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Behinderungsgrad - ARVCM

Verfasst: 11. Mai 2013, 08:08
von Rolf_2013
Hallo,

ich habe zwar (noch) keinen Defi, habe aber trotzdem eine Frage.

Wie hoch wird der Behinderungsgrad bei einer ARVCM (NYHA II bis III) in etwa sein. Außerdem besteht noch Bluthochdruck und natürlich Herzrytmusstörung durch die ARVCM.

Ich besitze auf Grund anderer Erkrankungen bereits einen GdB von 30 und Haber erfolgreich einen Gleichstellungsantrag gestellt.

Danke für Eure Rückmeldungen


Re: Behinderungsgrad - ARVCM

Verfasst: 11. Mai 2013, 18:24
von mike
Hallo Rolf,
bei NYHA 2-3 ist ja die Herzinsuffizens gegeben.
Gdb von 50 und Merkzeichen G würde ich sagen

Gruß

Mike


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Langfristig gesehen-sind wir alle tot

Re: Behinderungsgrad - ARVCM

Verfasst: 19. Mai 2013, 09:03
von Rolf_2013
Hallo,

danke für die Antwort.

Du meinst dann einen Gesamt-GdB von 50,

oder nur 50 auf Grund der ARVCM?

Gruß

Rolf


Re: Behinderungsgrad - ARVCM

Verfasst: 19. Mai 2013, 12:09
von wibbi31577
die GdB werden zusammengefasst. Es gibt nicht fuer jedes Problem Prozente.


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Long Qt Syndrom,
Defi, St. Jude Medical

www.juniesheart.wordpress.com

Re: Behinderungsgrad - ARVCM

Verfasst: 19. Mai 2013, 12:14
von Volker Grünhagen
    Zitat: wibbi31577
    die GdB werden zusammengefasst. Es gibt nicht fuer jedes Problem Prozente.
Stimmt so nicht!
Sicher gibt es für einzelne Wehwechen Grade der Behinderung (Prozente sind es nicht)

Nur ergeben die einzelnen Grade der Behinderung nicht immer die Summe!

50 und 50 sind da keine 100




Re: Behinderungsgrad - ARVCM

Verfasst: 19. Mai 2013, 13:13
von wibbi31577
genau das habe ich gemeint Volker, hab mich nur nicht richtig ausgedrueckt.


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Re: Behinderungsgrad - ARVCM

Verfasst: 21. Dezember 2013, 12:10
von Rolf_2013
Hallo,

so ich brauch mal euren Rat.
Mein Verschlechterungsantrag wurde nämlich mehr oder weniger
abgelehnt bzw. es blieb bei meinem GdB von 30.

Wie seht ihr das ?
Hier meine Angaben bzw. Erkrankungen:

1. Teilverlust der Lunge links,Pleurodese,
Lungenüberblähung, chronischer Husten, Schlafapnoe-Syndrom
Einzel GdB 30

2. Herzrytmussstörungen, Bluthochdruck,Herzmuskelerkrankung
Einzel GdB 20

3. Funktionsbehinderung der Wirbelsäule, degenerative Veränderung
Wirbelsäulenverformung
Einzel GdB 20

4. Chronisches Ekzem
Einzel GdB 10

Trotz der zusätzlichen Gesundheitsstörung Nr. 2 und 4 ergibt sich keine
Änderung des GdB von 30.

So nun seid Ihr dran. ;-)
DANKESCHÖN


Re: Behinderungsgrad - ARVCM

Verfasst: 21. Dezember 2013, 12:59
von Gitarremann
Schön wäre vielleicht jemanden zu finden, der mit seinen Erkrankungen ähnlich aufgestellt ist, um einen Vergleichswert zu haben. Zu der Berechnung wurde ja schon gesagt, dass es keine simple Addition der einzelnen Erkrankungen ist aber dazu kommt ja noch, dass jemand, der in München 40 % vom dortigen Versorgungsamt zugesprochen bekommt, in Hamburg auch 50 % bekommen kann, also ist da ja vom Sachbearbeiter her ein gewisser Spielraum möglich.
Mein Berater bei der Reha hat damals gesagt, dass man nach dem ersten Brief schonmal gleich einen Widerspruch abschicken sollte, weil die das am Anfang erstmal recht tief ansetzen. Mein Briefwechsel dauerte damals 2 Jahre bis ich von 40% auf 60 % kam. Da braucht man schon Geduld.
Du schriebst im Mai, du hast "noch" keinen Defi. Ich nehme mal an, du hast immer noch keinen, weil er nicht mit aufgeführt ist. Mit dem sähe es besser aus, denn der ist für sich genommen wohl schon mit 50 % angesetzt.



St. Jude, don't make it bad. Take a sad song and make it better. Remember to let her into your heart. Then you can start to make it better...

Re: Behinderungsgrad - ARVCM

Verfasst: 21. Dezember 2013, 19:05
von mike
Hallo,
der Einzel GDB von Punkt 2 erscheint mir doch sehr gering.
Im Übrigen habe ich es so gelesen, das ein GDB von 10 garnicht und GDB von 20 selten das Ergebnis erhöht.


Gruß

Mike


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Re: Behinderungsgrad - ARVCM

Verfasst: 21. Dezember 2013, 20:23
von Rick77
Also ich vermute mal so:

Du hast 2 Gesundheitliche einschränkungen die einmal einen GdB 30 und GdB 20 ergeben.

Davon werden die bestimmt den höheren GdB genommen haben als 30.

Bei den anderen beiden gehe ich einfach mal davon aus das diese ja nicht voll gezählt werden,sondern anteilhalber.Allerdings scheint das bei dir zu gering zu sein das etwas dazu gekommen ist.


Ich könnte mir auch gut vorstellen das bei allen 4 zusammen auch keine erhöhung geben wird weil der GdB für alle 4 in etwa gleich ist und da nichts zusammen gezählt wird.


Bei mir war es so das ich alleine GdB von 50 nur für den Defi bekommen habe und da mein linker Arm in der bewegung beeinträchtig ist das dies dann nochmal mit GdB berechnet wurde,zusätzlich zum Defi.

Das mit dem Arm hat auch nur zum Teil was mit dem Defi zu tun.Es hängt zwar mit der OP zusammen,ist aber gänzlich ein anderes Körperteil.

Also so könnte ich mir das in etwas vorstellen.
Ob es so ist kann ich nicht sagen.