Angeben, dass chronische Erkrankung vorliegt?

#1
Liebes Forum,

ich wechsele den Arbeitgeber und bin daher gebeten worden, einen Personalbogen auszufüllen. Der Arbeitgeber orientiert sich am TVöD ist aber selbst keine öffentliche Einrichtung.

In dem Fragebogen werde ich nach Schwerbehinderung UND chronischer Erkrankung gefragt.
Schwerbehindert bin ich nicht, habe aber eine familiäre dilatative Kardiomyoapthie. Mir geht es hervorragend, ich war noch nie im Krankenhaus, habe eine gut EF von über 50% und bin belastbar.
Muss ich meine Krankheit dem Arbeitgeber melden --> es handelt sich nur um einen Bürojob!

Vielen Dank!



Re: Angeben, dass chronische Erkrankung vorliegt?

#2
    Zitat: Bille
    Muss ich meine Krankheit dem Arbeitgeber melden --> es handelt sich nur um einen Bürojob!
ich übte auch "nur" einen Bürojob aus und da gab es auch div. Grenzen, wie z.B. schwere Akten vom obersten Brett im Regal holen.
Da ich Publikumsverkehr hatte gab es auch oft Stress pur.

Ich würde zumindest den Defi angeben. Die Krankheit dahinter nicht.

LG
brigitte



Re: Angeben, dass chronische Erkrankung vorliegt?

#3
Hallo Bille,
eine schwierige Frage, ich hab dazu folgendes gegoogelt:

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Grundsätzlich bedingte Auskunftspflicht auf Fragen nach Krankheiten
Welche Fragen beim Einstellungsgespräch erlaubt sind, beschäftigt immer wieder die Gerichte. Diesmal ging es vor dem Bundesarbeitsgericht um Fragen nach Vorerkrankungen des Bewerbers. Die Richter gaben den Parteien folgende Regeln mit auf den Weg:

Hat der Bewerber eine Vorerkrankung völlig überwunden, braucht er sie gar nicht erwähnen. Bei akuten Erkrankungen muss der Bewerber dann wahrheitsgemäß antworten, wenn dadurch seine Tätigkeit eingeschränkt wird oder die Krankheit ansteckend und für Kollegen bzw. Kunden gefährlich ist.

Schließlich muss offenbart werden, wenn schon vor Beginn des Arbeitsverhältnisses Arbeitsunfähigkeit z. B. durch Operation, Kur oder schwere Krankheit zu erwarten ist. Weitergehende Fragen hielt das Gericht für unzulässig.

Urteil des BAG 12 AZR 270/84
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Grundsätzlich gilt scheinbar: Immer wenn die Krankheit/Behinderung im direkten Zusammenhang mit der Tätigkeit steht wirst Du sie beantworten müssen.

Siehe auch hier http://inhalt.monster.de/9414_de-de_p1.asp

Ich würde an Deiner Stelle vorsichtshalber weiteren Antworten auch bei Verbraucherzentralen suchen.

Gruß
Thorsten



Re: Angeben, dass chronische Erkrankung vorliegt?

#5
Hallo Bille ,
wende Dich doch mal an den dortigen Betriebsrat ( falls einer vorhanden ) ...
ich meine , daß Du nur abreitsrelevante Erkrankungen ( Lokführer mit Defi geht nicht , ect. )angeben mußt ... Schwerbehinderung ist für den AG interessant weil sie bei einer bestimmten Schwerbehindertenquote keine Abgaben mehr zahlen müssen .

LG Michaela