Anschlußheilbehandlung - wer ist Kostenträger
Verfasst: 13. Juli 2010, 11:05
Für meinen Mann wurde vom KH aus ein Antrag auf eine AHB gestellt.
Die Rentenvesicherungsanstalt hat sich als nicht zuständig erklärt - weil wohl die Erwerbsfähigkeit nicht wieder hergestellt werden kann.Laut Auskunft des Sozialdienstes des KH wird der Antrag in einen Rentenantrag umgewandelt.
Die AHB zahlt nun die Krankenkasse - und dann ?Kann man meinen Mann gleich in Erwerbsminderungsrente schicken - oder gibt es erst einmal bis zur Aussteuerung Krankengeld(das höher ist als die Rente,da der Arbeitgeber auch noch einen Ausgleich zahlt)
Kann mein Mann danach evtl.auch noch Arbeitslosengeld beziehen?Wenn das alles so wäre,kämen wir einer Rente,von der wir auch leben könnten,immer näher.Mein Mann ist 58 und 50%schwerbehindert.
Wäre schön ,wenn mir da jemand Antwort geben könnte - darüber denkt man ja auch nach.
ABER:Das Wichtigste ist,dass ich meinen Mann behalte und es ihm besser geht.Ich begleite ihn zur AHB - Hauptsache wir sind zusammen und können hoffentlich gemeinsam alt werden.
Gruss Conny
Die Rentenvesicherungsanstalt hat sich als nicht zuständig erklärt - weil wohl die Erwerbsfähigkeit nicht wieder hergestellt werden kann.Laut Auskunft des Sozialdienstes des KH wird der Antrag in einen Rentenantrag umgewandelt.
Die AHB zahlt nun die Krankenkasse - und dann ?Kann man meinen Mann gleich in Erwerbsminderungsrente schicken - oder gibt es erst einmal bis zur Aussteuerung Krankengeld(das höher ist als die Rente,da der Arbeitgeber auch noch einen Ausgleich zahlt)
Kann mein Mann danach evtl.auch noch Arbeitslosengeld beziehen?Wenn das alles so wäre,kämen wir einer Rente,von der wir auch leben könnten,immer näher.Mein Mann ist 58 und 50%schwerbehindert.
Wäre schön ,wenn mir da jemand Antwort geben könnte - darüber denkt man ja auch nach.
ABER:Das Wichtigste ist,dass ich meinen Mann behalte und es ihm besser geht.Ich begleite ihn zur AHB - Hauptsache wir sind zusammen und können hoffentlich gemeinsam alt werden.
Gruss Conny