Anschlußheilbehandlung - wer ist Kostenträger

#1
Für meinen Mann wurde vom KH aus ein Antrag auf eine AHB gestellt.
Die Rentenvesicherungsanstalt hat sich als nicht zuständig erklärt - weil wohl die Erwerbsfähigkeit nicht wieder hergestellt werden kann.Laut Auskunft des Sozialdienstes des KH wird der Antrag in einen Rentenantrag umgewandelt.
Die AHB zahlt nun die Krankenkasse - und dann ?Kann man meinen Mann gleich in Erwerbsminderungsrente schicken - oder gibt es erst einmal bis zur Aussteuerung Krankengeld(das höher ist als die Rente,da der Arbeitgeber auch noch einen Ausgleich zahlt)
Kann mein Mann danach evtl.auch noch Arbeitslosengeld beziehen?Wenn das alles so wäre,kämen wir einer Rente,von der wir auch leben könnten,immer näher.Mein Mann ist 58 und 50%schwerbehindert.

Wäre schön ,wenn mir da jemand Antwort geben könnte - darüber denkt man ja auch nach.
ABER:Das Wichtigste ist,dass ich meinen Mann behalte und es ihm besser geht.Ich begleite ihn zur AHB - Hauptsache wir sind zusammen und können hoffentlich gemeinsam alt werden.
Gruss Conny

Re: Anschlußheilbehandlung - wer ist Kostenträger

#2
Liebe Conny,

es ist schön, dass es deinem Mann wieder besser geht.
Ich wünsche euch noch viele glückliche Jahre.

Ich würde mich an eurer Stelle wg. der Rente beim VdK beraten lassen.

Wie es bei euch aussieht, ist das Krankengeld höher als die Rente.
Das würde ich in Anspruch nehmen.
Es gibt dann 1 1/2 Jahre Krankengeld, Arbeitslosengeld 1 (24 Monate) müsste es auch noch geben. Für die Zeit danach würde ich die Rente beantragen.

Erwerbsminderungsrenten werden mit Abschlägen (bis 10,8 %) gezahlt.
Diese Abschläge sind dauerhaft !!!
Wenn man (glaub ich) mind. 50 % schwerbeschädigt ist, kann man früher abschlagsfrei in Rente gehen.
Wenn also vor Rentenbeantragung Krankengeld und ALG 1 gezahlt wird, müssten weniger Abschläge (pro Monat 0,3 %) berechnet werden.

Also evtl. den Rentenantrag erst mal zurückziehen.

Mit freundlichen Grüßen
Jessy

PS.: Unbedingt kurzfristig beraten lassen.



Re: Anschlußheilbehandlung - wer ist Kostenträger

#3
Danke für deine Antwort Jessy.
Ja,mein Mann kann mit 63 ohne Abschläge in Rente gehen , mit 60 mit 10,8 % Abzügen.Das ist mir alles bekannnt - auch wie lange man Krankengeld und evtl.ALG 1 beziehen kann.Unklar ist mir,ob mein Mann auch errentet werden kann,ohne dass er selbst einen Antrag stellt - das haben wir ja nicht getan.
Kann ihn die Krankenkasse dazu auffprdern und ihn unter Druck setzen?
Zum VdK werden wir gehen(sind Mitglieder und ich leite eine Ortsgruppe)
aber das bekomme ich zeitlich vor Antritt der AHB nicht mehr hin.
Wessen Interessen vertritt der Sozialienst in den Kliniken?Die der Renten - krankenversicherung oder die des Versicherten?
Ist doch schrecklich,dass man sich bei allen Sorgen um die Gesundheit
auch noch damit belasten muß - ob man nun will oder nicht.

