Gleichstellung ...

#1
Guten Morgen,
gestern war ich mal wieder bei meinem Psychologen. Mittlerweile sprach er mit einem Psychokardiologen. Prof. Hermann aus Göttingen.
Ich soll auf jeden Fall die EU Rente weiter voran treiben. Nun wurde der Erstantrag letztes Jahr abgelehnt und der Einspruch läuft mit Hilfe ds SoVD noch... Aufgrund der Diagnose "idiophatisches Kammerflimmern - am ehesten Brugada Syndrom" könne man auch vor dem Sozialgericht eine Gleichstellung einklagen, da schon viele mit dieser Diagnose in Rente gingen.
Nächste Woche bekomme ich ein Schreiben vom Doc in dem er bei Ablehnung ein Gutachten bei eben diesem Prof in Göttingen fordert. Er meinte ich könnte dieses Gutachten bei der BFA einforden und die müssten auch die Kosten dafür übernehmen.
Kennt das jemand ?
Der Doc wollte mich dann auch gleich krank schreiben. Ich arbeite ganztags. Wenn nun die Rente doch wider Erwarten genehmigt wird, ab wann bleibe ich dann zu Hause ? Kriege ich morgens die Post und bin am nächsten Tag Rentner ??? Und wenn der Antrag rückwirckend vom Tag der Antragsstellung genehmigt wird, muß ich dann mein Gehalt zurück zahlen ??? Oh Mensch, das is mir alles schon wieder zu kompliziert...
Wer erklärt mir das bitte ?!

Schönen Tag, ich geh dann mal arbeiten - solange ich das noch darf....

Daggi



idiophatisches kammerflimmern vielleicht auch brugada. implantiert nov.´05.
wer rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

Re: Gleichstellung ...

#2
Hallo Daggi

Ein Gutachten geht zu lasten des Rententrägers der auch für Fahrtkosten und Lohnausfall aufkommen muss. Der Rententräger muss ein Gutachten erstellen lassen wenn er negativ urteilt. Bei positiven Urteil kann das der Sachbearbeiter in Verbindung mit dem medizinischem Dienst abklären und nach Arztberichten entscheiden. Ob du einen Gutachter wählen kannst entzieht sich meiner Kenntnis normalerweise macht das der Rententräger. Du könntest einen Gutachter deiner Wahl nehmen wenn du dieses Gutachten bezahlst, z.B. als Gegengutachten. Wer die Musik bestellt zahlt in solchen Fällen.

Das Datum ab wann du Rentner bist wird dir im Anschreiben mitgeteilt es zählt immer Tag der Antragstellung sollte es bewilligt werden. Ich war Krankgeschrieben und bezog Krankengeld dieses Krankengeld wurde von meinem Rententräger zurückgezahlt und den Rest bekam ich angewiesen weil das Krankengeld geringer war als die Rente wie es sich mit dem Lohn verhält kann ich dir nicht genau sagen da musst du mal den SovD zu fragen. Du hast ja eine Leistung erbracht die man schlecht gegen Rentenzahlung stellen kann. Ich könnte mir vorstellen das du Rente bekommst ab dem Tag wo du zuhause bleibst.

Gruß

Gerald



Koronare Dreigefäßerkrankung mit akutem ST-Hebungsinfarkt der Vorderwand sowie Mehrfachreanimation nach VF. Behandelt mit Stammzellinfusion und Setzung von Stents. Vererbte Thromboseneigung linksseitig mit verschlüssen im linken Bein. Herzinsuffizienz NYHA III schwer eingeschränkte systolische linksventrikuläre Funktion. Implantierter Defi mit Herzschrittmacher. Colitis Ulcerosa. Diabetes Typ II Insulinpflichtig. Bandscheibenvorfall operativ behoben GDB 90% Mz. G. EU-Rentner

Re: Gleichstellung ...

#3
Hallo Daggi,

Gleichstellung hat nichts mit der Rente zu tun.

Hat man eine Schwerbeschädigung von 50 % oder höher hat man einen Schwerbeschädigtenausweis und Vorteile gegenüber dem Arbeitgeber, z.B fünf Tage mehr Urlaub und Kündigungsschutz.

Hat man weniger als 50%, aber mindestens 30 % kann man beim Arbeitsamt die Gleichstellung beantragen.

