Re: Festsstellung vom GdB Frage

#11
Hi,
lasse den Arzt wissen dass du den Antrag auf SB gestellt hast. Alles eintragen - auf jeden Fall - aber für das Merkmal "G" ist "kurzatmig bei längeren Strecken" nicht ausreichend, sollte schon für kurze Strecken attestiert werden. Es sollte zum Ausdruck kommen, dass du nicht mehr als 200 Meter bewältigen kannst (so in etwa).
Frag nach, wenn noch was rein sollte.
Dirk



Dirk

Re: Festsstellung vom GdB Frage

#14
Also ich bekomme einen Behindetenausweis mit GdB 60 und Merkzeichen G.

Die Angabe wegen meinen Rücken haben die nicht berücksichtigt weil es keinen Befund gibt.

Wie sieht das den jetzt aus wenn mein Hausarzt darüber einen Befund anfertig und ich den dem Versorgungsamt noch zu schicke.Kann sich der GdB dann noch ändern??

Weil ich kann ja 1 Monat noch einspruch einlegen deswegen.

Wie gehe ich das ganze an.

Re: Festsstellung vom GdB Frage

#15
Vom Gefühl her (bitte sofort melden, wenn es einer besser weiß) würde ich es sogar für besser halten, die 60% + G hohen Berücksichtigung des Rückens erstmal anzuerkennen, um dann danach mit den Befunden für den Rücken eine Verschlechterung des Gesamtzustandes zu melden und eine Neuberechnung zu erwirken.



St. Jude, don't make it bad. Take a sad song and make it better. Remember to let her into your heart. Then you can start to make it better...

Re: Festsstellung vom GdB Frage

#17
    Zitat: Rick77
    Achso.
    Wenn der Behindertenausweis dann ablaufen sollte,dann das ganze Neu Plus die Sache mit dem Rücken machen.

    OK.
Nein, nicht wenn der Ausweis abgelaufen ist (das kann ja wohl diverse Jahre dauern, mußt mal draufschauen), sondern abwarten, bis deine Widerspruchsfrist von einem Monat abgelaufen ist.

Dann hast du das, was du jetzt hast, in sogenannten trockenen Tüchern.

Danach kannst du wegen deiner Rückensache einen sogenannten Verschlimmerungsantrag stellen.
Somit wird deine "alte Angelegenheit", die Herzgeschichte dann nicht mehr neu aufgerollt, es kommt aber neues hinzu: Dein Rücken...

Dazu sollten dann zu gegebener Zeit aber auch schriftl. Befunde vorliegen, denn ohne solche ist das ganze von vornherein sinnlos.

Gruß - Michael



Re: Festsstellung vom GdB Frage

#19
    Zitat: Reiner111
    Bei solchen Dingen frag ich mich immer: was bringt es?

    Ich hab auch 60 und werde in Widerspruch gehen,aber nur weil mir das G verwehrt wurde.Eine Erhöhung des GdB bringt mir persönlich nichts,und für nichts mach ich mir keine Mühe.
Hallo,

ob es dir persönlich was bringt, weiß ich nicht.

Das ist aber auch allgemein gesehen unwichtig.

Auf alle Fälle hat ein höherer Grad der Schwerbehinderung auch mehr Vorteile, wie man in der gesetzlichen Tabelle ablesen kann:

http://www.hoffmann-gress.de/skripten/Verguenstigungen_Nachteilsausgleiche_2010_%20_2_.pdf

Gruß - Michael



Re: Festsstellung vom GdB Frage

#20
Hallo Michael,

klar muss jeder selber wissen was er macht.War von mir auch nur als allgemeiner Hinweis gedacht,nicht das man sich hinterher vielleicht noch ärgert.

Die Tabelle ist prima,und jetzt kann Rick sehen ob ihm eine Erhöhung persönlich tatsächlich etwas bringt.



Gruß Reiner
cron