Behinderungsgrad - ARVCM

#1
Hallo,

ich habe zwar (noch) keinen Defi, habe aber trotzdem eine Frage.

Wie hoch wird der Behinderungsgrad bei einer ARVCM (NYHA II bis III) in etwa sein. Außerdem besteht noch Bluthochdruck und natürlich Herzrytmusstörung durch die ARVCM.

Ich besitze auf Grund anderer Erkrankungen bereits einen GdB von 30 und Haber erfolgreich einen Gleichstellungsantrag gestellt.

Danke für Eure Rückmeldungen

Re: Behinderungsgrad - ARVCM

#5
    Zitat: wibbi31577
    die GdB werden zusammengefasst. Es gibt nicht fuer jedes Problem Prozente.
Stimmt so nicht!
Sicher gibt es für einzelne Wehwechen Grade der Behinderung (Prozente sind es nicht)

Nur ergeben die einzelnen Grade der Behinderung nicht immer die Summe!

50 und 50 sind da keine 100



Re: Behinderungsgrad - ARVCM

#7
Hallo,

so ich brauch mal euren Rat.
Mein Verschlechterungsantrag wurde nämlich mehr oder weniger
abgelehnt bzw. es blieb bei meinem GdB von 30.

Wie seht ihr das ?
Hier meine Angaben bzw. Erkrankungen:

1. Teilverlust der Lunge links,Pleurodese,
Lungenüberblähung, chronischer Husten, Schlafapnoe-Syndrom
Einzel GdB 30

2. Herzrytmussstörungen, Bluthochdruck,Herzmuskelerkrankung
Einzel GdB 20

3. Funktionsbehinderung der Wirbelsäule, degenerative Veränderung
Wirbelsäulenverformung
Einzel GdB 20

4. Chronisches Ekzem
Einzel GdB 10

Trotz der zusätzlichen Gesundheitsstörung Nr. 2 und 4 ergibt sich keine
Änderung des GdB von 30.

So nun seid Ihr dran. ;-)
DANKESCHÖN

Re: Behinderungsgrad - ARVCM

#8
Schön wäre vielleicht jemanden zu finden, der mit seinen Erkrankungen ähnlich aufgestellt ist, um einen Vergleichswert zu haben. Zu der Berechnung wurde ja schon gesagt, dass es keine simple Addition der einzelnen Erkrankungen ist aber dazu kommt ja noch, dass jemand, der in München 40 % vom dortigen Versorgungsamt zugesprochen bekommt, in Hamburg auch 50 % bekommen kann, also ist da ja vom Sachbearbeiter her ein gewisser Spielraum möglich.
Mein Berater bei der Reha hat damals gesagt, dass man nach dem ersten Brief schonmal gleich einen Widerspruch abschicken sollte, weil die das am Anfang erstmal recht tief ansetzen. Mein Briefwechsel dauerte damals 2 Jahre bis ich von 40% auf 60 % kam. Da braucht man schon Geduld.
Du schriebst im Mai, du hast "noch" keinen Defi. Ich nehme mal an, du hast immer noch keinen, weil er nicht mit aufgeführt ist. Mit dem sähe es besser aus, denn der ist für sich genommen wohl schon mit 50 % angesetzt.



St. Jude, don't make it bad. Take a sad song and make it better. Remember to let her into your heart. Then you can start to make it better...

Re: Behinderungsgrad - ARVCM

#10
Also ich vermute mal so:

Du hast 2 Gesundheitliche einschränkungen die einmal einen GdB 30 und GdB 20 ergeben.

Davon werden die bestimmt den höheren GdB genommen haben als 30.

Bei den anderen beiden gehe ich einfach mal davon aus das diese ja nicht voll gezählt werden,sondern anteilhalber.Allerdings scheint das bei dir zu gering zu sein das etwas dazu gekommen ist.


Ich könnte mir auch gut vorstellen das bei allen 4 zusammen auch keine erhöhung geben wird weil der GdB für alle 4 in etwa gleich ist und da nichts zusammen gezählt wird.


Bei mir war es so das ich alleine GdB von 50 nur für den Defi bekommen habe und da mein linker Arm in der bewegung beeinträchtig ist das dies dann nochmal mit GdB berechnet wurde,zusätzlich zum Defi.

Das mit dem Arm hat auch nur zum Teil was mit dem Defi zu tun.Es hängt zwar mit der OP zusammen,ist aber gänzlich ein anderes Körperteil.

Also so könnte ich mir das in etwas vorstellen.
Ob es so ist kann ich nicht sagen.