Re: Anschlußheilbehandlung - wer ist Kostenträger

#5
    Zitat: MamaConny
    Danke für deine Antwort Jessy.
    Ja,mein Mann kann mit 63 ohne Abschläge in Rente gehen , mit 60 mit 10,8 % Abzügen.Das ist mir alles bekannnt - auch wie lange man Krankengeld und evtl.ALG 1 beziehen kann.Unklar ist mir,ob mein Mann auch errentet werden kann,ohne dass er selbst einen Antrag stellt - das haben wir ja nicht getan.
    Kann ihn die Krankenkasse dazu auffprdern und ihn unter Druck setzen?
ja das kann sie.
Mir ist das passiert.
Ich habe einen Antrag auf eine Reha gestellt und füllte diesen Antrag mit meiner "ach so hilfsbereiten" Sachbearbeiterin meiner KK aus. Die nahm alles in die Hand und schickte auch den Antrag an die Rentenversicherung, also den Kostenträger der Reha.
Daraufhin wurde ich zu einem Gutachter bestellt und ich glaubte, dass der darüber entscheidet ob eine Reha genehmigt wird oder nicht.
"Pustekuchen" der lehnte die Reha ab mit den Worten "Ihnen ist doch sowieso nicht mehr zu helfen".
Nach einiger Zeit bekam ich den Bescheid, dass ich kein Krankgeld, sondern ein Erwerbslosenrente beziehen werde. Denn: der Antrag auf Reha war auch gleichzeitig ein Antrag auf Erwerblosenrente, was ich nicht wusste und was mir meine taffe Sachbearbeiterin bei der KK wohlweislich nicht gesagt hat.
Ich war in einer derart schitzophrenen Situation, dass ich egal an wen ich mich hilfesuchend wandte jedesmal eine andere Auskunft bekam.
Die Krankgeldzahlung wurde umgehend eingestellt und einen Rentenbescheid bzw. Rentenzahlung bekam ich auch noch nicht. Von der Rentenversicherung wurde mir das Sozialamt empfohlen, damit ich meine laufende mtl. Ausgaben wie Miete etc. bestreiten konnte. Das SA lehnte mein Ansinnen ab und stellte fest, das ich vermögend wäre. ZB. eine Betriebslebensversicherung die noch lange nicht fällig und von mir nicht gekündigt werden konnte, die wurde mir angerechnet.
Weiter ging es dann zur Arge, die wiederum nicht mit mir anzufangen wusste, da ich A) in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stand und b) ja nicht vermittelbar war.
Den Antrag auf Reha stellte ich im Dez. 2008 im Dez. 2009 bekam ich erstmalig geld dann vom Arbeitsamt und zwar ganz normales Arbeitslosengeld, das aber dann mit meiner Rentennachzahlung verrechnet wurde, ausgezahlt.
Im Juni 2010 bekam ich das erstemal eine Rentenzahlung und die Nachzahlung, die äußerst dürftig ausfiel, denn die Krankenkasse forderte das Krankengeld komplett zurück und natürlich das Arbeitsamt.
Ich schildere hier nur das minimalste was ich an Irrsinn 2009 erlebt habe und es hat nicht nur meine Ersparnisse sondern auch meine Gesundheit restlos ruiniert.

Ich bin total naiv in diese Falle getappt und als ich das dieser Sachbearbeiterin von der KK vorhielt, meinte sie " wir sind kein Wohlfahrtsverein sondern ein Wirtschaftsbetrieb und so handeln wir auch".

    Zitat:
    Zum VdK werden wir gehen(sind Mitglieder und ich leite eine Ortsgruppe)
    aber das bekomme ich zeitlich vor Antritt der AHB nicht mehr hin.
Wenn die Reha genehmigt wurde, dann hast Du ja noch etwas Zeit.
    Zitat:
    Wessen Interessen vertritt der Sozialienst in den Kliniken?Die der Renten - krankenversicherung oder die des Versicherten?
ich habe die Erfahrung gemacht, eindeutig die Interessen der Kostenträger.
    Zitat:
    Ist doch schrecklich,dass man sich bei allen Sorgen um die Gesundheit
    auch noch damit belasten muß - ob man nun will oder nicht.
das ist richtig. Deshalb kann ich nur raten Dir Hilfe entweder vom Deinem VdK oder vielleicht sogar Beistand von einem Anwalt.
Aber ich will auch hier keine zusätzlichen Ängste schüren, denn so schlimm wie bei mir muss es nun wirklich nich tkommen, denn bei war auch viel Blauäugigkeit um das Wort (Dummheit ) zu meiden, vorhanden.

