Re: Festsstellung vom GdB Frage

#31
Ja es ist jetzt auch gut.

ich meine selbst wenn ich ne Frage stelle und ich wieder zu Lesen bekomme das jeder Mensch verschieden ist,so mag das ja auch sein.

Mich interesseirt aber obs bei meinen Fragen

Angaben gibt wonach man sich in etwa richten kann auch wenn es bei dem anderen Plus Minus ist.

Das wäre in etwa so als wenn ich jemanden Frage wie viel er durchschnittlich im Jahr mit dem Auto fährt und ich als Antwort bekomme:

Jeder fährt anders als man selbst,hauptsache das Auto ist aufgetankt.

Ich habe auch schon gemerkt das der eine oder andere garnicht richtig das gelesen hat was ich geschrieben hat und mit etwas geantwortet hat das ich nicht ganz dem zuordnen konnte was ich Wissen wollte.Kommt aber eben mal vor.

So und nun Ende damit.

Re: Festsstellung vom GdB Frage

#32
    Zitat: Rick77
    Ich habe auch schon gemerkt das der eine oder andere garnicht richtig das gelesen hat was ich geschrieben hat und mit etwas geantwortet hat das ich nicht ganz dem zuordnen konnte was ich Wissen wollte.Kommt aber eben mal vor.
ein ganz klein bisschen hat man aber auch den Eindruck, dass Du nicht alles gelesen oder möglicherweise nicht verstanden hast.
Du kannst Deine Nachfolgeanträge auch online stellen und dabei ist eine (wie ich meine) umfassende Information.
http://www.versorgungsaemter.de/Antragsformulare/Hessen/Antraege_Hessen.htm

Was Deinen Rücken betrifft, würde ich zum Facharzt und dessen Gutachten fürs Amt raten.

Das Versorgungsamt fordert bei allen von Dir genannten Ärzten, Krankenhäusern die aktuellsten Berichte an und wenn Du Fragen hast dann ruf ruhig bei dem Amt an.
Bei einem einigermaßen zivilisierten Umgangston bekommt man mit Sicherheit kompetente aktuelle Informationen, die Erfahrung habe ich gemacht.



Re: Festsstellung vom GdB Frage

#33
bei einem Antrag auf GdB ist es wichtig, das die jeweilige Krankheit, auf die sich bezogen wird, mindestens 6 Monate - möglichst von einem Facharzt/Klinik - dokumentiert ist und weiterhin behandelt wird, ansonsten wird sie nicht berücksichtigt !!

wenn du noch andere Krankheiten (außer die mit dem Herzen hast) mit angeben, wenn sie dokumentiert sind. Hier jedoch nicht die Abrechnungsnummern angeben (J 703 etc. - können die nix mit anfangen), sondern den obersten Fachbegriff !! Wenn ein Facharztbericht dabei ist, wird es ja tiefer gehend meistens beschrieben, in den Diagnosen !!

alle behandelnden Ärzte der letzten 2 Jahre - bei denen du warst -

wichtig finde ich, ist auch eine persönliche Erklärung, wie man welche Belastung/Einschränkung hat &empfindet, speziell auch bei dem Merkzeichen G, denn nur ein ausgefüllter Antrag beschreibt nicht, welche Einschränkungen man im normalen Leben damit hat.




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Myokarditis im Kindesalter, ICD Implantation in den 90'ern+ 5 Reanimationen + 4 ReImplantation, 1x Sonden- & TaschenRevision, EF 45%, NYHA II, Herzinsuffiziens II°, Mitralklappeninsuffiziens I°,Trikuspidalklappeninsuffiziens I°, Amiodaron/Bisoprolol=ß-Blocker-Unverträglichkeit

Herztod am 29.04.96 + 02.03.16

Manchmal klingt es hart & tut weh, aber danach weißt Du warum !

Re: Festsstellung vom GdB Frage

#34
Stehe auch gerade vor der Frage zwecks der Grunderkrankung.

Da bis jetzt keine Ursache gefunden wurde könnte ich halt nur in den Antrag reinschreiben AICD implatation aufgrund tödliches Herzkammerflimmern.



05/2014 Kammerflimmern/Herzstillstand, Ursache unbekannt
06/2014 Medtronic Defi Evera MRI S eingebaut
bis dato alles I.O.
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