Widerspruch einlegen??

#1
Hallo, heute habe ich den Bescheid vom Versorgungsamt bekommen:
GdB 60.-keine Merkzeichen
Begründung: AICD -Koronare Herzkrankheit
Gesundheitliche Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen lägen nicht vor.Das Merkzeichen "G" habe ich nicht zuerkannt bekommen.
Meine Frage ist nun, ob ich das Merkzeichen extra beantragen muss oder soll ich Widerspruch einlegen??

ich habe NYHA II und LVEF ca 30%

Vielen Dank



Re: Widerspruch einlegen??

#2
Mit NYHA II: hast Du ein Problem damit, mehr wie 100m zu gehen?

Ich meine, gelesen zu haben, daß für G NYHA III notwendig ist, wenn Du nicht auch was an den Beinen hast, daß das G rechtfertigt.

LG

Oliver


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nein, ich will nicht in den Himmel - da kenn ich ja keinen......

Re: Widerspruch einlegen??

#4
Ich habe das Merkzeichen nicht extra beantragt, sondern alle Arztberichte ans Versorgungsamt geschickt und dann den Ausweis mit 60% und G bekommen. Es kommt wohl auf die Summe und Art der Behinderungen an. Diese Diskussionen wurden schon oft hier geführt und oft kamen ganz unterschiedliche Beurteilungen der Ämter heraus. Man wird das Gefühl nicht los, daß auch ein wenig "Glück und ein menschenfreundlicher Sachbearbeiter" eine große Rolle spielen.
Eva-Maria N.



Re: Widerspruch einlegen??

#5
Ich hatte vorher schon 50 GdB wegen anderer Erkrankungen und der Verschlechterungsantrag wegen NYHA II ( Rythmusstörungen, Herzmuskelerkrankung, Herzinsuffizienz EF von 25% ) ergab zusammen dann 60%. Widerspruch dagegen wurde abgelehnt. Ich habe allerdings auch keinen Defi.
Beim Laufen und Gehen hatte ich auch damals bei einer EF von 25 % keine Probleme ( ?). Bei mir war die Festsetzung von lediglich 10 % gerechtfertigt, wenn ich es im Nachhinein im Vergleich mit anderen Erkrankten sehe, denke ich. Als ich den Widerspruch gegen den festgesetzte GdB nämlich stellte, war ich allerdings noch der Meinung, dass ich mit der unheilbaren DCMP wohl nicht allzu lange zu leben habe ( weil ich es im Internet in meiner Panik nach der Diagnose so gelesen hatte). Und dafür sollte es nur 10 % geben ? Heute seh ich es eben anders.

Re: Widerspruch einlegen??

#6
Möchte noch ergänzen, dass ich bei der ersten Festsetzung beim Versorgungsamt angerufen habe und die einzelne Bewertung wissen wollte - eigentlich wollte sie mein Orthopäde wissen - und die waren :

1.Funktionsbehinderung beider Schultergelenke, Daumensattelgelenkarthrose, degenerative Veränderung der Wirbelsäule ( was wohl fast alle großen Menschen ab 40 haben ) 30%

2. Herzrythmusstörungen ( Lown IVb) 20 %

3. depressive Verstimmung ( wer hat die nicht ? ) ebenfalls 20 %

ergab zusammen rechnerisch zwar 70%, aber wurde zunächst mit 40 % GdB bewertet. Erst nach Widerspruch, den ich auf Anraten des Arztes eingelegt habe, wurden mir dann 50 % zugebilligt, und das - man staune - innerhalb von 2 Wochen!

1 Jahr später habe ich wegen der DCMP einen Verschlechterungsantrag gestellt, bei dem dann wie gesagt noch 10% ( rechnerisch dann vielleicht 20 % ?) herausgekommen sind. Dieser Widerspruch dagegen wurde jedoch abgelehnt.

Aber wie Eva schon schrieb kommt es wohl doch sehr auf den Sachbearbeiter bezw. die Vorgabe des zuständigen Versorgungsamtes an.

Aber ein Widerspruch kostet nichts und ist jedenfalls einen Versuch wert, wenn man es selbst als nicht gerechtfertigt ansieht.

Aber immer noch besser keine Prozente und ganz gesund !

Re: Widerspruch einlegen??

#7
    Zitat: brigitte
      Zitat: Alfred W.
      .Das Merkzeichen "G" habe ich nicht zuerkannt bekommen.
      Meine Frage ist nun, ob ich das Merkzeichen extra beantragen muss oder soll ich Widerspruch einlegen??



    die Merkzeichen muss man extra beantragen..



http://www.zbfs.bayern.de/imperia/md/content/blvf/sgbix/antrag_auf_feststellung_einer_behinderung.pdf

meine behauptung, dass man das Merkzeichen extra beantragen muss, erfolgte auf Grund des obigen Links.
Ich habe meine Anträge alle online gestellt.