Viel Glück und gute Nerven.



Re: Anschlußheilbehandlung - wer ist Kostenträger

#6
Danke dir für deine Ausführungen Bigitte.Ich glaube sowas läuft bei jedem anders.Mein Schwager(fast gleiche Erkrankungen wie mein Mann)bekam erst einmal 78 Wochen Lohnfortzahlung,dann 2o Monate ALG 1-(obwohl er in seiner Firma weiterhin ungekündigt war und sogar Jahressonderzahlungen erhielt)
dann 1/2 Erwerbsminderungsrente. Dann mußte er 10 Monate mit diesem geringen Einkommen zurechtkommen,bevor er mit 60 die Rente für Schwerbehinderte mit 10,8 % Abzug erhielt.
Heute kam das Schreiben der RV ,in dem sie uns mitteilte,dass sie den Antrag an die KK weitergegeben hat(die ja auch schon alles genehmigt hat).
Der Schlußsatz lautet:Wir prüfen,ob ihr Antrag auf Leistung zur medizinischen Rehabilitation als Rentenantrag gilt.Sie werden darüber sobald wie möglich weitere Nachricht erhalten.

Wie sich in diesem Falle dagegen wehren?
Wie gesagt,finanziell wäre das Krankengeld wesentlich höher als die Rente.

Re: Anschlußheilbehandlung - wer ist Kostenträger

#8
Mein Mann hat die Anschlußheilbehandlung beendet.Es ging aufwärts und die Ärztin sagte,dass er in einiger Zeit wieder leichte Tätigkeiten ausüben kann.
Wir dachten ,dass dann ja wohl KG gezahlt wird und er keinen Antrag auf Erwersminderungsrete stellen muß/braucht.Die Rentenversicherungsanstalt hat ihn auf Grund des Arztberichtes nach seinem Herzstillstand als voll erwerbsgemindert befunden und fordert ihn auf einen Formantrag auf Rente zu stellen.Die Krankenkasse hat nachträglich sein Dispositionsrecht eingeschränkt,was nun bedeutet,dass er bis zum 13.08 .einen Rentenantrag gestellt haben muß - ansonsten gibt es weder Krankengeld,noch Rente.Habe vorerst telefonisch einen Aufschub bis 20.08.erreichen können.
Wird die Erwerbsminderungsrente immer erst frühestens 6 Monate nach Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt,oder manchmal auch sofort?
Krankengeld wäre natürlich viel höher - außerdem zahlt der Arbeitgeber bei meinem Mann einen Zuschuß.
Werde diese Woche erst mal zum VdK gehen mich beraten lassen.

Mein Mann hat nun leider eine Thrombose im linken Arm - wahrscheinlich durch die Sonden des Defis.Liegt nun wieder im Krankenhaus.
Hoffentlich treten nun nicht auch noch hierbei Komplikationen auf.
LG Conny

Re: Anschlußheilbehandlung - wer ist Kostenträger

#10
    Zitat: enigmo
    Wenn Dein Mann jetzt in AHB ist, dann würde ich auf jeden Fall prüfen, ob sich der allgemeine Zustand verschleschtert hat und beim Versorgungamt Verschlimmerungsantrag stellen - ab 80 GdB wird anscheinend vieles einfacher.....
meinst du echt. ich mache grad die erfahrung das die bei der rentenkasse der GDB gar nicht juckt.




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