit Merkzeichen G (versuchen).

Der Defi gibt mindestens 50%.

Über das G wird entschieden,inwieweit du überhaupt belastbar bist und Einschränkungen hast. Die Einschränkungen müssen mindestens 6 Monate dokumentiert sein. Da gibt es Vorgaben nach der GdB-Tabelle und das erfolgt bei deinem Kardiologen mit BelastungsEKG, Ultraschall etc. Diese sollten dann im Befundbericht deines Kardiologen drin stehen.

Man geht mit dem Defi davon aus,dass die vorher bestandenen Einschränkungen sich bessern !!

Wenn du noch weitere Erkrankungen hast, alles mit angeben !!

Immer Befundberichte gleich im Antrag mit einreichen, da der 1. Antrag meistens nach Aktenlage entschieden wird !!

VDK würde ich erst beim Widerspruch mit einbringen.


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Herztod am 29.04.96 + 02.03.16

Manchmal klingt es hart & tut weh, aber danach weißt Du warum !
cron