Wie ist es mit Kindern die einen Defi tragen?

#1
Seit einiger Zeit lese ich Eure Beiträge zu diesen Themen in der Hoffnung ich finde die Lösung. Fand sie nicht. Nun somit versuche ich es dann mal mit Fragen.
Als Dome aus dem Krankenhaus in die Reha überführt wurde legte man mir ans Herz einen Antrag auf einen Schwerstbehindertenausweis zu stellen. Ich muss dazu sagen das er zu diesem Zeitpunkt nichts mehr konnte. Er war auf einen Rollstuhl angewiesen war auch geistig sehr eingeschränkt
( Reanimation dauerte zu lange Sauerstoffverlust). Anfangs stand die Vermutung im Raum das er nicht mehr würde. Tat er aber ( Ich bin so stolz, hi hi).
Heute hat er Lähmungen in der linken Körperhälfte und auch ein wenig in der rechten Körperhälfte. Sonst wirkt er völlig normal, obwohl auch sein Gedächtnis ein wenig zu leiden hatte.
Er bekam einen Ausweis mit 50 % woraufhin mir die Sozialtante ( nicht böse gemeint komm nicht auf den Namen)riet
was da gegen zu tun. Es wurde noch in der Reha Widerspruch eingelegt. Lange Zeit später wurde er auf 60 % erhöht.

Was hab ich davon?

Wir wollten günstiger in den Zoo gehen, Schwimmen, nein dafür ist er nicht behindert genug ( war auch ganz schön peinlich). Wie ich in einem anderen Beitrag schon erwähnte kann ich nicht mal auf ihn krank geschrieben werden, weil er das Alter überschritten hat.
Mir steht dadurch auch keine Hilfe von Seiten der KK zu, die ja eigentlich eine Betreung stellen würde.
Widerspruchsrecht hab ich ja nun auch nicht.

Wie ist das mit den 5 Tagen Urlaub die man mehr bekommt wenn man einen B Ausweis hat?
Bekomme ich die dann ? Wäre ja eine erfreuliche Sache.



Mein Sohn Domenik erlitt im November 2006 einen plötzlichen Herzstillstand. Er war 11 Jahre alt. Die Ursache ist ungeklärt. Er
(Wir) trägt heut einen Defi.

Re: Wie ist es mit Kindern die einen Defi tragen?

#2
Den Zusatzurlaub würde deinem Sohn zustehen. Nicht dir immerhin hast du ja keinen B Ausweis. An deiner Stelle würd ich nochmal mit den Ärzten sprechen, ob die 60% das höchste der Gefühle sind.
Laut meiner Interpretation müssten zu den 60% zumindestens noch die Merkmale aG (außergewöhnliche Gehbehinderung auf Grund der Lähmung), B (Notwendigkeit ständiger Begleitung), H (Hilfslosigkeit).
Zustehen würden dir dann Vorteile in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Ggf. mal auf der seite www.mags.nrw.de nach diversen Publikationen suchen. Hab eine vor mir liegen die zumindestens für Erwachsene recht gute Infos enthält
cron