Parkplatz an der Arbeitsstätte

#1
Liebe Defianer, mir wurde nach meiner Rückkehr in die Erwerbstätigkeit eine neue Arbeitsstelle "angeboten", die ich auch angenommen habe.....unter anderem deswegen weil meine ursprüngliche Stelle nach einem Jahr Krankschreibung für mich nicht mehr zur Verfügung stand. Dort hatte ich einen eigenen Parkplatz....

Abgesehen davon, dass die neue Stelle meinen Bedürfnissen nach einem stressfreien Arbeitsplatz auch nicht wirklich entgegenkommt und ich mich bei jeder neuen Situation wiederum neu erklären muss ( schaffe ich nicht- kann ich nicht- will ich nicht- muss ich nicht....) gibt es auch noch ein Parkplatz- Problem.

Der Stadtteil, in dem ich in einer Kindertagesstätte arbeite, ist tagsüber extremst zugeparkt, ich muss weite Wege vom Auto zum Arbeitsplatz in Kauf nehmen. Öffis funktionieren nur bedingt und sind mit viel Zeitverlust verbunden. Es gibt fünf Parkplätze für 28 Angestellte direkt an der Einrichtung, die nach einem System, das sich mir noch nicht erschlossen hat
("ist schon lange so") vergeben sind.
Abgesehen davon, dass ich an manchen Tagen eigentlich schon morgens umkehren könnte wenn ich meinen Arbeitsplatz erreicht habe ist es abends eine echte Herausforderung, auch wieder am Auto anzukommen.

GdB 60 / G....lässt sich da im öffentlichen Dienst ein Anspruch auf einen Parkplatz an der Einrichtung ableiten?


Wie handhabt ihr das?

Liebe Grüße von Ulla



HOCM

Re: Parkplatz an der Arbeitsstätte

#3
leider NEIN.

es ist nur eine Parkerleichterung möglich, die aber keinen festen Parkplatz beinhaltet.


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Myokarditis im Kindesalter, ICD Implantation in den 90'ern+ 5 Reanimationen + 4 ReImplantation, 1x Sonden- & TaschenRevision, EF 45%, NYHA II, Herzinsuffiziens II°, Mitralklappeninsuffiziens I°,Trikuspidalklappeninsuffiziens I°, Amiodaron/Bisoprolol=ß-Blocker-Unverträglichkeit

Herztod am 29.04.96 + 02.03.16

Manchmal klingt es hart & tut weh, aber danach weißt Du warum !

Re: Parkplatz an der Arbeitsstätte

#4
Hallo Dirk,
es gibt bei meinem AG keine Schwerbehinderten- Beauftrage mehr, die hat letztes Jahr ihr Amt niedergelegt und ihr Vertreter gleich mit.
Honi soit qui mal y pense .....

Der Personalrat war schon zwangsläufig recht aktiv, als es um meinen Wiedereinstieg ging, ist aber nun mal leider fachlich was die Schwerbehinderung angeht, auch nicht sehr versiert. Also alles recht unglücklich, samt der Situation am Arbeitsplatz. Deswegen wäre mir eine klare rechtliche Aussage, jawoll, Anspruch besteht, ganz lieb.
Aber dem ist ja anscheinend nicht so und ich habe bald keine Kraft mehr immer wieder für etwas einzustehen, selbst wenn es gut und wichtig für mich wäre.



HOCM

Re: Parkplatz an der Arbeitsstätte

#5
es gibt keinen rechtlichen Anspruch beim Merkzeichen G auf einen Parkplatz vor der Firma. Das ist eine Kann-Regelung. Beim Merkzeichen aG ist es eine Pflichtregelung !!

dies wird aus dem § 242 BGB abgeleitet. Führsorgepflicht des Arbeitgeber gegenüber schwerbehinderten Arbeitnehmern.

schau mal hier: http://www.schwbv.de/pdf/04_03_parkplaetze.pdf

es muss noch eine übergeordnete Schwerbehindertenvertretung (Gesamtschwerbehindertenvertretung) zu eurer Deinststelle geben,denn ohne dürfen sie als Mitarbeiter einer Behörde rechtlich nicht !!


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Myokarditis im Kindesalter, ICD Implantation in den 90'ern+ 5 Reanimationen + 4 ReImplantation, 1x Sonden- & TaschenRevision, EF 45%, NYHA II, Herzinsuffiziens II°, Mitralklappeninsuffiziens I°,Trikuspidalklappeninsuffiziens I°, Amiodaron/Bisoprolol=ß-Blocker-Unverträglichkeit

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Re: Parkplatz an der Arbeitsstätte

#7
Hi Ulla,
wie Birgitt es schon schrieb - nächsthöhere Stelle für die SB-Vertretung im Betrieb muss vorhanden sein. Und auch für Personalräte gilt, dass sie sich in dieser Materie auskennen bzw. schlau machen müssen!
Ansonsten bei der Behörde (Stadtverwaltung, Kreisverwaltung) die für SB-Angelegenheiten zuständige Stelle kontaktieren (nicht das Versorgungsamt).
Die haben oftmals auch Ideen und viel wichtiger - Kontakte!
Dirk



Dirk

Re: Parkplatz an der Arbeitsstätte

#8
Die Stelle ist auch vorhanden....Schwerbehinderten- Vertretung der Stadtverwaltung. Nur leider seit Sommer 2013 nicht mehr besetzt.
Übergangsweise hat die Personalvertretung die Aufgaben mit übenommen.
Die Neuwahlen stehen jetzt an, es muss allerdings erst ein Wahlausschuss gebildet werden, dazu gibt es eine Versammlung aller schwerbehinderten städtischen Mitarbeiter. Immerhin gibt es dazu jetzt schon mal einen Termin.
Und irgendwann werden wir dann auch wieder eine Schwerbehinderten- Vertretung haben.

Und danke, Enigmo, du hast ja recht. Aber manchmal frisst der Alltag so viel Kraft und Energie, da bleibt zum Kopf oben halten nicht mehr viel übrig.....aber es geht schon wieder, habe gestern einen sehr lustigen Abend mit meiner besten Freundin verbracht, wir waren bei unserem Lieblingsitaliener und haben es uns gutgehen lassen! ;)



HOCM

Re: Parkplatz an der Arbeitsstätte

#10
Super, Ulla! Immer an die positiven Momente denken!
(Versuche ich grad zu lernen, nicht so einfach...)


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Pulmonalatresie mit Ventrikelseptumdefekt, 4xOP am offenen Herzen, Herzinsuffizienz 2. Grades, Z.n. überlebtem Plötzlichem Herztod 2007, anschließend Defibrillatorimplantation, 2011 und 2012 Ballondilatation mit Stentimplantation in den Pulmonalarterien, 2012 Kammerflimmern