Das bedeutet, man wird gleichgestellt. Es gibt zwar nicht mehr Urlaub, aber der Arbeitgeber kann einen nicht mehr so leicht entlassen.
Des weiteren zählt man für den AG als Schwerbeschädigter. Bei größeren Betrieben ist eine Quote (wieviel Schwerbeschädigte beschäftigt werden müssen) festgelegt. Erreicht der AG diese Quote nicht, muss er Strafe zahlen.

Gruss Jessy



Re: Gleichstellung ...

#4
Thema Rente

Bei mir war es wie folgt:

Im Mai hatte ich den Infarkt, im Juni die Bypass-Operation und im Juli habe ich während der Reha den Rentenantrag gestellt.
Nach der Reha war ich krankgeschrieben.
Die BfA hat dann im November einen Arzt festgelegt, der ein Guthaben erstellt hat.

Krankengeld habe ich mir allen vier Wochen (immer gegen Ende des Monats) auszahlen lassen.
Meinen Auszahlschein habe ich am 28. Jan. abgegeben, am 29. bekam ich Post von der Bfa - Bewilligung der Rente rückwirkend ab 01.Dezember, befristet für ein Jahr.

Die BfA verrechnete dann mit meiner Krankenkasse.
Bei mir persönlich war es so, dass mein Krankengeld höher war und dass bedeutete:
Dezember-Krankengeld bereits ausgezahlt, Bfa erstattet der KK die Rente. Den Mehrbetrag konnte ich behalten.
Januar-Krankengeld war noch nicht angewiesen, also bekam ich nur Krankengeld in Höhe der Rente von der KK.
Ab Februar zahlte dann die Bfa.

So viel ich weiss, gibt es eine Nachzahlung von der Rentenstelle, wenn die Rente höher als das Krankengeld ist.

Im März habe ich allerdings auf eigenen Wunsch meine Arbeit wieder aufgenommen (täglich 5,5 Std).
Die Rente wurde daraufhin in eine halbe Erwerbsminderungsrente umgewandelt.
Bei einer halben Rente hat man die Möglichkeit eines Zuverdienstes. Dieser wird vorgegeben, errechnet sich nach dem früheren Einkommen und steht im Rentenbescheid - wird jahrlich über den Arbeitgeber geprüft. Zwei Mal im Jahr kann man das doppelte verdienen. Liegt man monatlich über den angegebenen Zuverdienst, muss man die halbe oder ganze Rente zurückzahlen.

Also man bekommt eine halbe Erwerbsminderungsrente, wenn man noch 3 bis 6 Stunden arbeiten kann und man kann einen Zuverdienst erzielen.

Eine volle Erwerbsminderungsrente gibts nur, wenn man weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann.

Mehr als 6 Stunden - keine Rente.

Ich denke, wenn deine Rente rückwirkend genehmigt wird, wird eine Nachzahlung geprüft.

Gruss
Jessy



Re: Gleichstellung ...

#6
Danke Jessy für Deine ausführliche Antwort.
Mit der Gleichstellung meinte ich, wenn schon jemand mit gleichem Krankheitbild in Rente ging, dann kann ich vor dem Sozialgericht klagen genauso behandelt zu werden. Hab mich da womöglich falsch ausgedrückt. Da es das Antidiskreminierungsgesetz gibt, muß es nach Auskunft des Arztes so laufen...
Den GdB von 50 hab ich ja.
Ach, mal schauen. Dieser Paragraphendschungel ist ja so verworren !

Gruß

Daggi



idiophatisches kammerflimmern vielleicht auch brugada. implantiert nov.´05.
wer rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

Re: Gleichstellung ...

#7
    Zitat: daggi
    Ach, mal schauen. Dieser Paragraphendschungel ist ja so verworren !

    Gruß

    Daggi



    idiophatisches kammerflimmern vielleicht auch brugada. implantiert nov.´05.
    wer rechtschreibfehler findet, darf sie behalten
Hi Daggi
Dann nimm ein Buschmesser und hacke alles Weg was nicht da hingehört.
LG andy


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Gehörlos durch Gehirnhautentzündung mit 11 Jahren. Defi-Träger seit 2.2008. wegen Ventrikuläre Tachykardien.
Periphere Arterielle Verschlusskrankheit (pAVK) letzte Stufe am 2.2013! KHK! Arteriosklerose!
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